Betreff
Widmung der Straße "Im Brauck" gem. § 6 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
12/0765
Aktenzeichen
60.40.50
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße "Im Brauck"" dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen. Um die formalen Voraussetzungen des Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, ist das Flurstück der Straße "Im Brauck" Gemarkung Weddinghofen, Flur 7, Flurstück 1125 zu widmen. Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan rot schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Straße "Im Brauck" befindet sich im Eigentum der Stadt Bergkamen.

Nachdem sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen,  steht einer Widmung der Erschließungsanlage nichts mehr im Wege.

 

Es handelt sich um das zu widmende Flurstück:

 

Gemarkung: Weddinghofen

Flur:                 7

Flurstück:     1125

 

 

Bei der Straße "Im Brauck" handelt sich um eine verkehrsberuhigte Wohnstraße (Anliegerstraße) nach § 3 Abs. 4 Nr. 2  StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

 

Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Katasterplan

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Schnurawa

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Przybyla