Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen
Vorlage
12/0780
Aktenzeichen
fi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (BBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

1.Allgemeines Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 13 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den BBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.

 

Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 dient zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen. Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen (BBB) hat in der Betriebsausschusssitzung der Stadt Bergkamen am 25.05.2022 (öffentlicher Teil) darüber informiert, dass die Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen“ beabsichtigen, in 2022/2023 im Rahmen der sog. „Graue Flecken“-Förderung entsprechende Bundes- und Landesfördermittel für den geförderten Glasfaserausbau zu beantragen. Analog zur bereits in der Umsetzung befindlichen sog. „Weißen Flecken“-Förderung soll wiederum das Betreibermodell Anwendung finden.

 

 

2. Allgemeines – Weiße Flecken Programm

 

Ziel des Weiße-Flecken-Programms ist es, dass nach einem Ausbau alle unterversorgten Haushalte auf eine symmetrische Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s zurückgreifen können und für die Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen/institutionellen Nachfrager Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s möglich sind. Die Kooperation endet grundsätzlich nach dem Ende des Pachtvertrags mit der Veräußerung des Netzes durch die Stadt Bergkamen, in deren Eigentum die zu errichtende passive Netzinfrastruktur steht.

 

Entgegen der ursprünglichen Planungen ist der Baubeginn derzeit für das Jahr 2023 vorgesehen. Der Abschluss ergibt sich aus dem noch aufzustellenden Bauzeitenplan.

 

Es wird von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 25.129.000 € ausgegangen. Die verteilen sich wie folgt:

 

Bergkamen

8.660.669 €

Bönen

8.904.758 €

Kamen

7.563.573 €

 

Es ergibt sich ein geschätztes Fördervolumen in Höhe von ca. 20.636.462 €. Der Differenzbetrag von 4.492.538 € ist durch zukünftige zu erwartende Pachteinnahmen (1.395.598 €) zu finanzieren und die Kooperationspartner haben eine 10% Selbstbeteiligung (2.292.940 €) zu berücksichtigen. Außerdem müssen die Kosten für den Projektsteuerer (804.000 €) durch die Kooperationspartner anteilig getragen werden.

 

 

2.1 Erläuterungen zum Ergebnisplan – Weiße Flecken Programm

 

Die Erträge der Ergebnisrechnung (873.875 €) bei dem Weißen-Flecken-Programm für das Wirtschaftsjahr 2023 setzen sich zum einem aus den Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen in Höhe von 615.919 € zusammen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der Aufwendungen des Eigenbetriebes bilden die voraussichtlichen Baukosten (25.129.000 €) in den jeweiligen Gemeindegebieten. Zum anderen wird mit Erträgen aus der Auflösung von Zuwendungen vom Land und vom Bund (257.956 €) geplant.

 

Die geplanten Aufwendungen (873.875 €) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:

 

Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (323.775 €).

 

Unter den Geschäftsaufwendungen werden Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Klärung bei steuerlicher Detailfragen (11.800 €) ausgewiesen. Für rechtliche bzw. technische Beratungsleistungen (21.700 €) und die Instandhaltung von Software bzw. dem Support (16.900 €) werden weitere Mittel gebraucht. Versicherungskosten werden in Höhe von 19.400 € veranschlagt um eventuelle Risiken abzudecken. Für mögliche gerichtliche Verhandlungen bzw. für dessen Nebenkosten werden 60.200 € berücksichtigt. Außerdem werden unter den Zinsaufwendungen 96.750 € für Liquiditätskredite geplant. Es wird darüber hinaus mit Abschreibung in Höhe von 295.370 € kalkuliert. Für die Einführung und Fortführung werden Aufwendungen für ein Risikomanagementsystem eingeplant (20.000 €). Des Weiteren werden Fortbildungskosten, Reisekosten, Bewirtungskosten, Gebühren und Büromaterialien (7.980 €) für das Jahr 2023 kalkuliert.

