Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen ändert seinen Beschluss vom
01.03.2022 (Beschlussvorlage 12/0547) wie folgt ab:
(„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Anerkennung der in der Sachdarstellung benannten Kindertageseinrichtungen als
plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für die
Dauer von fünf Jahren vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2027. …“)
Die Verwaltung wird
beauftragt, den als plusKITA anerkannten Kindertageseinrichtungen die nach § 45
des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) zustehenden
Zuschüsse unter Berücksichtigung der Fortschreibungsrate nach § 2 der Durchführungsverordnung
zum Kinderbildungsgesetz in Verbindung mit § 37 KiBiz in der vom Ministerium
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mitgeteilten Höhe zu gewähren.
Sachdarstellung:
Mit Inkrafttreten
des reformierten Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)
zum 01.08.2020 wurde auch die Verordnung zur Durchführung des
Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) in Kraft gesetzt.
In § 2 der DVO
KiBiz ist festgelegt, dass die ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 zu
bewilligenden Landesmittel für plusKITAs der Fortschreibungsrate nach § 37
KiBiz unterliegen.
§ 37 KiBiz besagt
folgendes:
„(1) Die
Kindpauschalen gemäß § 33 werden jährlich unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die Anpassung erfolgt erstmals zum
Kindergartenjahr 2021/2022.
(2) Für die
Anpassung veröffentlicht die Oberste Landesjugendbehörde in jedem Dezember,
unter Berücksichtigung der Entwicklung von Personal- und Sachkosten auf der
Basis von Jahreswerten, eine einheitliche Fortschreibungsrate für das jeweils
im folgenden Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr.
(3) Die
Fortschreibungsrate setzt sich zu neun Teilen aus der Kostenentwicklung für
pädagogisches Personal nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst,
Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD - SuE) auf Grundlage der Berichte zu Kosten
eines Arbeitsplatzes der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement und zu einem Teil aus der Steigerung der Kosten des
allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes
zusammen.“
Die
Fortschreibungsrate dient folglich der Abmilderung allgemeiner
Kostensteigerungen und wird jeweils im Dezember für das kommende KiTa-Jahr
mitgeteilt.
Unter
Berücksichtigung der Fortschreibungsrate erhöhen sich die Ansätze für die
Fördermittel von plusKiTAs jährlich um einen nach den Vorgaben des § 37 KiBiz
festgelegten Prozentsatz. Ein Eigenanteil der Stadt Bergkamen entsteht
hierdurch nicht.
Für das
Kindergartenjahr 2022/2023 steigt die Fördersumme von ursprünglich 355.000,00
Euro auf 361.597,55 Euro.
Vor diesem
Hintergrund und mit Blick auf den Beschlusszeitraum bis 31.07.2027 muss der
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.03.2022 (Beschlussvorlage 12/0547)
allgemeiner gefasst und in Bezug auf das KiTa-Jahr 2022/2023 abgeändert werden.
Da die
Fortschreibungsrate - wie oben beschrieben - der Abmilderung allgemeiner
Kostensteigerungen dient, ist es weiterhin zielführend
1.
die
für das Kindergartenjahr 2022/2023 bereits bewilligten zusätzlichen Mittel in
Höhe von 6.597,52 Euro sowie
2.
die
sich für die Dauer der Anerkennung als plusKITAs (bis 31.07.2027) aufgrund der
Fortschreibungsrate zukünftig erhöhenden Landesmittel
zu gleichen Teilen
auf die nach dem Ranking der Beschlussvorlage 12/0547 vorgeschlagenen
Kindertageseinrichtungen zu verteilen. Restbeträge werden zur
Verwaltungsvereinfachung einer Einrichtung zugeschlagen.
Für das
Kindergartenjahr 2022/2023 ergibt sich dann folgende Aufstellung:
Träger |
Einrichtung |
Anschrift |
Ortsteil |
Förderung
„plusKITA“ |
AWO |
Springmäuse |
Am Südhang 10 |
Weddinghofen |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
Kath. Kirche |
St. Elisabeth |
Pestalozzistr. 8 |
Mitte |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
AWO |
Funkelstein |
Stormstr. 49d |
Oberaden |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
Stadt |
Mikado |
Eichendorffstr. 23 |
Mitte |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
AWO |
Villa Kunterbunt |
August-Bebel-Str. 7 |
Mitte |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
AWO |
Wackelzahn |
Am Wiehagen 34 |
Mitte |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
AWO |
Vorstadtstrolche |
Schulstr. 8 |
Weddinghofen |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
AWO |
Schatzinsel |
Marie-Juchacz-Str. 3 |
Mitte |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
Stadt |
Tausendfüssler |
Im Sundern 7 |
Oberaden |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
Johanniter |
Eichendorffstraße |
Eichendorffstr. 21 |
Mitte |
32.872,50 € (alt: 32.272,73) |
AWO |
Lippestrolche |
Berliner Str. 40 |
Weddinghofen |
32.872,55 € (alt: 32.272,73) |
Ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 erhöhen sich die Ansätze entsprechend der
jeweils im Dezember des Vorjahres mitgeteilten Fortschreibungsrate.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Feldkamp |
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