Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Verpflegung in
den städtischen Kindertageseinrichtungen ist darauf ausgelegt, selbst zu kochen.
Dies stellt ein besonderes Qualitätsmerkmal der Einrichtungen dar.
Gewährleistet wird
die Verpflegung durch städtische Küchenkräfte. Die Gerichte sind entsprechend
der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. vorgegeben und
wechseln in einem regelmäßigen Turnus, um die Kinder ausgewogen und mit allen
wichtigen Nährstoffen zu versorgen. Vor diesem Hintergrund wird regelmäßig
frisch eingekauft und das Essen am jeweiligen Tag frisch gekocht.
Eltern zahlen für
diese Dienstleistung laut Elternbeitragssatzung vom 25. März 2010, zuletzt
geändert am 20.05.2020, seit erstmaligem Erlass der Satzung im Jahre 2006 einen
monatlichen Kostenbeitrag von 49,00 Euro.
Die tatsächlichen
Kosten für diese Form der Verpflegung stellen sich wie nachfolgend aufgelistet
dar.
An dieser Stelle
sei erwähnt, dass aufgrund der vielen Corona bedingten Einschränkungen im
Bereich der Kindertageseinrichtungen (Notbetreuung, Gruppenschließungen etc.)
als Referenz das KiTa-Jahr 2019/2020 ausgewählt werden musste, da dieses im
Vergleich zu den Folgejahren die höhere Aussagekraft besitzt.
Mikado |
2019/2020 |
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Mittagessen/Monat: |
Ca. 100 |
Mittagessen/Jahr: |
Ca. 1200 |
Personalkosten/Jahr: |
51.786,65
Euro |
Kosten Lebensmittel/Jahr: |
18.304,37
Euro |
Gesamt: |
70.091,02
Euro |
Gesamt / Monat / Kind: |
58,41
Euro (gerundet) |
Gesamt / Tag / Kind: |
2,65 Euro |
Tausendfüßler |
2019/2020 |
|
|
Mittagessen/Monat: |
Ca. 86 |
Mittagessen/Jahr: |
Ca. 1032 |
Personalkosten/Jahr: |
49.226,10
Euro |
Kosten Lebensmittel/Jahr: |
16.211,99
Euro |
Gesamt: |
65.438,09
Euro |
Gesamt / Monat / Kind: |
63,41
Euro (gerundet) |
Gesamt / Tag / Kind: |
2,88 Euro |
Sprösslinge |
2019/2020 |
|
|
Mittagessen/Monat: |
Ca. 80 |
Mittagessen/Jahr: |
Ca. 960 |
Personalkosten: |
53.321,60
Euro |
Kosten Lebensmittel: |
18.591,21
Euro |
Gesamt: |
71.912,81
Euro |
Gesamt / Monat / Kind: |
74,91
Euro (gerundet) |
Gesamt / Tag / Kind: |
3,40 Euro |
Erläuterungen Tabellen:
-
Die
Kosten für Abschreibungen, die Bewirtschaftung (Strom/Gas) und z.B. den Ersatz
für defekte Geräte oder Ähnliches sind nicht berücksichtigt.
-
Bei
der Berechnung der Kosten pro Tag (letzte Zeile) wurde von einer
durchschnittlichen Anzahl von 22 Tagen im Monat ausgegangen.
Anhand der
Darstellung in den Tabellen zeigt sich, dass eine Kostendeckung nicht erreicht
wird (Mittelwert 66,00 Euro/Monat bzw. 2,97 Euro/Tag).
Berücksichtigt man
zudem auch, dass der aktuelle Verpflegungskostenbeitrag von 49,00 Euro/Monat
für die Zeit ausgesetzt wird, in der ein Kind zum Beispiel aufgrund von
urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit oder aufgrund von Ferienzeiten
nicht am Mittagessen teilnimmt – die Eltern in der überwiegenden Mehrzahl somit
nur elf anstatt zwölf Monate Beitrag zahlen - wird die Differenz zur
Kostendeckung noch höher.
Diese finanzielle
Lücke wurde bewusst bislang immer – auch vor dem Hintergrund der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern - von der Stadt Bergkamen
gedeckt.
Die aktuellen
Kostensteigerungen insbesondere im Bereich der Lebensmittelversorgung wie auch
bei der Bewirtschaftung (Strom, Gas) machen es jedoch erforderlich, über eine
moderate Erhöhung des Verpflegungskostenbeitrags nachzudenken. Gleiches gilt
für den Bereich der OGGS, zu der es seitens des Schulverwaltungsamtes eine
separate Vorlage geben wird.
Nach einer im Juni
2022 durchgeführten Abfrage bei allen in Bergkamen ansässigen Trägern von
Kindertageseinrichtungen lässt sich festhalten, dass die
Verpflegungskostenbeiträge bei der überwiegenden Mehrzahl trotz Schließtagen in
der Regel für volle zwölf Monate eingefordert werden und ohne Kostensteigerungen
bereits zwischen 56,00 – 70,00 Euro im Monat liegen. Nur eine
Kindertageseinrichtung veranschlagt einen geringeren Beitrag (40,00
Euro/Monat).
Die Kosten für die
Bestellung bei einem Caterer liegen aktuell bei rund 65,00 Euro (2,95 Euro pro
Mittagessen mit Vor- und Nachspeise) im Monat (bei durchschnittlich 22 Tagen).
Hier sind noch die
anfallenden Kosten für das Küchenpersonal hinzuzurechnen.
Vor dem
Hintergrund, dass in der geplanten Änderung der Elternbeitragssatzung der
Verpflegungskostenbeitrag generell nur noch für elf Monate festgeschrieben
werden soll und seit mehr als 15 Jahren keine Anpassung mehr erfolgt ist,
schlägt die Verwaltung im Rahmen der geplanten Satzungsänderung vor, den
Verpflegungskosten-Beitrag ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 auf 55,00 Euro
monatlich für 11 Monate pro Jahr anzupassen.
Unter
Berücksichtigung, dass auch die betroffenen Familien die zunehmenden
Kostensteigerungen bewältigen müssen, wird eine Kostendeckung bewusst nicht
angestrebt.
Für einkommensschwache Familien besteht zudem nach wie vor die Möglichkeit, die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet zu bekommen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Feldkamp |
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