Betreff
Freiwillige Übernahme von Träger- und Mietanteilen sowie Neufestlegung der Gruppenformen für die zu errichtende Kindertageseinrichtung in Weddinghofen unter Trägerschaft des Lebenszentrum Königsborn gGmbH
Vorlage
12/0794
Aktenzeichen
hör-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen ändert den Beschluss vom 14.12.2017, Drucksache Nr. 11/1094 wie folgt:

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt einen freiwilligen Zuschuss zu den Mietkosten für die geplante Kindertageseinrichtung in Bergkamen-Weddinghofen in Trägerschaft des Lebenszentrum Königsborn gGmbH. Die Zahlung erfolgt für die Dauer der Anmietung der Räumlichkeiten im Gebäude Schulstraße / Kleiweg zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung. Die Bemessung des Zuschusses zu den Mietzahlungen ist in der Vorlage erläutert.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bergkamen die Übernahme des vollen Trägeranteils als freiwilligen Zuschuss an das Lebenszentrum Königsborn gGmbH für die geplante Kindertageseinrichtung Schulstraße / Kleiweg. Der Trägeranteil beläuft sich nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) seit dem 01.08.2020 auf 7,8 % der gesetzlich definierten Gesamtbetriebskosten. Grundlage ist die in der Vorlage erläuterte Gruppenfestlegung.

 

 

Sachdarstellung:

 

Am 14.12.2017 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Leistung einer jährlichen Zuwendung zu den Mietkosten für die geplante Kindertageseinrichtung Schulstraße / Kleiweg in Trägerschaft des Lebenszentrum Königsborn gGmbH beschlossen (Anlage 1). Grundlage dieses Beschlusses waren die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes in Bezug auf die Fortschreibungsrate der Mietkosten sowie die geltenden Bestimmungen zur Finanzierung der Betreuung von Kindern mit oder mit drohender Behinderung.

Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes 2020 wurde die Bemessung der Fortschreibungsrate ab 2021 geändert. Zudem wird es in der Finanzierung der Betreuung von Kindern mit oder mit drohender Behinderung in Kindertageseinrichtungen grundlegende Änderungen geben, die zu berücksichtigen sind.

Es liegt ein Antrag des Lebenszentrum Königsborn gGmbH über die Übernahme freiwilliger Trägeranteile vor (Anlage 2). Hierzu wurde bislang noch kein Beschluss gefasst. Insofern soll der Beschluss vom 14.12.2017, Drucksache 11/1094 in Bezug auf den Mietzuschuss geändert und um die Entscheidung über die freiwillige Übernahme des Trägeranteils ergänzt werden.

Änderung der Gruppenformen

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschlussfassung über die freiwillige Übernahme von Mietanteilen 2017 war die Einrichtung einer heilpädagogischen Gruppe geplant.

Die Plätze in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen werden durch die Landschaftsverbände im Rahmen der Eingliederungshilfe außerhalb der Systematik des KiBiz  finanziert. Dies wird sich bis spätestens 2026 grundlegend ändern. Alle Kindertageseinrichtungen sollen dann Kinder mit außergewöhnlichem Förderbedarf betreuen und zur Finanzierung eine Basisleistung II erhalten. Bestehende heilpädagogische Einrichtungen und Plätze werden in die KiBiz-Systematik überführt.

Die Basisleistung II soll mit einer Platzzahlreduzierung in der Gruppe und einem verbesserten Personalschlüssel einhergehen. Der Träger soll multiprofessionelle Teams einsetzen können. Über die Einzelheiten verhandeln die Landschaftsverbänden und die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Eine konkrete Einigung zur Ausgestaltung der Basisleistung II wurde bislang nicht erzielt.

 

Auf Grund der o.a. Änderung der Finanzierung werden für neue heilpädagogische Plätze keine Betriebserlaubnisse mehr erteilt. Für die Platzbelegung der neuen Einrichtung in Weddinghofen bestehen nunmehr zwei Möglichkeiten der Gruppenbelegung:

 

a)    Es werden acht in Königsborn vorhandene heilpädagogische Plätze nach Bergkamen verlegt, jedoch spätestens 2026 in die KiBiz-Finanzierung nach Variante b) übergehen. Die Plätze gehen in diesem Fall in Königsborn verloren.

b)    Die komplette Einrichtung wird viergruppig nach der Systematik des KiBiz eingerichtet. Eine Systemänderung in 2026 wird nicht notwendig sein.

 

 

Auswirkungen auf die Platzbelegung

 

a) Verlagerung der HP-Plätze

 

b) KiBiz-Finanzierung

Gruppentyp

Plätze U3

Plätze Ü3

HP

 

Gruppentyp

Plätze U3

Plätze Ü3

0,5 GF I + 0,5 HP

3

7

4

 

GF I

6

14

0,5 GF I + 0,5 HP

3

7

4

 

GF I

6

14

GF II

10

 

 

 

GF II

10

 

GF III

 

25

 

 

GF III

 

25

Summe

16

39

8

 

Summe

22

53

Plätze gesamt

63

 

75

 

 

Nach Beratung und einer entsprechenden Empfehlung durch das Landesjugendamt sind der Träger, das Lebenszentrum Königsborn gGmbH und das Jugendamt der Stadt Bergkamen übereingekommen, die Einrichtung bereits ab Beginn und nicht erst ab 2026 als viergruppige Einrichtung entsprechend der Variante b) zu starten. Kinder mit außergewöhnlichem Förderbedarf können auch in diesem Gruppenmodell an diesem Standort betreut werden, die Finanzierung erfolgt über die Basisleistung II. Zudem besteht die Möglichkeit einer höheren Investitionsförderung sowie mehr Flexibilität bezüglich der Zahl der zu betreuenden Kinder mit außergewöhnlichem Förderbedarf.

