Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Erhaltung des Baumbestandes rund um die Kita "Vorstadtstrolche"
Vorlage
12/0775
Aktenzeichen
10.23.01.0116 -ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Beratung und Entscheidung des Beschlussvorschlages der Einwohneranregung:

 

                „Der Rat der Stadt Bergkamen möge beschließen:

Auf dem Gelände rund um die Kita „Vorstadtstrolche“ (Anfangsbereich der Schulstraße), soll der Erhalt des Baumbestandes in die weitere Beplanung des Geländes einfließen.“

 

an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 01.12.2022.

 

Sachdarstellung:

 

Der Antragsstellende regt die „Erhaltung des Baumbestandes rund um die Kita „Vorstadtstrolche““ an.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen ist der

Haupt- und Finanzausschuss das vom Rat zur Erledigung bestimmte Gremium.

 

Der für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständige Ausschuss hat diese inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zu Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates sowie für den Bürgermeister der Stadt Bergkamen vom 10.12.2020 (ZustO Bergkamen) stellt eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis, gem. § 2 Abs. 2 ZustO Bergkamen, für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz für die eingebrachte Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW fest.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ist unter anderem für Pläne, Konzepte, Programme und Projekte mit Relevanz für Klima-, Immissions- und Bodenschutz zuständig. Es soll daher die Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz getroffen werden.

 

Aus diesem Grund wird die Einwohneranregung an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz verwiesen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer