Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Anlass
In der Sitzung
des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 07.06.2022 wurde unter TOP 10 eine
Anfrage an die Verwaltung gerichtet, die Einbahnstraßenregelung „Im Kattros /
In der Schlenke“ zu überprüfen und zurückzunehmen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Seit der
Inbetriebnahme des Kreisverkehrs L 821n / Erich-Ollenhauer-Straße ist die
Straße „Im Kattros“ nur noch als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden
befahrbar mit Rechtsabbiegegebot auf die Erich-Ollenhauer-Straße. Anlässlich
der o. g. Anfrage hat die Verwaltung Kontakt zu Straßen.NRW als zuständigem
Straßenbaulastträger / Veranlasser aufgenommen und um entsprechende Auskunft
gebeten.
Nach Auskunft von
Straßen.NRW vom 29.07.2022 war im Zuge des Neubaus der L 821n ursprünglich
geplant, die Straße „Im Kattros“ zur Erich-Ollenhauer-Straße hin komplett
abzubinden und einen Wendehammer zu errichten. Grund hierfür war die
Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs insbesondere auf
der Erich-Ollenhauer-Straße, damit die Ein- und Ausfahrt vor bzw. nach dem
neuen Kreisverkehr nicht durch wartende bzw. ausfahrende Linksabbieger gestört
wird. Zudem sollte kein Schleichverkehr um den neuen Kreisverkehr herum
ermöglicht werden.
Im Februar 2020
hat die Stadt Bergkamen Beschwerden von Anliegern an Straßen.NRW weitergegeben,
dass der geplante Wendehammer aufgrund seiner Größe ein Wenden mit Sattelzügen
nicht zulässt und daher der Lieferverkehr in diesem Gewerbegebiet erheblich
gestört würde. Daraufhin hat sich Straßen.NRW in Abstimmung mit der Stadt dazu
entschieden, die Straße zur Erich-Ollenhauer-Straße nicht komplett abzubinden,
sondern offen zu halten. Allerdings wird nur das Abbiegen nach rechts erlaubt
und eine Einbahnstraßenregelung wurde eingeführt.
Mit dieser
aktuell geltenden Regelung konnte aus Sicht von Straßen.NRW die Erschließungssituation
für die Straße „Im Kattros“ im Gegensatz zur ursprünglichen Planung deutlich
verbessert werden, und gleichzeitig bleibt ein störungsarmer Durchgangsverkehr
auf den übergeordneten Straßen gewährleistet. Daher soll diese Regelung
dauerhaft gelten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Reichling |
|
|