Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit – Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines*einer gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten
Vorlage
12/0750
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt dem Abschluss der neuen öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung über die Bestellung eines*einer gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten zu.

 

Sachdarstellung:

 

Zur Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit haben der Kreis Unna und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden

 

             Bergkamen

             Bönen

             Holzwickede

             Kamen

             Lünen

             Selm

             Unna

             Werne

 

mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 11.12.2019 die Bestellung eines*einer gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten (neue Funktionsbezeichnung: Informationssicherheitsbeauftragte*r) beschlossen.

 

Es wurde vereinbart, dass die Kreisstadt Unna aufgrund der Größe der Verwaltung und der fachlichen Nähe zum Aufgabenbereich „Datenschutz“ – der gemeinsame Datenschutzbeauftragte ist ebenfalls bei der Kreisstadt Unna verortet – die Aufgabenträgerschaft übernimmt.

 

In der Folgezeit haben die Stadt Fröndenberg/Ruhr und mittlerweile auch die Stadt Schwerte ihren Beitritt zu dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erklärt, so dass zukünftig alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden dieser Vereinbarung angehören werden.

 

Die mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand hat darüber hinaus Auswirkungen auf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der Form, dass die von der Kreisstadt Unna erbrachte Dienstleistung zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein wird. Diesem Umstand ist durch eine entsprechende Anpassung der Regelungen zur Kostenerstattung Rechnung zu tragen, so dass folglich eine Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abzuschließen ist.

 

Die der Kreisstadt Unna entstehenden Personalaufwendungen werden durch alle Vertragspartner anteilig erstattet. Die Gesamtaufwendungen werden auf Grundlage des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet. Der Aufwand wird nach der Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen des jeweils aktuellen Stellenplans des Kreises und der teilnehmenden Städte und Gemeinden verteilt.


Auf Grundlage des aktuellen KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes 2021/2022“ und der vollzeitverrechneten Planstellen bei den Vertragspartnern für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich folgende Kosten-verteilung:

 

Personalkosten Informationssicherheitsbeauftragte*r

Personalaufwand gesamt (gem. KGSt-Berechnung – inkl. 19 % MwSt.)

150.345 €

anteilige Kostenerstattung

VZÄ Stellenplan

Anteil VZÄ

Kostenanteil

Kreis Unna (ohne Jobcenter)

1.073,36

23,47 %

35.293 €

Stadt Bergkamen

404,17

8,84 %

13.289 €

Gemeinde Bönen

103,71

2,27 %

3.410 €

Stadt Fröndenberg/Ruhr

108,98

2,38 %

3.583 €

Gemeinde Holzwickede

132,49

2,90 %

4.356 €

Stadt Kamen

460,43

10,07 %

15.139 €

Stadt Lünen

881,19

19,27 %

28.974 €

Stadt Schwerte

480,60

10,51 %

15.802 €

Stadt Selm

158,97

3,48 %

5.227 €

Kreisstadt Unna

514,40

11,25 %

16.914 €

Stadt Werne

254,12

5,56 %

8.356 €

gesamt

4.572,42

100,00 %

150.345 €

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer