Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, dass
·
für
den Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ kein Konzept für „autoarmes
Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1)
erarbeitet wird, dem Fuß- und Radverkehr allerdings zum Zwecke einer
Priorisierung in der Ausführungsplanung der Erschließung mehr Raum als bisher
eingeräumt wird,
·
für
den Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße/ Hermann-Stehr-Straße“ die Inhalte der
Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) in die Abwägung der
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingestellt
werden,
·
für
das Neubaugebiet „Hof Schulze Bergcamen“ die Möglichkeiten eines „autoarmen
Wohnens“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe Anlage 1)
geprüft werden, sobald und sofern die Planungen wieder aufgenommen bzw.
fortgeführt werden,
·
für
den Bebauungsplan Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“ kein Konzept für
„autoarmes Wohnen“ im Sinne der Einwohneranregung gem. § 24 GO NRW (siehe
Anlage 1) erarbeitet wird, da die Planungen für die Erschließung bereits
vollständig abgeschlossen sind und die Realisierung unmittelbar bevorsteht.
Anlage 1 ist
Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Antrag
Mit Verweis auf das
Handlungsfeld „Verkehr“ aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt
Bergkamen regt Herr Worch in seinem Schreiben vom 29.04.2022 die Entwicklung
alternativer Verkehrskonzepte für die folgenden zukünftigen Neubaugebiete in
Bergkamen an:
·
Wasserstadt
Aden
·
Neubaugebiet
Hermann-Stehr-Straße
·
Neubaugebiet
Hof Schulze Bergcamen
·
Neubeugebiet
Grimberg 3/4
Ziel sei die
klimafreundliche Gestaltung der zusätzlichen Straßenverkehre in den Baugebieten
durch die Priorisierung von Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr. Herr Worch bittet darum,
dass der Rat der Stadt Bergkamen für die genannten Neubaugebiete die
Erarbeitung von Konzepten zur Realisierung autoarmen Wohnens beschließen möge.
Hierbei sollen die unterschiedlichen Planungsstände der Baugebiete
berücksichtigt und jeweils die noch vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft
werden. Die Anregung inklusive Begründung sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die Förderung der
Nahmobilität und die Attraktivierung des ÖPNV ist bereits seit vielen Jahren
und im Integrierten Klimaschutzkonzept verankertes Ziel der Stadt Bergkamen.
Vor dem Hintergrund der Mitgliedschaft in der „AGFS“ und dem „Zukunftsnetzes
Mobilität NRW“, der Durchführung eines Fußverkehrs-Checks, der erneuten
Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes, einer ausgeprägten
Öffentlichkeitsarbeit und der Teilnahme an Mobilitätskampagnen sowie
zahlreichen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur wird
die Förderung des Umweltverbundes aktiv und fortlaufend vorangetrieben.
Insbesondere in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung zukünftiger Baugebiete
werden durch die Anwendung der „Bergkamener Checkliste Klimaschutz und
Klimaanpassung zur Bewertung städtebaulicher Projekte“ frühzeitig Aspekte des
Fuß- und Radverkehrs sowie eines nutzerfreundlichen ÖPNV berücksichtigt.
Die in der
Einwohneranregung genannten Baugebiete befinden sich aktuell in folgendem
Planungsstadium:
Wasserstadt Aden
Die Wasserstadt
Aden entsteht als neues Stadtquartier mit einer Mischung aus Wohn-, Gewerbe-,
und Freizeitnutzungen sowie Grünflächen rund um den neuen Adensee auf der
ehemaligen Fläche der Zeche „Haus Aden“ in Bergkamen-Oberaden.
