1. Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
2. Gesamtabwägung
3. Satzungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zum
Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße /
Hermann-Stehr-Straße“ entsprechend Anlage 2.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im
Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße /
Hermann-Stehr-Straße“ eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der
Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit entsprechend Anlagen 2 bis 4.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. OA
125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 5 und 6 als
Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2 bis 6 sind Bestandteil des Beschlusses und
somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Am 31.03.2022 wurde vom Rat der Stadt Bergkamen der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gefasst (Drucksache Nr. 12/0509).
Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB nicht erforderlich, und Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ befindet sich nördlich der Jahnstraße und östlich der Hermann-Stehr-Straße in Bergkamen-Oberaden (vgl. Anlage 1) und ist rd. 5,6 ha groß. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oberaden, Flur 4 die Flurstücke 11, 170, 171, 237, 238, 239, 241, 295 (tlw.), 298 (tlw.), 300 (tlw.), 301, 311 (tlw.), 316, 332, 490, 491, 501, 506, 515 (tlw.), 525 (tlw.), 528, 529, 530 und 531 sowie Gemarkung Oberaden, Flur 7, Flurstück 460 (tlw.), 511 (tlw.), 513 (tlw.).
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen stellt die gesamte Fläche als Wohnbaufläche dar.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, ein Wohngebiet in zentraler Ortslage zur Deckung des Wohnbedarfs in Bergkamen-Oberaden zu realisieren. Innerhalb des Plangebietes werden hierbei eine aufgelockerte Wohnbebauung sowie eine zentrale Grünachse mit einem Schwerpunktspielplatz zur Bedarfsdeckung des Plangebietes und der umliegenden Wohngebiete entstehen.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Artenschutzrechtlicher Beitrag vom Juli
2021
- Baugrunduntersuchung vom 29.09.2021
- Hydrogeologische Untersuchung
vom 21.12.2020
- Überflutungsnachweis vom
18.01.2022
- Schalltechnische
Untersuchung vom 15.10.2021
- Verkehrsuntersuchung aus
Oktober 2021
- Gutachten Umweltbelange
nach BauGB vom 19.07.2021
- Allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls für den Bau einer Straße nach Landesrecht aus Januar 2022
Bisheriger
Verfahrensverlauf
Im Auftrag der
Grundstückseigentümer innerhalb des Plangebietes haben die beta
Baulandentwicklungsgesellschaft mbh, Bergkamen, und das Büro Planquadrat aus
Dortmund einen städtebaulichen Rahmenplan für die Fläche erarbeitet. Dieser
Rahmenplan wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung erstmalig am 02.04.2019 vorgestellt (vgl. Drucksache Nr.
11/1343). Am 12.06.2019 wurde auf Grundlage des vorgenannten Rahmenplans eine
frühzeitige Bürgerversammlung durchgeführt. Das Protokoll dieser
Bürgerversammlung ist dieser Vorlage in Anlage 3 beigefügt. Im weiteren
Planverfahren wurde das Konzept überarbeitet und dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 15.09.2020 erneut
vorgestellt (vgl. Drucksache Nr. 11/2004). Auf Basis des Rahmenplans und in
Abstimmung mit der Verwaltung wurde seitens des Vorhabenträgers anschließend
ein Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung erarbeitet.
Auf Grundlage des
Bebauungsplanvorentwurfes wurde vom 17.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom
29.11.2021 bis einschließlich 05.12.2021. Die Stellungnahmen aus den beiden
vorgenannten Beteiligungsschritten sind dieser Vorlage in Anlage 4 beigefügt.
Öffentliche Auslegung
Am 31.03.2022 wurde vom Rat der Stadt Bergkamen der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst (Drucksache Nr. 12/0510).
Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom
23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022. Über
die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen gemäß Anlage 2 ist nun zu entscheiden. Gemäß den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung ergibt sich aus den Stellungnahmen kein inhaltlicher Änderungsbedarf
für den Bebauungsplan inklusive der Begründung. Es sind für den anstehenden
Satzungsbeschluss lediglich redaktionelle Änderungen (z. B. Eintragung des
Datums des Aufstellungsbeschlusses in der Begründung, Aktualisierung der
Rechtsgrundlagen im Bebauungsplan, Entfernung des Wortes „Entwurf“ in
Bebauungsplan und Begründung) erfolgt.
Die Namen und
Adressen der privaten Einwender werden in nichtöffentlicher Sitzung
bekanntgegeben.
Checkliste
Klimaschutz
Am 29.04.2021 hat
der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zur Kenntnis genommen, dass die
Verwaltung bei zukünftigen Bauleitplanverfahren die selbst entwickelte
„Berg-kamener Checkliste Klimaschutz und Klimaanpassung zur Bewertung
städtebaulicher Projekte“ anwenden wird (Drucksache Nr. 12/0196). Auf diese
Weise werden bei der Ausweisung und Entwicklung von Baugebieten die Belange von
Klimaschutz und Klimaanpassung frühzeitig berücksichtigt, um diese dann unter
Beachtung des Abwägungsgebots in das Planverfahren einfließen zu lassen. Somit
stellt die Checkliste ein ergänzendes Instrument für die Verwaltung im Rahmen
der Bauleitplanung und Bauberatung dar. Sie besitzt jedoch keinen
rechtsverbindlichen Charakter, sodass mit ihrer Hilfe lediglich Empfehlungen
zur klimagerechten Entwicklung von Baugebieten gegeben werden können. Bindende
Vorgaben oder gar die Ablehnung eines gesamten Bauprojekts können auf Grundlage
der Checkliste nicht getroffen werden. Folgende klimaschutzrelevante
Festsetzungen wurden aufgrund der Checkliste im Bebauungsplan Nr. OA 125
„Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ berücksichtigt:
- Keine Inanspruchnahme von Flächen in der freien Landschaft, sondern
Entwicklung einer Fläche in der Ortslage (Innenentwicklung)
- Wahl eines zentral gelegenen Plangebietes mit guter Anbindung an
ÖPNV und Nahversorgung,
- Planung eines Anschlusses des Plangebietes an das Bergkamener
Fernwärmenetz in Abstimmung mit der GSW mit dem Ziel einer CO2-freien
Wärmeversorgung,
- Festsetzung günstiger Gebäudeausrichtungen, Dachformen und
Dachneigungen für die Nutzung von Photovoltaikanlagen,
- Vermeidung von Verschattung durch Gebäude,
- Vermeidung von Versiegelung durch Ausschluss von Schottergärten und
Begrenzung der Versiegelung in Vorgartenbereichen und von Terrassen,
- Festsetzung von Dachbegrünungen auf Pultdächern sowie auf Garagen
und Carports.
Gesamtabwägung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 125 „Jahnstraße /
Hermann-Stehr-Straße“ hatten die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbarstädte und die Öffentlichkeit
Gelegenheit, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die vorgetragenen
Anregungen sind jeweils abgewogen worden und haben teilweise zu Änderungen in
der Plandarstellung und in der Begründung geführt. Um die Entwicklung des
Planes noch einmal nachvollziehen zu können, fließen alle Stellungnahmen in
eine Gesamtabwägung ein. Die Abwägung zu den einzelnen Stellungnahmen gibt den
jeweiligen Stand des Verfahrens wieder.
Frühzeitige
Bürgerversammlung
Am 12.06.2019 wurde eine frühzeitige Bürgerversammlung durchgeführt. Das Protokoll dieser Bürgerversammlung ist dieser Vorlage in Anlage 3 beigefügt. Die für die Bauleitplanung relevanten Themenschwerpunkte der vorgebrachten Bedenken und Anregungen waren
- die Funktionsfähigkeit der Entwässerung des Plangebietes und
- die Auswirkungen der östlichen Zufahrt von der Jahnstraße auf die Verkehrssicherheit.
Die Entwässerung des Plangebietes wird im Trennsystem mit separaten Regen- und Schmutzwasserkanälen erfolgen. Das Schmutzwasser wird in den Kanal in der Jahnstraße eingeleitet, welcher hierfür ausreichend dimensioniert ist. Das Regenwasser wird einem Stauraumkanal zugeführt und gedrosselt in einem Regenwasserkanal an den parallel zum Kuhbach verlaufenden Regenwasserkanal des Lippeverbandes angeschlossen. Zudem wurde ein Überflutungsnachweis gem. DIN 1986-100 durchgeführt. Dieser berücksichtigt Niederschlagsmengen in der Spanne von einem 30-jährlichen Regenereignis bis zu einem 100-jährlichen Regenereignis. Bei dem 30-jährlichen Ereignis mit einer Dauer von 5 Minuten kann die Regenmenge vollständig innerhalb des geplanten Stauraumkanals zurückgehalten werden. Darüber hinausgehende Regenmengen werden gemäß dem Überflutungsnachweis in der öffentlichen Grünfläche sowie an Tiefpunkten im öffentlichen Straßenraum kontrolliert eingestaut. Auf diese Weise wird im Sinne eines worst-case-Szenarios bei einem 100-jährlichen Regenereignis mit einer Dauer von 15 Minuten ein Gesamtvolumen von rd. 835 m³ schadlos zurückgehalten (davon 414 m³ in dem geplanten Stauraumkanal und 421 m³ an der Oberfläche). Die Funktionsfähigkeit der Entwässerung ist somit insgesamt gewährleistet. Änderungen am Bebauungsplan ergeben sich hierdurch nicht.
