Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (BBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.Allgemeines Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 13 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den BBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 dient zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen. Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen (BBB) hat in der Betriebsausschusssitzung der Stadt Bergkamen am 25.05.2022 (öffentlicher Teil) darüber informiert, dass die Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen“ beabsichtigen, in 2022/2023 im Rahmen der sog. „Graue Flecken“-Förderung entsprechende Bundes- und Landesfördermittel für den geförderten Glasfaserausbau zu beantragen. Analog zur bereits in der Umsetzung befindlichen sog. „Weißen Flecken“-Förderung soll wiederum das Betreibermodell Anwendung finden.
2. Allgemeines – Weiße Flecken Programm
Ziel des Weiße-Flecken-Programms ist es, dass nach einem Ausbau alle
unterversorgten Haushalte auf eine symmetrische Bandbreite von mindestens 100
Mbit/s zurückgreifen können und für die Gewerbetreibenden und öffentlichen
Einrichtungen/institutionellen Nachfrager Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s
möglich sind. Die Kooperation
endet grundsätzlich nach dem Ende des Pachtvertrags mit der Veräußerung des
Netzes durch die Stadt Bergkamen, in deren Eigentum die zu errichtende passive
Netzinfrastruktur steht.
Entgegen der ursprünglichen Planungen ist der Baubeginn derzeit für das Jahr 2023 vorgesehen. Der Abschluss ergibt sich aus dem noch aufzustellenden Bauzeitenplan.
Es wird von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von
25.129.000 € ausgegangen. Die verteilen sich wie folgt:
Bergkamen |
8.660.669 € |
Bönen |
8.904.758 € |
Kamen |
7.563.573 € |
Es ergibt sich ein geschätztes Fördervolumen in Höhe von ca. 20.636.462
€. Der Differenzbetrag von 4.492.538 € ist durch zukünftige zu erwartende
Pachteinnahmen (1.395.598 €) zu finanzieren und die Kooperationspartner haben
eine 10% Selbstbeteiligung (2.292.940 €) zu berücksichtigen. Außerdem müssen
die Kosten für den Projektsteuerer (804.000 €) durch die Kooperationspartner
anteilig getragen werden.
2.1 Erläuterungen zum Ergebnisplan – Weiße Flecken
Programm
Die Erträge der Ergebnisrechnung
(873.875 €) bei dem Weißen-Flecken-Programm für das Wirtschaftsjahr 2023 setzen
sich zum einem aus den Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an
den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen in Höhe von 615.919 € zusammen. Die
Verteilungsgrundlage für die Erstattung der Aufwendungen des Eigenbetriebes
bilden die voraussichtlichen Baukosten
(25.129.000 €) in den jeweiligen Gemeindegebieten. Zum anderen wird mit
Erträgen aus der Auflösung von Zuwendungen vom Land und vom Bund (257.956 €)
geplant.
Die geplanten Aufwendungen (873.875 €) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:
Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (323.775 €).
Unter den Geschäftsaufwendungen werden Kosten für die Prüfung des
Jahresabschlusses sowie für die Klärung bei steuerlicher Detailfragen (11.800
€) ausgewiesen. Für rechtliche bzw. technische Beratungsleistungen (21.700 €)
und die Instandhaltung von Software bzw. dem Support (16.900 €) werden weitere
Mittel gebraucht. Versicherungskosten werden in Höhe von 19.400 €
veranschlagt um eventuelle Risiken abzudecken. Für mögliche gerichtliche Verhandlungen bzw. für dessen
Nebenkosten werden 60.200 € berücksichtigt. Außerdem werden unter den Zinsaufwendungen 96.750 € für
Liquiditätskredite geplant. Es wird darüber hinaus mit Abschreibung in Höhe von
295.370 € kalkuliert. Für die Einführung und Fortführung werden Aufwendungen
für ein Risikomanagementsystem eingeplant (20.000 €). Des Weiteren werden Fortbildungskosten, Reisekosten, Bewirtungskosten,
Gebühren und Büromaterialien (7.980 €) für das Jahr 2023 kalkuliert.
