Betreff
Änderung der Beschlussfassung zur Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als "plusKITA" und Einrichtungen mit besonderem sprachlichen Förderbedarf gem. §§ 44,45 Kinderbildungsgesetz in der Fassung ab dem 01.08.2020 für die Kindergartenjahre 2022/23- 2026/27
Vorlage
12/0704
Aktenzeichen
kunz-feld
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen ändert seinen Beschluss vom 01.03.2022 (Beschlussvorlage 12/0547) wie folgt ab:

 

(„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der in der Sachdarstellung benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für die Dauer von fünf Jahren vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2027. …“)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den als plusKITA anerkannten Kindertageseinrichtungen die nach § 45 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) zustehenden Zuschüsse unter Berücksichtigung der Fortschreibungsrate nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz in Verbindung mit § 37 KiBiz in der vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mitgeteilten Höhe zu gewähren.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit Inkrafttreten des reformierten Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) zum 01.08.2020 wurde auch die Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) in Kraft gesetzt.

 

In § 2 der DVO KiBiz ist festgelegt, dass die ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 zu bewilligenden Landesmittel für plusKITAs der Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz unterliegen.

 

§ 37 KiBiz besagt folgendes:

 

„(1) Die Kindpauschalen gemäß § 33 werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die Anpassung erfolgt erstmals zum Kindergartenjahr 2021/2022.

 

(2) Für die Anpassung veröffentlicht die Oberste Landesjugendbehörde in jedem Dezember, unter Berücksichtigung der Entwicklung von Personal- und Sachkosten auf der Basis von Jahreswerten, eine einheitliche Fortschreibungsrate für das jeweils im folgenden Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr.

 

(3) Die Fortschreibungsrate setzt sich zu neun Teilen aus der Kostenentwicklung für pädagogisches Personal nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD - SuE) auf Grundlage der Berichte zu Kosten eines Arbeitsplatzes der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement und zu einem Teil aus der Steigerung der Kosten des allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes zusammen.“

 

Die Fortschreibungsrate dient folglich der Abmilderung allgemeiner Kostensteigerungen und wird jeweils im Dezember für das kommende KiTa-Jahr mitgeteilt.

 

Unter Berücksichtigung der Fortschreibungsrate erhöhen sich die Ansätze für die Fördermittel von plusKiTAs jährlich um einen nach den Vorgaben des § 37 KiBiz festgelegten Prozentsatz. Ein Eigenanteil der Stadt Bergkamen entsteht hierdurch nicht.

 

Für das Kindergartenjahr 2022/2023 steigt die Fördersumme von ursprünglich 355.000,00 Euro auf 361.597,55 Euro.

 

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Beschlusszeitraum bis 31.07.2027 muss der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.03.2022 (Beschlussvorlage 12/0547) allgemeiner gefasst und in Bezug auf das KiTa-Jahr 2022/2023 abgeändert werden.

 

Da die Fortschreibungsrate - wie oben beschrieben - der Abmilderung allgemeiner Kostensteigerungen dient, ist es weiterhin zielführend

 

1.    die für das Kindergartenjahr 2022/2023 bereits bewilligten zusätzlichen Mittel in Höhe von 6.597,52 Euro sowie

2.    die sich für die Dauer der Anerkennung als plusKITAs (bis 31.07.2027) aufgrund der Fortschreibungsrate zukünftig erhöhenden Landesmittel

zu gleichen Teilen auf die nach dem Ranking der Beschlussvorlage 12/0547 vorgeschlagenen Kindertageseinrichtungen zu verteilen. Restbeträge werden zur Verwaltungsvereinfachung einer Einrichtung zugeschlagen.

 

Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ergibt sich dann folgende Aufstellung:

 

Träger

Einrichtung

Anschrift

Ortsteil

Förderung „plusKITA“

AWO

Springmäuse

Am Südhang 10

Weddinghofen

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

Kath. Kirche

St. Elisabeth

Pestalozzistr. 8

Mitte

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

AWO

Funkelstein

Stormstr. 49d

Oberaden

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

Stadt

Mikado

Eichendorffstr. 23

Mitte

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

AWO

Villa Kunterbunt

August-Bebel-Str. 7

Mitte

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

AWO

Wackelzahn

Am Wiehagen 34

Mitte

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

AWO

Vorstadtstrolche

Schulstr. 8

Weddinghofen

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

AWO

Schatzinsel

Marie-Juchacz-Str. 3

Mitte

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

Stadt

Tausendfüssler

Im Sundern 7

Oberaden

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

Johanniter

Eichendorffstraße

Eichendorffstr. 21

Mitte

32.872,50 €

(alt: 32.272,73)

AWO

Lippestrolche

Berliner Str. 40

Weddinghofen

32.872,55 €

(alt: 32.272,73)

 

Ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 erhöhen sich die Ansätze entsprechend der jeweils im Dezember des Vorjahres mitgeteilten Fortschreibungsrate.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Feldkamp