Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung erheblicher Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
12/0795
Aktenzeichen
reis-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 02.51 - Jugendamt - bei der Buchungsstelle 06.36.09.533200 „Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII in Einrichtungen“ in Höhe von 1.100.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in den Buchungsstellen 05.31.04.414101 - Landeszuweisungen für Geduldete - in Höhe von 333.540,00 € und 05.31.04.448400 - Kostenerstattungen, -umlagen von gesetzlichen Sozialversicherungen – in Höhe von 166.460,00 €, sowie Minderausgaben von 600.000,00 € in der Buchungsstelle 16.61.02.551700 - Einsparungen bei Zinsaufwendungen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 4 bis 6 i.V.m. §§ 19, 27 ff Sozialgesetz-buch (SGB) VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf, Leistungen in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und ihren Kindern, sowie Hilfen zur Erziehung in ambulanter und stationärer Form zu gewähren.

Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2022 für das Produkt 9 (familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten

 

06.36.09.533100   Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach

                              SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen                             2.150.000,00 €

und

 

06.36.09.533200   Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach

                              SGB XII, SGB VIII in Einrichtungen                                                      7.400.000,00 €

 

zur Verfügung gestellt.

 

Grundlage für die Mittelanmeldungen des Doppelhaushaltes 2022/23 waren die Fallzahlenentwicklungen der Jahre 2020 und 2021, sowie die zu erwartenden Steigerungen im Bereich der Personal- und Sachkosten.

Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien, die unter dem Buchungskonto 06.36.09.533100 verbucht werden, liegen im Rahmen dieser Erwartungen.

Bei den ambulanten Hilfen und stationären Hilfen in Einrichtungen führten folgende Entwicklungen zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der Ausgaben:

 

  • In diesem Jahr sind bisher 12 Personen mehr als im Vorjahr in einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung stationär untergebracht worden. Dabei fällt auf, dass die Mütter deutlich jünger, zum Teil noch minderjährig sind. Hierdurch erhöht sich regelmäßig die Maßnahmendauer, da junge Mütter erst noch in die Verantwortung für ein junges Leben hineinwachsen müssen. Die voraussichtlichen Kosten werden 2022 ca. 500.000,00 € höher liegen als im Jahr 2021.

 

  • Das Jugendamt finanziert im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Integrationshelfer während des Schulbesuchs. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe erhöht sich bereits seit Jahren. Aufgrund der Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall von Präsenzunterrichtszeiten hielten sich die Kostensteigerungen für diese Unterstützungsform in den Jahren 2020 und 2021 noch in Grenzen. Da im Jahr 2022 wieder durchgehend Präsenzunterricht stattfindet, ergibt sich nun eine deutliche Kostensteigerung von über 400.000,00 €.

 

  • Von 2021 auf 2022 werden sich die Betreuungstage der stationär untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 16.857 auf voraussichtlich über 19.000 erhöhen. Neben dem Wiederanstieg von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die vom Jugendamt stationär untergebracht werden, fällt auf, dass die Zahl von psychisch auffälligen Jugendlichen ansteigt. Insbesondere für diese Personengruppe müssen deutlich teurere Intensivplätze gefunden und finanziert werden.

Die beiden beschriebenen Entwicklungen führen zu einer weiteren Kostensteigerung von voraussichtlich 550.000,00 €.

 

Die aufgeführten Entwicklungen haben zur Folge, dass der zuvor kalkulierte Bedarf für eine vollständige Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen nicht reicht.

Es werden beim Buchungskonto

 

06.36.09.533200   Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII in

                              Einrichtungen

 

zusätzliche Mittel in Höhe von 1.100.000,00 € benötigt.

 

Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtsbudgets ausgeglichen werden. Mögliche Mehrerträge in anderen Teilbudgets werden zur Finanzierung von Mehrausgaben in den jeweiligen Teilbudgets benötigt.

Daher müssen die Haushaltsmittel in Höhe von 1.100.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die notwendige Deckung erfolgt durch Mehrerträge in den Buchungsstellen 05.31.04.414101 - Landeszuweisungen für Geduldete - in Höhe von 333.540,00 € und 05.31.04.448400 - Kostenerstattungen, -umlagen von gesetzlichen Sozialversicherungen - in Höhe von 166.460,00 €, sowie Minderausgaben von 600.000,00 € in der Buchungsstelle 16.61.02.551700 - Einsparungen bei Zinsaufwendungen.

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  1.100.0000,00 €

Produkt-/Sachkonto:        06.36.09.533200

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

                  0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

05.31.04.414101 Mehrerträge

05.31.04.448400 Mehrerträge

16.61.02.551700 Minderausgaben

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Scharwey

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Reiß

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske