Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Anerkennung der in der Sachdarstellung benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für die Dauer von fünf Jahren vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2027.
Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die in der Sachdarstellung bezifferten Zuschüsse unter Voraussetzung der vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mitgeteilten Höhe des Zuschusses an die Stadt Bergkamen von 355.000 € zu gewähren.
Sachdarstellung:
Mit der zweiten
Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde zum 01.08.2014 eine zusätzliche
Landesförderung von Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem
Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses und eine Förderung für Kitas mit
zusätzlichem Sprachförderbedarf eingeführt.
Mit Beschluss vom
17.09.2014 (Drucksache Nr. 11/0083) hat der Jugendhilfeausschuss des Rates der
Stadt Bergkamen die Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plusKITA“ und
von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Sprachförderbedarf für fünf Jahre
beschlossen. Diese Förderung wurde aufgrund der KiBiz-Revision zum 01.08.2020
nochmals bis zum 31.07.2020 verlängert.
Mit der Reform des
Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 wurden diese Mittel zusammengeführt und
die Fördersumme erhöht. Die Vergabe der Mittel an die Jugendämter orientiert
sich zu 75 Prozent aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien im
Jugendamtsbezirk mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach
dem SGB II und zu 25 Prozent an der Anzahl der Kinder, in deren Familien
vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Für Bergkamen beläuft sich die
Fördersumme auf 355.000 € jährlich, die bisherige Fördersumme (bis 2020) betrug
285.000 €. Mit der neuen Regelung erhöhte sich somit die Fördersumme um
jährlich 70.000 €.
Die Verteilung der
Mittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass die plusKita-Einrichtungen in die
Jugendhilfeplanung aufgenommen sind. Der Zuschuss beträgt mindestens 30.000
€. Soweit es für die Einrichtungen auf
Basis früherer Landeszuschüsse für zusätzlichen Sprachförderbedarf zur
Weiterführung der pädagogischen Arbeit erforderlich ist, kann in Ausnahmefällen
bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/25 ein Teil der auf das Jugendamt
entfallenden Mittel an Einrichtungen als Zuschuss für zusätzlichen
Sprachförderbedarf in Höhe von mindestens 5000 Euro weitergeleitet werden. Die
jeweiligen Tageseinrichtungen müssen ebenfalls in die Jungenhilfeplanung
aufgenommen werden.
In Bergkamen
bestand die besondere Situation, dass die Inbetriebnahme von zwei neuen
Einrichtungen (AWO Schatzinsel, Marie-Juchacz-Straße 3 und AWO Lippestrolche, Berliner Straße 40)
im letzten KiTa-Jahr bevorstand.
Die im Rahmen der
Jugendhilfeplanung als „plusKITA“ benannten Einrichtungen sollen aus Gründen
der Planungssicherheit diesen Status dauerhaft, mindestens für fünf Jahre
erhalten. Bei einer Beschlussfassung zum damaligen Zeitpunkt wären die o.g.
zwei neuen Einrichtungen für mindestens fünf Jahre von dieser Förderung
ausgeschlossen worden, obwohl sie von der Lage im Sozialraum her einen
entsprechenden pädagogischen Bedarf haben könnten.
Mit Beschluss vom 25.02.2020 (Drucksache Nr. 11/1808) hat der
Jugendhilfeausschuss entschieden, die Anerkennung als „plusKITA“ ab dem
01.08.2020 für zunächst zwei Jahre vorzunehmen und die Träger davon in Kenntnis
zu setzen, dass die danach erfolgende Planung die zwei neuen Einrichtungen ggf.
auch berücksichtigen wird.
An der
grundsätzlichen Berücksichtigung von Einrichtungen sollte innerhalb dieses
Zweijahreszeitraumes keine Änderung erfolgen. Die bislang als „plusKITA“
geförderten Einrichtungen haben die Basissumme von jeweils 30.000 € erhalten.
