Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße
"Im Brauck"" dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße (§ 3
Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355,
2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten
am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193),
in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen. Um die formalen Voraussetzungen
des Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, ist das Flurstück der Straße
"Im Brauck" Gemarkung Weddinghofen, Flur 7, Flurstück 1125 zu widmen.
Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten
Katasterplan rot schraffiert dargestellt.
Die Widmungsverfügung
ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Die
Straße "Im Brauck" befindet sich im Eigentum der Stadt Bergkamen.
Nachdem
sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen, steht einer Widmung der Erschließungsanlage
nichts mehr im Wege.
Es
handelt sich um das zu widmende Flurstück:
Gemarkung:
Weddinghofen
Flur:
7
Flurstück: 1125
Bei der
Straße "Im Brauck" handelt sich um eine verkehrsberuhigte Wohnstraße
(Anliegerstraße) nach § 3 Abs. 4 Nr. 2
StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.
Die zu
widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan
schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Katasterplan
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Schnurawa |
Sachbearbeiterin Przybyla |
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