 

2.2. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan – Weiße Flecken Programm

 

Die investiven Auszahlungen im Geschäftsjahr 2023 werden mit 9.705.354 € kalkuliert. Es ist geplant, dass die förderfähigen Kosten, aufgrund des Förderbescheides, im Laufe der Jahre 2024 bis 2025 vom Bund und Land erstattet werden. Die über den Förderbescheid hinaus zu leistenden und nicht förderfähigen Investitionen (4.492.538 €) sind nach Beendigung der Bauphase auf die Kooperationspartner Bergkamen, Kamen und Bönen über die Jahre zu verteilen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der entstandenen Kosten des Eigenbetriebes bilden die zurzeit voraussichtlichen Baukosten (25.129.000 €) in den jeweiligen Gemeindegebieten. Zur Überbrückung der Erstattung dieser Kosten wird ein Liquiditätskredit aufgenommen.

 

 

3. Allgemeines – Graue Flecken Programm

 

Als förderfähig gelten dabei Haushalte, Unternehmen und sonstige Institutionen, die über keinen Highspeed-Internet-Anschluss, sondern über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und bei welchen seitens der TK-Unternehmen innerhalb der nächsten drei Jahre kein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen kann – stellvertretend für die drei Kommunen – bis zu 150.000 € Beratungsförderung und eine Projektförderung von bis zu 150 Mio. € beantragen.

 

Erst mit einer durchzuführenden Markterkundung kann über die Höhe der zu beantragenden Fördermittel bzw. die Investitionen geplant werden. In dem Wirtschaftsplan 2023 werden daher die Fördermittel und Investitionen für das Graue Flecken Programm in Anlehnung an das Weiße Flecken Programm aufgestellt. Ein Baubeginn wird für das Jahr 2026 geplant.

 

3.1 Erläuterungen zum Ergebnisplan – Graue Flecken Programm

 

Die Erträge der Ergebnisrechnung (262.524 €) bei dem Grauen-Flecken-Programm für das Wirtschaftsjahr 2023 setzen sich zum einem aus den Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen in Höhe von 112.524 € zusammen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der Aufwendungen des Eigenbetriebes bilden die voraussichtlichen Baukosten (25.129.000 €) in den jeweiligen Gemeindegebieten des Weiße-Flecken-Programms. Zum anderen wird mit Fördermitteln vom Bund für Markerkundungen (150.000 €) budgetiert.

 

Die geplanten Aufwendungen (262.524 €) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:

 

Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (52.120 €).

 

Für rechtliche bzw. technische Beratungsleistungen (198.100 €) und die Unterhaltung von Software bzw. dem Support (2.400 €) werden weitere Mittel geplant. Es werden Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Klärung bei steuerlicher Detailfragen    (700 €) budgetiert und Fortbildungskosten, Reisekosten, Bewirtungskosten, Gebühren und Büromaterialien (1.904 €) kalkuliert. Außerdem werden unter den Zinsaufwendungen 4.300 € für Liquiditätskredite und Abschreibungen in Höhe von 3.000 € berücksichtigt.

 

3.2. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan – Graue Flecken Programm

 

Die investiven Auszahlungen für das Planjahr 2023 werden mit 250.000 € kalkuliert. Es werden für das Graue-Flecken-Programm mit aktivierbaren rechtlichen u. technischen Beratungskosten, Projektsteuerungs- und Vergabekosten, Fachplanungskosten für Tiefbau- und Verlegearbeiten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und Mitverlegungen gerechnet.

 

4. Erläuterungen zum Stellenplan

 

Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.

 

 

5. Wirtschaftsplan

 

Aufgrund dieser oben genannten Ausführungen wurde der folgende Wirtschaftsplan 2023 aufgestellt.

 

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2023 des BBB schließt mit

 

 

Erträgen von

1.136.399 €

Aufwendungen von

1.136.399 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

969.153 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

906.112 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.955.354 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

9.650.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

211.500 €

festgesetzt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Fischer