Die Einrichtungen, die zusätzliche Sprachfördermittel erhalten haben, haben
diese auch weiterhin in der bisherigen Höhe erhalten. Die beiden Einrichtungen,
die nur Sprachfördermittel erhalten haben, ohne als plusKita anerkannt zu sein
(Mikado und Mittendrin) erhielten die Sprachfördermittel in bisher bewilligter
Höhe weiter. Nach Verteilung der Mittel nach diesem Schlüssel verblieben noch
30.000 €, die mit jeweils 3.000 € an jede Einrichtung verteilt wurden. Dementsprechend
ergab sich für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2022 folgende
Verteilung der Fördermittel:
Träger |
Einrichtung |
Anschrift |
Ortsteil |
Förderung „plusKITA“ |
Sprach-förderung |
AWO |
Wackelzahn |
Am Wiehagen 34 |
Mitte |
48.000,00
€ |
|
Kath. Kirche |
St. Elisabeth |
Pestalozzistr. 6 |
Mitte |
48.000,00
€ |
|
AWO |
Springmäuse |
Am Südhang 10 |
Weddinghofen |
48.000,00
€ |
|
AWO |
Villa Kunterbunt |
August-Bebel-Str. 7 |
Mitte |
48.000,00
€ |
|
Stadt |
Tausendfüssler |
Im Sundern 7 |
Oberaden |
43.000,00
€ |
|
AWO |
Funkelstein |
Stormstr. 49 d |
Oberaden |
33.000,00
€ |
|
Stadt |
Mikado |
Eichendorffstr. 23 |
Mitte |
|
13.000,00
€ |
Ev. Kirche |
Mittendrin |
Am Römerberg 40 |
Oberaden |
|
8.000,00
€ |
AWO |
Vorstadtstrolche |
Schulstr. 8 |
Weddinghofen |
33.000,00
€ |
|
Ev. Kirche |
Bodelschwinghhaus |
Ebertstr. 20 |
Mitte |
33.000,00
€ |
|
Im Rahmen der
Jugendhilfeplanung wurde ein Auswahlverfahren erstellt, welches nun alle
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet auf Basis gleicher Kriterien
einbezieht. Der oben aufgeführte Schlüssel zur Verteilung der Mittel (75 % SGB
II-Bezug und 25 % Muttersprache vorrangig nicht Deutsch) wurde nun für das
Auswahlverfahren übernommen. Bei einer gleichen Verteilung der Mittel und einer
Höhe von mindestens 30.000 € ergibt sich eine Anzahl von maximal 11 zu
fördernden Einrichtungen. Die Anlage 1 zeigt das Ranking des Auswahlverfahrens.
Nach Verteilung der
Mittel in Höhe von 32.272,73 € je
Einrichtung, ergibt sich aus den o.g. Kriterien des Landes folgende Auswahl für
den Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2027:
Träger |
Einrichtung |
Anschrift |
Ortsteil |
Förderung
„plusKITA |
AWO |
Springmäuse |
Am
Südhang 10 |
Weddinghofen |
32.272,73 € |
Kath.
Kirche |
St. Elisabeth |
Pestalozzistr.
8 |
Mitte |
32.272,73 € |
AWO |
Funkelstein |
Stormstr.
49 d |
Oberaden |
32.272,73 € |
Stadt |
Mikado |
Eichendorffstr.
23 |
Mitte |
32.272,73 € |
AWO |
Villa Kunterbunt |
August-Bebel-Str.
7 |
Mitte |
32.272,73 € |
AWO |
Wackelzahn |
Am
Wiehagen 34 |
Mitte |
32.272,73 € |
AWO |
Vorstadtstrolche |
Schulstr.
8 |
Weddinghofen |
32.272,73 € |
AWO |
Schatzinsel |
Marie-Juchacz-Str.
3 |
Mitte |
32.272,73 € |
Stadt |
Tausendfüssler |
Im
Sundern 7 |
Oberaden |
32.272,73 € |
Johanniter |
Eichendorffstraße |
Eichendorffstraße
21 |
Mitte |
32.272,73 € |
AWO |
Lippestrolche |
Berliner
Str.40 |
Weddinghofen |
32.272,73 € |
Da sich die Verhältnisse
in den Einrichtungen innerhalb der nächsten fünf Jahre ändern können, sollen
die Mittel zu gleichen Teilen vergeben werden. Somit erhalten alle
Einrichtungen Planungssicherheit für fünf Jahre.
Bei den
aufgeführten Mitteln handelt es sich um eine Landesmittelförderung ohne
Eigenanteil der Kommune oder der Träger, die in voller Höhe an die
Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten ist. Insofern ergeben sich keine
finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Rockel, A. |
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