2.2. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan – Weiße Flecken
Programm
Die investiven Auszahlungen im Geschäftsjahr 2023 werden mit 9.705.354 €
kalkuliert. Es ist geplant, dass die förderfähigen Kosten, aufgrund des
Förderbescheides, im Laufe der Jahre 2024 bis 2025 vom Bund und Land erstattet
werden. Die über den Förderbescheid hinaus zu leistenden und nicht
förderfähigen Investitionen (4.492.538 €) sind nach Beendigung der Bauphase auf
die Kooperationspartner Bergkamen, Kamen und Bönen über die Jahre zu verteilen.
Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der entstandenen Kosten des
Eigenbetriebes bilden die zurzeit
voraussichtlichen Baukosten (25.129.000 €) in den jeweiligen Gemeindegebieten.
Zur Überbrückung der Erstattung dieser Kosten wird ein Liquiditätskredit
aufgenommen.
3. Allgemeines – Graue Flecken Programm
Als förderfähig gelten dabei Haushalte, Unternehmen und sonstige Institutionen, die über keinen Highspeed-Internet-Anschluss, sondern über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und bei welchen seitens der TK-Unternehmen innerhalb der nächsten drei Jahre kein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen kann – stellvertretend für die drei Kommunen – bis zu 150.000 € Beratungsförderung und eine Projektförderung von bis zu 150 Mio. € beantragen.
Erst mit einer durchzuführenden Markterkundung kann über die Höhe der zu beantragenden Fördermittel bzw. die Investitionen geplant werden. In dem Wirtschaftsplan 2023 werden daher die Fördermittel und Investitionen für das Graue Flecken Programm in Anlehnung an das Weiße Flecken Programm aufgestellt. Ein Baubeginn wird für das Jahr 2026 geplant.
3.1 Erläuterungen zum Ergebnisplan – Graue Flecken
Programm
Die Erträge der Ergebnisrechnung
(262.524 €) bei dem Grauen-Flecken-Programm für das Wirtschaftsjahr 2023 setzen
sich zum einem aus den Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an
den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen in Höhe von 112.524 € zusammen. Die
Verteilungsgrundlage für die Erstattung der Aufwendungen des Eigenbetriebes
bilden die voraussichtlichen Baukosten
(25.129.000 €) in den jeweiligen Gemeindegebieten des Weiße-Flecken-Programms.
Zum anderen wird mit Fördermitteln vom Bund für Markerkundungen (150.000 €)
budgetiert.
Die geplanten Aufwendungen (262.524 €) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:
Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (52.120 €).
Für rechtliche bzw. technische Beratungsleistungen (198.100 €) und die
Unterhaltung von Software bzw. dem Support (2.400 €) werden weitere Mittel
geplant. Es werden Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die
Klärung bei steuerlicher Detailfragen
(700 €) budgetiert und Fortbildungskosten, Reisekosten,
Bewirtungskosten, Gebühren und Büromaterialien (1.904 €) kalkuliert.
Außerdem werden unter den Zinsaufwendungen 4.300 € für Liquiditätskredite und
Abschreibungen in Höhe von 3.000 € berücksichtigt.
3.2. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan – Graue Flecken
Programm
Die investiven Auszahlungen für das Planjahr 2023 werden mit 250.000 €
kalkuliert. Es werden für das Graue-Flecken-Programm mit aktivierbaren
rechtlichen u. technischen Beratungskosten, Projektsteuerungs- und Vergabekosten,
Fachplanungskosten für Tiefbau- und Verlegearbeiten, Kosten für die
Öffentlichkeitsarbeit und Mitverlegungen gerechnet.
4. Erläuterungen zum Stellenplan
Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.
5. Wirtschaftsplan
Aufgrund dieser oben genannten Ausführungen wurde der folgende Wirtschaftsplan 2023 aufgestellt.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2023 des BBB schließt mit
Erträgen von |
1.136.399 € |
Aufwendungen von |
1.136.399 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
969.153 € |
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
906.112 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
9.955.354 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
9.650.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
211.500 € |
festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
|