Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung
gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 04.25.02.529106 in Höhe von
43.000,- €.
Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.02.551700.
Sachdarstellung:
Bereits 2019 wurde
im Kulturausschuss der Stadt Bergkamen die Durchführung einer
Kulturentwicklungsplanung (KEP) für Bergkamen positiv diskutiert: Wie in
zahlreichen anderen Städten soll unter dem Druck des gesellschaftlichen
Transformationsprozesses -
gekennzeichnet unter anderem durch demografischen Wandel,
Interkulturalität, Digitalität -
kommunale Kulturarbeit mittel- und langfristig zukunftsfähig entwickelt
und gefördert werden. Das Projekt soll von einem externen Büro durchgeführt und
vom Kulturreferat der Stadt Bergkamen begleitet werden.
Für den
Doppelhaushalt 2020/2021 waren Mittel im Haushalt eingestellt worden, eine
Realisierung der KEP konnte aufgrund der Corona Pandemie allerdings nicht
erfolgen.
Im Juni 2022 wurde
das Thema KEP erneut im Kulturausschuss beraten und von allen Fraktionen sehr
positiv aufgenommen. Der Beschluss zur Durchführung einer Kulturentwicklungsplanung
erfolgte einstimmig.
Bis zur nächsten
Kulturausschusssitzung im September 2022 soll die Verwaltung eine
Strukturplanung mit Zeitplanung erstellen und ein möglicherweise notwendiges
Ausschreibungsverfahren einleiten. Die erneute Kostenrecherche seitens der
Kulturverwaltung ergab, dass bei dem angestrebten KEP-Prozess mit Kosten in
Höhe von ca. 40.000,- € plus MWST gerechnet werden sollte, was eine beschränkte
Ausschreibung erfordert. Die Leistungsbeschreibung wurde erstellt, das Vergabeverfahren
ist in Bearbeitung.
Leistungsbeschreibung
/ Leistungserwartungen:
Angestrebt wird ein
überschaubarer Prozess unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, möglichst
vielen Kulturakteur*innen und den Bürger*innen Bergkamens in einem überschaubaren
Zeitrahmen (Umsetzung unter einem Jahr mit Dokumentation / Ergebnissicherung /
Maßnahmekatalog). Ein externes Büro soll die Strukturierung, Gestaltung,
Moderation und Dokumentation inklusive Ergebnissicherung/ Maßnahmekatalog des
Kulturplanungsprozesses übernehmen. Ebenso soll die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit geplant werden. Das Kulturreferat wird den Prozess nach
Abstimmung in begrenztem Umfang vor Ort logistisch unterstützen.
Folgende Leistungen
werden erwartet:
1. Konzept zum Steuerungs- und Gestaltungsprozess
der KEP
2. Darstellung möglicher
kulturpolitischer Schwerpunkte der KEP, wobei sich die zu behandelnden Themen
auch aus dem Beteiligungsprozess ergeben sollen
3. Entwicklung von Modulen
/Schnittstellen für Abstimmungsprozesse mit Politik und Verwaltungsspitze
4. Planung / Durchführung eines
verwaltungsinternen Orientierungsworkshops unter Einbeziehung aller für die
Kulturarbeit relevanten Einrichtungen / Dienststellen anhand einer
strukturierten Bestandsaufnahme der kulturellen städtischen Infrastruktur u.a. mit dem Ziel, erste Vorschläge in den
KEP einzubringen
5. Organisation einer öffentlichen
Dialogveranstaltung, zu der alle in der Kultur aktiven und interessierte
Bürger*innen eingeladen werden, um sich mit Wünschen, Ideen und Vorschlägen an
der KEP zu beteiligen.
6. Entwicklung einer überschaubaren
Anzahl von dezentralen Formaten (analog und digital), um die Einbeziehung
möglichst breiter Gruppen in den KEP zu gewährleisten
7. Berücksichtigung besonderer
Zielgruppen wie migrantische Organisationen und Jugendliche
8. Präsentation von Konzeption und
Zwischenergebnissen der KEP im KAS unter Beteiligung von Bürger*innen
(Einwohnerfragestunde)
9. Konzeption / Durchführung einer
Abschlussveranstaltung
10. Benennung der zu leistenden
Unterstützung durch die Stadt Bergkamen / Kulturreferat
11. Vorschläge von Maßnahmen / Aktionen
und Bereitstellung von Materialien für die begleitende analoge und digitale
Öffentlichkeitsarbeit inkl. Begleitung von Presseterminen etc.
12. Dokumentation und Ergebnissicherung
inkl. konkretem Maßnahmekatalog (Handlungsempfehlungen und Potenziale) für die
zukünftige Umsetzung und deren Evaluation
Um den KEP-Prozess durchführen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 43.000,- € notwendig.
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung.
Die notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.02.551700.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
43.000 € |
Produkt-/Sachkonto: 04.25.02.529106 |
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Folgekosten pro Jahr: 0,00 € |
Mittelverfügung: Mittel teilweise
vorhanden |
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Deckungsvorschlag: |
16.61.02.551700 |
Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
entfällt |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Kulturreferentin Simone Schmidt-Apel |
Leitung Kulturverwaltung Sarah Feige |
Sichtvermerk StA 20 Hendrik Haeske |