Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2
GO NRW im Budget 02.51 - Jugendamt - bei der Buchungsstelle 06.36.09.533200 „Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII,
SGB VIII in Einrichtungen“ in Höhe von 1.100.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in den
Buchungsstellen 05.31.04.414101 - Landeszuweisungen für Geduldete - in Höhe von
333.540,00 € und 05.31.04.448400 - Kostenerstattungen, -umlagen von
gesetzlichen Sozialversicherungen – in Höhe von 166.460,00 €, sowie
Minderausgaben von 600.000,00 € in der Buchungsstelle 16.61.02.551700 -
Einsparungen bei Zinsaufwendungen.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr.
2 und 4 bis 6 i.V.m. §§ 19, 27 ff Sozialgesetz-buch (SGB) VIII verpflichtet,
bei nachgewiesenem Bedarf, Leistungen in einer gemeinsamen Wohnform für
Mütter/Väter und ihren Kindern, sowie Hilfen zur Erziehung in ambulanter und
stationärer Form zu gewähren.
Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des
Haushalts-/Budgetplans 2022 für das Produkt 9 (familienergänzende, -ersetzende
Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten
06.36.09.533100 Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach
SGB XII, SGB VIII
außerhalb von Einrichtungen 2.150.000,00 €
und
06.36.09.533200 Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach
SGB XII, SGB VIII
in Einrichtungen 7.400.000,00 €
zur Verfügung gestellt.
Grundlage für die Mittelanmeldungen des
Doppelhaushaltes 2022/23 waren die Fallzahlenentwicklungen der Jahre 2020 und
2021, sowie die zu erwartenden Steigerungen im Bereich der Personal- und
Sachkosten.
Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung in
Pflegefamilien, die unter dem Buchungskonto 06.36.09.533100 verbucht werden,
liegen im Rahmen dieser Erwartungen.
Bei den ambulanten Hilfen und stationären
Hilfen in Einrichtungen führten folgende Entwicklungen zu einem
überdurchschnittlichen Anstieg der Ausgaben:
- In diesem Jahr sind bisher 12 Personen mehr als im Vorjahr in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung stationär untergebracht worden. Dabei fällt auf, dass die Mütter deutlich jünger, zum Teil noch minderjährig sind. Hierdurch erhöht sich regelmäßig die Maßnahmendauer, da junge Mütter erst noch in die Verantwortung für ein junges Leben hineinwachsen müssen. Die voraussichtlichen Kosten werden 2022 ca. 500.000,00 € höher liegen als im Jahr 2021.
- Das Jugendamt finanziert im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Integrationshelfer während des Schulbesuchs. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe erhöht sich bereits seit Jahren. Aufgrund der Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall von Präsenzunterrichtszeiten hielten sich die Kostensteigerungen für diese Unterstützungsform in den Jahren 2020 und 2021 noch in Grenzen. Da im Jahr 2022 wieder durchgehend Präsenzunterricht stattfindet, ergibt sich nun eine deutliche Kostensteigerung von über 400.000,00 €.
- Von 2021 auf 2022 werden sich die Betreuungstage der stationär untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 16.857 auf voraussichtlich über 19.000 erhöhen. Neben dem Wiederanstieg von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die vom Jugendamt stationär untergebracht werden, fällt auf, dass die Zahl von psychisch auffälligen Jugendlichen ansteigt. Insbesondere für diese Personengruppe müssen deutlich teurere Intensivplätze gefunden und finanziert werden.
Die beiden beschriebenen Entwicklungen führen zu einer weiteren
Kostensteigerung von voraussichtlich 550.000,00 €.
Die aufgeführten Entwicklungen haben zur
Folge, dass der zuvor kalkulierte Bedarf für eine vollständige Bezahlung der
noch ausstehenden Rechnungen nicht reicht.
Es werden beim Buchungskonto
06.36.09.533200 Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach
SGB XII, SGB VIII in
Einrichtungen
zusätzliche Mittel in Höhe von 1.100.000,00
€ benötigt.
Die notwendigen Mehraufwendungen können
nicht innerhalb des Jugendamtsbudgets ausgeglichen werden. Mögliche Mehrerträge
in anderen Teilbudgets werden zur Finanzierung von Mehrausgaben in den
jeweiligen Teilbudgets benötigt.
Daher müssen die Haushaltsmittel in Höhe von
1.100.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden.
Die notwendige Deckung
erfolgt durch Mehrerträge in den
Buchungsstellen 05.31.04.414101 - Landeszuweisungen für Geduldete - in Höhe von
333.540,00 € und 05.31.04.448400 - Kostenerstattungen, -umlagen von
gesetzlichen Sozialversicherungen - in Höhe von 166.460,00 €, sowie
Minderausgaben von 600.000,00 € in der Buchungsstelle 16.61.02.551700 -
Einsparungen bei Zinsaufwendungen.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
1.100.0000,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 06.36.09.533200 |
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Folgekosten pro Jahr:
|
0,00 € |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag: |
05.31.04.414101 Mehrerträge 05.31.04.448400 Mehrerträge 16.61.02.551700 Minderausgaben |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Stellv. Amtsleiter Scharwey |
Sachbearbeiter Reiß |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |