Betreff
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als "plusKITA" und Einrichtungen mit besonderem sprachlichen Förderbedarf gem. §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz in der Fassung ab dem 01.08.2020 ab dem Kindergartenjahr 2022/23
Vorlage
12/0547
Aktenzeichen
rock
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Anerkennung der in der Sachdarstellung benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für die Dauer von fünf Jahren vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2027.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die in der Sachdarstellung bezifferten Zuschüsse unter Voraussetzung der vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mitgeteilten Höhe des Zuschusses an die Stadt Bergkamen von 355.000 € zu gewähren.

 

Sachdarstellung:

 

Mit der zweiten Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde zum 01.08.2014 eine zusätzliche Landesförderung von Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses und eine Förderung für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf eingeführt.

 

Mit Beschluss vom 17.09.2014 (Drucksache Nr. 11/0083) hat der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plusKITA“ und von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Sprachförderbedarf für fünf Jahre beschlossen. Diese Förderung wurde aufgrund der KiBiz-Revision zum 01.08.2020 nochmals bis zum 31.07.2020 verlängert.

 

Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 wurden diese Mittel zusammengeführt und die Fördersumme erhöht. Die Vergabe der Mittel an die Jugendämter orientiert sich zu 75 Prozent aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien im Jugendamtsbezirk mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und zu 25 Prozent an der Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Für Bergkamen beläuft sich die Fördersumme auf 355.000 € jährlich, die bisherige Fördersumme (bis 2020) betrug 285.000 €. Mit der neuen Regelung erhöhte sich somit die Fördersumme um jährlich 70.000 €.

 

Die Verteilung der Mittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass die plusKita-Einrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen sind. Der Zuschuss beträgt mindestens 30.000 €.  Soweit es für die Einrichtungen auf Basis früherer Landeszuschüsse für zusätzlichen Sprachförderbedarf zur Weiterführung der pädagogischen Arbeit erforderlich ist, kann in Ausnahmefällen bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/25 ein Teil der auf das Jugendamt entfallenden Mittel an Einrichtungen als Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in Höhe von mindestens 5000 Euro weitergeleitet werden. Die jeweiligen Tageseinrichtungen müssen ebenfalls in die Jungenhilfeplanung aufgenommen werden.

 

In Bergkamen bestand die besondere Situation, dass die Inbetriebnahme von zwei neuen Einrichtungen (AWO Schatzinsel, Marie-Juchacz-Straße 3 und AWO Lippestrolche, Berliner Straße 40) im letzten KiTa-Jahr bevorstand.

 

Die im Rahmen der Jugendhilfeplanung als „plusKITA“ benannten Einrichtungen sollen aus Gründen der Planungssicherheit diesen Status dauerhaft, mindestens für fünf Jahre erhalten. Bei einer Beschlussfassung zum damaligen Zeitpunkt wären die o.g. zwei neuen Einrichtungen für mindestens fünf Jahre von dieser Förderung ausgeschlossen worden, obwohl sie von der Lage im Sozialraum her einen entsprechenden pädagogischen Bedarf haben könnten.
Mit Beschluss vom 25.02.2020 (Drucksache Nr. 11/1808) hat der Jugendhilfeausschuss entschieden, die Anerkennung als „plusKITA“ ab dem 01.08.2020 für zunächst zwei Jahre vorzunehmen und die Träger davon in Kenntnis zu setzen, dass die danach erfolgende Planung die zwei neuen Einrichtungen ggf. auch berücksichtigen wird.

 

An der grundsätzlichen Berücksichtigung von Einrichtungen sollte innerhalb dieses Zweijahreszeitraumes keine Änderung erfolgen. Die bislang als „plusKITA“ geförderten Einrichtungen haben die Basissumme von jeweils 30.000 € erhalten. Die Einrichtungen, die zusätzliche Sprachfördermittel erhalten haben, haben diese auch weiterhin in der bisherigen Höhe erhalten. Die beiden Einrichtungen, die nur Sprachfördermittel erhalten haben, ohne als plusKita anerkannt zu sein (Mikado und Mittendrin) erhielten die Sprachfördermittel in bisher bewilligter Höhe weiter. Nach Verteilung der Mittel nach diesem Schlüssel verblieben noch 30.000 €, die mit jeweils 3.000 € an jede Einrichtung verteilt wurden. Dementsprechend ergab sich für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2022 folgende Verteilung der Fördermittel:

Träger

Einrichtung

Anschrift

Ortsteil

Förderung „plusKITA“

Sprach-förderung

AWO

Wackelzahn

Am Wiehagen 34

Mitte

48.000,00 €

 

Kath. Kirche

St. Elisabeth

Pestalozzistr. 6

Mitte

48.000,00 €

 

AWO

Springmäuse

Am Südhang 10

Weddinghofen

48.000,00 €

 

AWO

Villa Kunterbunt

August-Bebel-Str. 7

Mitte

48.000,00 €

 

Stadt

Tausendfüssler

Im Sundern 7

Oberaden

43.000,00 €

 

AWO

Funkelstein

Stormstr. 49 d

Oberaden

33.000,00 €

 

Stadt

Mikado

Eichendorffstr. 23

Mitte

 

13.000,00 €

Ev. Kirche

Mittendrin

Am Römerberg 40

Oberaden

 

8.000,00 €

AWO

Vorstadtstrolche

Schulstr. 8

Weddinghofen

33.000,00 €

 

Ev. Kirche

Bodelschwinghhaus

Ebertstr. 20

Mitte

33.000,00 €

 

 

 

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde ein Auswahlverfahren erstellt, welches nun alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet auf Basis gleicher Kriterien einbezieht. Der oben aufgeführte Schlüssel zur Verteilung der Mittel (75 % SGB II-Bezug und 25 % Muttersprache vorrangig nicht Deutsch) wurde nun für das Auswahlverfahren übernommen. Bei einer gleichen Verteilung der Mittel und einer Höhe von mindestens 30.000 € ergibt sich eine Anzahl von maximal 11 zu fördernden Einrichtungen. Die Anlage 1 zeigt das Ranking des Auswahlverfahrens.


Nach Verteilung der Mittel in Höhe von 32.272,73 € je Einrichtung, ergibt sich aus den o.g. Kriterien des Landes folgende Auswahl für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2027:

 

 

Träger

Einrichtung

Anschrift

Ortsteil

Förderung „plusKITA

AWO

 Springmäuse

Am Südhang 10

Weddinghofen

32.272,73 €

Kath. Kirche

 St. Elisabeth

Pestalozzistr. 8

Mitte

32.272,73 €

AWO

 Funkelstein

Stormstr. 49 d

Oberaden

32.272,73 €

Stadt

 Mikado

Eichendorffstr. 23

Mitte

32.272,73 €

AWO

 Villa Kunterbunt

August-Bebel-Str. 7

Mitte

32.272,73 €

AWO

 Wackelzahn

Am Wiehagen 34

Mitte

32.272,73 €

AWO

 Vorstadtstrolche

Schulstr. 8

Weddinghofen

32.272,73 €

AWO

 Schatzinsel

Marie-Juchacz-Str. 3

Mitte

32.272,73 €

Stadt

 Tausendfüssler

Im Sundern 7

Oberaden

32.272,73 €

Johanniter

 Eichendorffstraße

Eichendorffstraße 21

Mitte

32.272,73 €

AWO

 Lippestrolche

Berliner Str.40

Weddinghofen

32.272,73 €

 

Da sich die Verhältnisse in den Einrichtungen innerhalb der nächsten fünf Jahre ändern können, sollen die Mittel zu gleichen Teilen vergeben werden. Somit erhalten alle Einrichtungen Planungssicherheit für fünf Jahre.

 

Bei den aufgeführten Mitteln handelt es sich um eine Landesmittelförderung ohne Eigenanteil der Kommune oder der Träger, die in voller Höhe an die Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten ist. Insofern ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bergkamen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Rockel, A.