Für die Wasserstadt
Aden wurde der Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ aufgestellt, der
seit dem 11.01.2018 rechtskräftig ist. Wesentliche Grundlagen dafür waren und
sind insb. die Verbindlichkeitserklärung nach § 13 Abs. 6 Satz 1
Bundesbodenschutzgesetz vom 11.12.2015 für den Sanierungsplan des Kreis Unna
sowie die Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vom 22.02.2016
seitens der Bezirksregierung Arnsberg für die Errichtung des Adensees und der
Gracht. In der Wasserstadt Aden sind in den letzten Jahren im Rahmen der
Umsetzung des Sanierungsplans bereits umfangreiche Geländemodellierungen
erfolgt, die Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Das Projekt wird außerdem im Rahmen des
Städtebau-Förderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehemals
„Stadtumbau West“) von Bund und Land gefördert und umfasst ein Gesamtfördervolumen
von rd. 15,7 Mio. €, von denen bereits rd. 10 Mio. € verausgabt wurden.
Für die
Erschließung der Wasserstadt Aden wurde in der Vergangenheit eine Vorplanung
erarbeitet, welche auch Grundlage für den Bebauungsplan war. Aktuell wird die
Vergabe der Ausführungsplanung für die Erschließung vorbereitet. In diesem Zuge
ist vorgesehen, die bisherige Planung insbesondere in Bezug auf den Fuß- und
Radverkehr zu überarbeiten und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Hierbei
wird den genannten Verkehrsarten unter anderem mehr Raum zur Verfügung
gestellt, woraus sich auch Verbreiterungen der Verkehrsflächen ergeben.
Eine Priorisierung
der genannten Verkehrsarten wird somit im Zuge dieser Anpassungen bereits
berücksichtigt. Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes, der Komplexität
des Gesamtprojektes und den sich aus der Förderung ergebenden
Durchführungszeiträumen ist allerdings eine grundlegende Veränderung der
Erschließung wie z.B. Veränderungen des Straßenverlaufs, Planung eines
autoarmen Quartiers, o.ä. zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Neubaugebiet Hermann-Stehr-Straße
Östlich der
Hermann-Stehr-Straße in Bergkamen-Oberaden wird zukünftig ein aufge-lockertes
Wohngebiet mit ca. 120 Wohneinheiten in überwiegend Doppel- und
Einfamilienhäusern entstehen. Hierzu befindet sich aktuell der Bebauungsplan
Nr. OA 125 „Jahnstraße-Hermann-Stehr-Straße“ in Aufstellung. Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie der Beschluss über die
öffentliche Auslegung des Planentwurfes wurden durch den Rat der Stadt
Bergkamen am 31.03.2022 gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
wurde vom 23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 durchgeführt. Vorhabenträger
für das geplante Neubaugebiet ist die beta Baulandentwicklungsgesellschaft mbH.
Bei der
städtebaulichen Planung für das Wohngebiet wurden zahlreiche
klimaschutzrele-vante Aspekte berücksichtigt (Reduzierung der Versiegelung,
Dachbegrünung, Solarenergienutzung, Berücksichtigung Frischluftschneise,
zentrale Lage, etc.), unter anderem auch eine gute Anbindung des Neubaugebietes
an das umliegende Fuß- und Radwegenetz. Hierzu wurden beispielsweise eine
Verbindung zu einem bestehenden Fuß- und Radweg im Norden sowie eine Grünfläche
mit Wegeverbindung zur Jahnstraße im Süden und ein Durchstich zur Jahnstraße im
Osten eingeplant. Darüber hinaus befindet sich rd. 50 m östlich an der
Jahnstraße die Bushaltestelle „Realschule“, wodurch ein sehr guter Anschluss
des Neubaugebietes an den ÖPNV gewährleistet ist.
Der Bebauungsplan
Nr. OA 125 „Jahnstraße-Hermann-Stehr-Straße“ ist aktuell noch nicht
rechtskräftig. Somit ergibt sich theoretisch noch die Möglichkeit das
Erschließungskonzept und damit ggf. das gesamte städtebauliche Konzept zu
überarbeiten. Dies wäre allerdings mit großen zeitlichen Verzögerungen im
Aufstellungsverfahren verbunden, da mit einer grundlegenden Veränderung der
Erschließung des Wohngebietes voraussichtlich auch eine erneute öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erforderlich würde. Zudem könnte die vollständige
Umplanung des Projektes zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Planungen
Auswirkungen auf das Umsetzungsinteresse des Vorhabenträgers haben.
Nichtsdestotrotz wird die Verwaltung die Einwohneranregung zusammen mit den
übrigen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans in die
Abwägung einstellen.
Neubaugebiet Hof Schulze Bergcamen
Die Fläche befindet
sich südlich der Nordfeldstraße und östlich der Bestandsbebauung „Auf der
Worth“ und umfasst die Fläche der ehemaligen Hofstelle „Schulze-Bergcamen“ in
Bergkamen-Mitte. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des Kreis Unna ist
Eigentümerin der Fläche und hat die ehemaligen Hofgebäude bereits abgerissen.
Auf der vormals intensiv genutzten Hoffläche plant die WFG ein aufgelockertes
Wohngebiet mit ca. 40 Wohneinheiten, überwiegend in Einfamilienhäusern, zu
errichten.
Derzeit wird
seitens des Kreis Unna geprüft, ob für die bauliche Umnutzung der Fläche die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Sobald diese Entscheidung
getroffen ist, können die Planungen ggf. wieder aufgenommen bzw. fortgeführt
werden.
Ob und inwiefern
die Planungen an dieser Stelle weiter verfolgt werden, hängt somit maßgeblich
vom Kreis Unna ab. Im Falle einer Weiterverfolgung der Planungen für diese
Fläche, könnte aufgrund des frühen Planungsstadiums ggf. eine besondere
Priorisierung von Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr bei der Planung der
Erschließung berücksichtigt werden.
Neubaugebiet „Grimberg 3/4“
Auf der Fläche der
ehemaligen Zeche „Grimberg 3/4“ in Bergkamen-Weddinghofen ist westlich der
Siedlung „Unter den Telgen“ die Errichtung eines neuen Wohngebietes geplant.
Seitens der Flächeneigentümerin RAG AG ist hier die Entstehung der sogenannten
„Waldsiedlung“ mit ca. 140 Wohneinheiten in Einfamilien-, Doppel- und
Reihenhäusern vorgesehen.
Die Fläche liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“
mit Rechtskraft vom 24.01.2018. Sämtliche Planverfahren für die Realisierung
sind abgeschlossen und es wurden bereits vertragliche Regelungen zur
Erschließung zwischen der Stadt Bergkamen und dem Erschließungsträger in
politischer Abstimmung genehmigt. Mit der Realisierung soll nach Angaben des
Vorhabenträgers bereits demnächst begonnen werden. Auf die Erschließung kann
somit im Sinne der Erarbeitung eines alternativen Verkehrskonzeptes kein
Einfluss mehr genommen werden.
Anlässlich der
vorliegenden Einwohneranregung hat sich der Erschließungsträger schriftlich
dazu geäußert, welche Maßnahmen in Bezug auf eine klimafreundliche Gestaltung
der zusätzlichen Straßenverkehre im Rahmen der Erschließung umgesetzt werden.
Diese sind:
·
Versorgung
des Wohngebietes mit zertifizierter Fernwärme
·
Vorgärten
sind zu begrünen (Punkt 5.9.4 der Begründung zum B-Pan)
·
Zentrale
öffentliche Grünfläche mit Spielplatz (ca. 4.000 m²)
·
Waldsaum
·
Aufgelockerte
Bebauung mit einer GRZ von 0,4 (Grundstücke weit überwiegend > 300 m²)
·
ÖPNV-Anbindung
fußläufig erreichbar
·
Inwertsetzung
einer vorgenutzten Fläche; hierdurch keine Inanspruchnahme von Freiraum –
sparsamer Umgang mit Grund und Boden
·
Mischverkehrsflächen
(Fußgänger-, Rad- und Autoverkehr gleichberechtigt)
·
Reduzierung
von Nebenanlagen, um zusammenhängende Gartenflächen zu erhalten.
Die Verwaltung
schlägt daher o.g. Text zur Beschlussfassung vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Wiese |
|