Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Planung des Jugendamtes zur Nutzung der Räume der ehemaligen Gaststätte „Haus Elsner“ und stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages zu.
Sachdarstellung:
Ausgangssituation
Derzeit wird in
Bergkamen eine Großtagespflegestelle „In der Aue“ betrieben. Die Großtagespflegestelle
in der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule soll nach Beseitigung der
Brandschäden wieder in Betrieb gehen.
Neben diesen beiden
Großstagespflegestellen sieht die Jugendhilfeplanung eine weitere
Großtagespflegestelle im Bereich Mitte – Weddinghofen vor, ohne dass bislang
ein konkreter Standort feststand.
Dem Verein
„Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ (nachfolgend Verein genannt) wurde
Anfang des Jahres 2022 durch Herrn Elsner die ehemalige Gaststätte für eine
Großtagespflegestelle angeboten.
Bei Besichtigung
der Räume wurde festgestellt, dass die Gesamtfläche den räumlichen Bedarf einer
Großtagespflegestelle deutlich übersteigt. Die Räumlichkeiten lassen sich
jedoch in zwei Bereiche unterteilen (105,87 qm und 119,02 qm).
Um die zentrale
Lage der Immobilie zu nutzen, wurde die Idee entwickelt, parallel zur
Großtagespflegestelle, im zweiten Bereich ebenfalls ein soziales Angebot zu
installieren.
Angesichts des
stetigen Platzmangels im Rathaus ging die Überlegung schnell dahin, Angebote
auszugliedern, die keine notwendige Anbindung an das Rathaus benötigen und
bestenfalls eine ähnliche Zielgruppe bedienen. Beides trifft auf das
Familienbüro zu. Das Familienbüro
ist eine niederschwellige Anlaufstelle für alle Familien mit Kindern im Alter
von 0 bis 3 Jahren und Schwangere sowie in erster Linie beratend und aufsuchend
tätig. Die Kindertagespflege ist vor allem für Eltern mit Kindern unter drei Jahren
attraktiv, die eine besonders individuelle Betreuung und Förderung wünschen
oder flexible Betreuungszeiten benötigen.
In Zusammenarbeit
mit der Bauaufsicht, der IT-Abteilung, dem Gebäudemanagement und der
Fachberatung des Vereins wurde die Aufteilung in Büroräume für das Familienbüro
und Räume für die Großtagespflegestelle festgelegt.
Nutzung durch das Familienbüro
Das
Familienbüro gehört gemeinsam mit dem Familientreff im Pestalozzihaus zum
Sachgebiet der „Frühen Hilfen“. Die Frühen Hilfen dienen der Stärkung der elterlichen
Beziehungs- und Erziehungskompetenz. Sie sollen Eltern Unterstützung, Beratung
und Begleitung bieten. Ziel ist es, jedem Kind eine gesunde Entwicklung und ein
gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Angebote der Frühen Hilfen kommen aus
verschiedenen Systemen, insbesondere aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe,
Gesundheitswesen, Frühförderung sowie Familien- und Schwangerschaftsberatung.
Durch
das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist das Jugendamt verpflichtet,
präventive und niederschwellig zugängliche Angebote für Familien vorzuhalten.
Aktuell befindet sich das Familienbüro im Rathaus, in der zweiten Etage im
Zimmer 208. Mit einem Kinderwagen ist es für junge Familien ausschließlich über
den Aufzug zu erreichen. Individuelle Beratungsmöglichkeiten bestehen in diesem
Großraumbüro nicht, ebenso fehlen Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen und eine
Spielecke.
Durch
einen Umzug in das Haus Elsner kann das Familienbüro das Ziel einer
niederschwelligen Anlaufstelle für Familien und Schwangere optimal
verwirklichen. Mit der Einrichtung einer Stillecke wird ein zusätzlicher
Service für stillende Mütter angeboten.
Die zentrale Lage
im Haus Elsner, quasi am Eingang zum Nordberg, kann für das Familienbüro über
die räumliche Nähe eine gute Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit dem
Familientreff Pestalozzihaus, der Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle
der AWO, der Stadtbibliothek, der Frühförderung und der Kindertagepflege
bieten.
Zudem würde ein
Umzug des Familienbüros helfen, die räumlich angespannte Situation im Rathaus
zu entlasten.
Nutzung durch die Großtagespflegestelle
In der Großtagespflegestelle sollen neun
Kinder im Alter von bis zu drei Jahren durch drei Kindertagespflegepersonen
betreut werden. Die Kinder werden den Kindertagespflegepersonen fest
zugeordnet, so dass im Krankheitsfall die Vertretung gewährleistet ist.
An die Räumlichkeiten einer
Großtagespflegestelle werden besondere Anforderungen gestellt. Diesbezüglich
hat die Fachberatung des Vereins bei den Vorbesprechungen beratend mitgewirkt.
Es steht außerdem ein Außenbereich zur
Verfügung, der kindgerecht hergerichtet werden kann.
Eine Großtagespflegestelle benötigt keine
Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. Die Anforderungen an die
Räumlichkeiten werden durch die Baubehörde, das Gesundheitsamt und das
Jugendamt überprüft. Die Begleitung und Beratung der Kindertagespflegepersonen
und der Erziehungsberechtigten erfolgt durch den Verein, die Bewilligung der
Leistungen der Kindertagespflege und die Ausstellung und Verlängerung der
Pflegeerlaubnisse fällt in den Aufgabenbereich des Jugendamtes.
Für viele Eltern von Kindern unter drei
Jahren ist die Betreuung in einer Großtagespflegestelle eine gute Alternative.
Hier gibt es eine ähnliche Gruppengröße, wie in einer Gruppe des Gruppentyps II
in der KiTa, jedoch in familiärer Atmosphäre.
Damit auch die Kindertagespflegepersonen für
diese besonderen Anforderungen gut aufgestellt sind, gibt es beim Verein eine
Ansprechpartnerin, die sich auf die Betreuung von Großtagespflegestellen
spezialisiert hat.
Zur Einrichtung von Großtagespflegestellen
sind Haushaltsmittel eingestellt. Zusätzlich wird eine Investitionsförderung
durch das Land beantragt werden.
Aktueller
Sachstand, Mietvertrag
Die Anforderungen an die Räumlichkeiten
wurden formuliert und werden Bestandteil des Mietvertrages sein. Das
Gebäudemanagement regelt derzeit die Höhe des Mietpreises sowie der Nebenkosten
und erstellt den Mietvertrag.
Die Beträge wird das Jugendamt ab Mietbeginn
aus dem eigenen Budget bestreiten und in die Haushaltsanforderungen für 2024/25
einberechnen.
Mit dem Verein soll ein Untermietvertrag
geschlossen werden. Der Mietzins wird vom Verein auf die
Kindertagespflegepersonen umgelegt. Das hat den Vorteil, dass bei einem Wechsel
der Kindertagespflegepersonen kein neuer Mietvertrag abzuschließen ist. Die
angeschafften Einrichtungsgegenstände verbleiben im Eigentum der Stadt
Bergkamen.
Mit dem Vermieter sind noch letzte Details
bezüglich der Mietanpassung an den Verbraucherindex zu verhandeln.
Das Gebäudemanagement wird dem Rat der Stadt
Bergkamen am 15.09.2022 den Mietvertrag zur Genehmigung vorlegen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|