Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss
des Rates der Stadt Bergkamen bestellt
Betriebswirtin Nadine Opterbeck
zur
stellvertretenden Schriftführerin
des
Kulturausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die
Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem
vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Nach § 58 Abs. 2
Satz 1 GO NRW finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das Verfahren
in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.
Daher ergibt sich
die Notwendigkeit, dass der Kulturausschuss vor Eintritt in die Tagesordnung
die Bestellung des Schriftführers vornimmt. Von der Verwaltung wird
vorgeschlagen,
Betriebswirtin Nadine Opterbeck
zur
stellvertretenden Schriftführerin
zu bestellen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Kulturreferentin Simone Schmidt-Apel |
Leitung Kulturverwaltung Sarah Feige |
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