Bezüglich der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes wurde eine Verkehrsunter-suchung (Planersocietät, Oktober 2021) durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die planungsbedingten Verkehrsmengen durch die vorhandene Infrastruktur leistungsfähig abwickelbar sind. Es sind keine Lichtsignalanlagen, Abbiegespuren oder Aufstellflächen erforderlich; ein Abfluss in den Verkehr auf der Jahnstraße ist ohne unzumutbare Wartezeiten oder Rückstaus mit einem gemeinsamen Fahrstreifen für Rechts- und Linksabbieger möglich. Die Neuverkehre werden somit auch im Bereich der östlichen Zufahrt von der Jahnstraße verkehrssicher abgewickelt.
Änderungen am Bebauungsplan ergeben sich hierdurch nicht.
Im Nachgang zu der Bürgerversammlung wurde im Amt für Stadtplanung, Straßen und Grünflächen am 18.06.2019 eine Stellungnahme durch eine*n Bürger*in zu Protokoll gegeben. Darüber hinaus liegen der Verwaltung ein Schreiben vom 13.08.2018 und eine Einwohneranregung vom 26.09.2020 vor. Die Im Zuge der vorgenannten Schreiben und Stellungnahmen eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, einschließlich des Abwägungsvorschlags der Verwaltung, sind dieser Vorlage in Anlage 4 beigefügt.
Änderungen am Bebauungsplan ergaben sich hierdurch nicht.
Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden
gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Dieser Verfahrensschritt erfolgte vom 17.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021. Die in diesem Verfahrensschritt abgegebenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägung sind dieser Vorlage in Anlage 4 beigefügt.
Im Ergebnis der Abwägungen wurden Änderungen und Ergänzungen in Plan und Begründung vorgenommen in Bezug auf die Themen Boden- und Aushubarbeiten, Verwendung von Sekundärbaustoffen und bestehender Telekommunikationsleitungen der Telekom sowie redaktionelle Änderungen.
Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Dieser Verfahrensschritt wurde vom 29.11.2021 bis einschließlich 05.12.2021 durchgeführt. Die in diesem Verfahrensschritt abgegebenen Stellungnahmen einschließlich des Abwägungsvorschlags der Verwaltung sind dieser Vorlage in Anlage 4 beigefügt.
Änderungen am Bebauungsplan ergaben sich hierdurch nicht.
Öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Dieser Verfahrensschritt erfolgte im Zeitraum vom 23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022. Die Abwägung erfolgt mit dieser Vorlage (siehe oben und Anlage 2).
Ratsbeschluss vom 31.03.2022
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in der Sitzung am 31.03.2022 (Drucksache Nr. 12/5010) die Verwaltung beauftragt, über die geplante Regenrückhaltung hinaus weitergehende Maßnahmen im Straßenraum im Rahmen der tiefbautechnischen Ausführungsplanung zu entwickeln. Als Beispiele wurden eine Realisierung der im Straßenraum geplanten Baumstandorte mindestens als Tiefbeete (wenn möglich als Baumrigolen) und deren größtmögliche Dimensionierung genannt. Weitere genannte Beispiele waren die Planung weiterer Baumbeete im Bereich der Hermann-Stehr-Straße, nach gleichem Standard wie im gesamten Bebauungsplangebiet sowie die Ergänzung aller öffentlichen Stellplätze mit unterirdischen Rigolensystemen. Laut dem Ratsbeschluss sollen die Ergebnisse der Maßnahmenentwicklung im Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan OA Nr. 125 „Jahnstraße-Hermann-Stehr-Straße“ festgelegt werden.
Die vorgenannten Beispiele wurden seitens der Verwaltung geprüft und es wurden entsprechende Maßnahmen entwickelt, die sich insbesondere auf die konkrete Ausführungsplanung im Straßenraum beziehen. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht erforderlich. Daher erfolgt die verbindliche Regelung der Maßnahmen in dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“.
Satzungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
In Abwägung aller Stellungnahmen aus den durchgeführten Verfahrensschritten empfiehlt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 5 und 6 gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 6 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Wiese |
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