Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2021.
Sachdarstellung:
Die Verpflichtung der Stadt
Bergkamen zur Aufstellung eines Beteiligungsberichtes ergibt sich aus den
Vorschriften des § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) i. V. m. § 53 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO). Soweit eine
Gemeinde von dem Recht der Befreiung zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist
nach § 116a Absatz 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu
erstellen. Am 15.09.2022 hat der Rat der Stadt Bergkamen diese Befreiung von
der Aufstellung des Gesamtabschlusses beschlossen (Drucksache Nr. 12/0663).
Die Stadt Bergkamen hat in der
Vergangenheit bereits aussagekräftige Beteiligungsberichte erstellt und wird
die Anforderungen auch zukünftig erfüllen. Durch das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKGB NRW) ist ein
verpflichtendes Muster für den Beteiligungsbericht erstellt worden.
Mit dem vorliegenden
Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 werden die wesentlichen Aussagen
und Daten aus dem Berichts- und Rechnungswesen der Gesellschaften
zusammengetragen, an denen die Stadt Bergkamen unmittelbar beteiligt ist.
Er basiert auf den geprüften
Jahresabschlüssen und Lageberichten der Unternehmen für das abgeschlossene
Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr 2021.
Neben der gesetzlichen
Verpflichtung dient dieser Bericht den politisch verantwortlichen
Mandatsträgern und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern dazu, sich einen
Überblick über die Beteiligungsverhältnisse und wirtschaftlichen Aktivitäten
der Stadt Bergkamen sowie über die Aufgabenerfüllung und finanzielle Situation
in den Beteiligungsunternehmen zu verschaffen.
Aus diesem Grunde wird der Beteiligungsbericht für jeden
Interessierten zur Einsichtnahme in der Kämmerei bereitgehalten und zusätzlich
im Internet unter www.bergkamen.de veröffentlicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Blom |
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