 

Die gesetzlichen Grundlagen und die Auswirkungen auf die Gruppenplanung wurden dem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 23.08.2022 und dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.09.2022 ausführlich erläutert.

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die Mietzahlungen

 

Nach § 34 Abs. 1 KiBiz erhalten Träger, die eine Kindertageseinrichtung als Mieter betreiben, einen pauschalen Zuschuss zu den Mietzahlungen, dessen Höhe sich aus § 7 der Durchführungsverordnung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) ergibt. Die maximal zu fördernde Fläche für eine viergruppige Einrichtung beläuft sich nach § 7 Abs. 3 DVO KiBiz auf 715 m². Laut Mietvertrag beträgt die Fläche der Kindertageseinrichtung Weddinghofen 781,12m². Das Lebenszentrum Königsborn gGmbH beantragt die Übernahme der Mietzahlung für die Differenz von 66,12 m².

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat bereits in seiner Sitzung am 14.12.2017 für die neue Einrichtung Weddinghofen beschlossen, die nicht über das KiBiz abgedeckte Finanzierung für 66,12 m² freiwillig zu übernehmen.

 

Die Flächenbedarfsberechnung nach dem KiBiz sieht keine zusätzlichen Flächen für die Betreuung von Kindern mit oder mit drohender Behinderung oder außergewöhnlichem Förderbedarf vor. In der Einrichtung Weddinghofen sollen jedoch diese Kinder mit besonderen Bedarfen betreut werden, so dass zusätzliche Räume für Differenzierung oder therapeutische Maßnahmen und somit auch die zusätzliche Fläche benötigt werden.

 

Weiterhin sieht der Mietvertrag einen Mietpreis pro m² vor, der dem maximal zu fördernden Mietpreis nach dem KiBiz und der DVO KiBiz entspricht, also einem Mietpreis von 9,02 € pro m² im laufenden KiTa-Jahr. Seit dem 01.08.21 erfolgt die Anpassung nicht mehr um jährlich 1,5 % sondern wird gem. § 37 KiBiz unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung berechnet und jährlich im Dezember für das kommende KiTa-Jahr mitgeteilt. Diese Fortschreibung ist in den Mietvertrag übernommen worden, der Mietbetrag wird jährlich um die Fortschreibungsraten nach dem KiBiz erhöht.

 

Die Mehraufwendungen für die zusätzliche Fläche von 66,2 m² belaufen sich auf jährlich 7.157 €.

 

Der Ratsbeschluss aus 2017 basiert auf einer Sonderfinanzierung durch den Landschaftsverband von 185 m² für die acht HP-Plätze. Durch den vorgezogenen Übergang der kompletten Finanzierung in die Systematik des Kinderbildungsgesetzes ist die Mietzahlung für diese 185 m², die für die heilpädagogischen Plätze vorgesehen sind, nunmehr bei der Berechnung des freiwilligen Mietanteils zu berücksichtigen. Dies entspricht einem Mehraufwand von jährlich 8.730 € (Berechnung bezogen auf das laufende KiTa-Jahr) bis 2026, wenn der Übergang in die KiBiz-Finanzierung zwingend erfolgen muss.

 

In Summe betragen die jährlichen Mehraufwendungen für die beantragte Übernahme des freiwilligen Mietanteils für die Einrichtung Weddinghofen jährlich 15.887 €.

 

 

 

Freiwillige Übernahme des Trägeranteils an den Betriebskosten der Einrichtung.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 die Übernahme der Trägeranteile für die sogenannten „armen Träger“, die AWO und die Johanniter, in Höhe des vollen gesetzlichen Anteils von 7,8 % der Gesamtbetriebskosten beschlossen.

Auch das Lebenszentrum Königsborn gGmbH gehört als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ebenfalls zu den „armen Trägern“  und beantragt die Übernahme des vollen Trägeranteils für die Einrichtung in Weddinghofen.

 

Eine genaue Berechnung der Höhe des freiwilligen Anteils ist abhängig von der Belegung und den gebuchten Betreuungszeiten. Zudem steht noch nicht fest, wie viele Kinder die Basisleistung II in Anspruch nehmen werden und wie die Finanzierung der Plätze ausgestaltet sein wird.

 

Unter Zugrundelegung der Betriebskosten einer viergruppigen Regeleinrichtung beläuft sich der freiwillige Anteil von 7,8 % auf jährlich 63.900 €. Für alle Einrichtungen in Bergkamen werden derzeit Trägeranteile freiwillig übernommen. Für Einrichtungen der Evangelischen Kirche beträgt der freiwillige Anteil 6 % und für die Einrichtungen der Katholischen Kirche

3 % der Betriebskosten.

 

Die Mehraufwendungen werden bei zukünftigen Mittelanforderungen ab 2024 berücksichtigt. Sollte die Einrichtung früher mit dem Betrieb beginnen, erfolgt eine Deckung aus dem Budget des Fachamtes. 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Scharwey

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA20

 

 

 

 

Marquardt