Betreff
Verkehrsführung im Bereich der Straße "Im Kattros", Bergkamen-Oberaden
Vorlage
12/0672
Aktenzeichen
61 rei-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Anlass

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 07.06.2022 wurde unter TOP 10 eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet, die Einbahnstraßenregelung „Im Kattros / In der Schlenke“ zu überprüfen und zurückzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Seit der Inbetriebnahme des Kreisverkehrs L 821n / Erich-Ollenhauer-Straße ist die Straße „Im Kattros“ nur noch als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden befahrbar mit Rechtsabbiegegebot auf die Erich-Ollenhauer-Straße. Anlässlich der o. g. Anfrage hat die Verwaltung Kontakt zu Straßen.NRW als zuständigem Straßenbaulastträger / Veranlasser aufgenommen und um entsprechende Auskunft gebeten.

 

Nach Auskunft von Straßen.NRW vom 29.07.2022 war im Zuge des Neubaus der L 821n ursprünglich geplant, die Straße „Im Kattros“ zur Erich-Ollenhauer-Straße hin komplett abzubinden und einen Wendehammer zu errichten. Grund hierfür war die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs insbesondere auf der Erich-Ollenhauer-Straße, damit die Ein- und Ausfahrt vor bzw. nach dem neuen Kreisverkehr nicht durch wartende bzw. ausfahrende Linksabbieger gestört wird. Zudem sollte kein Schleichverkehr um den neuen Kreisverkehr herum ermöglicht werden.

Im Februar 2020 hat die Stadt Bergkamen Beschwerden von Anliegern an Straßen.NRW weitergegeben, dass der geplante Wendehammer aufgrund seiner Größe ein Wenden mit Sattelzügen nicht zulässt und daher der Lieferverkehr in diesem Gewerbegebiet erheblich gestört würde. Daraufhin hat sich Straßen.NRW in Abstimmung mit der Stadt dazu entschieden, die Straße zur Erich-Ollenhauer-Straße nicht komplett abzubinden, sondern offen zu halten. Allerdings wird nur das Abbiegen nach rechts erlaubt und eine Einbahnstraßenregelung wurde eingeführt.

 

Mit dieser aktuell geltenden Regelung konnte aus Sicht von Straßen.NRW die Erschließungssituation für die Straße „Im Kattros“ im Gegensatz zur ursprünglichen Planung deutlich verbessert werden, und gleichzeitig bleibt ein störungsarmer Durchgangsverkehr auf den übergeordneten Straßen gewährleistet. Daher soll diese Regelung dauerhaft gelten.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling