Betreff
Bedarfsplan für den Rettungsdienst;
hier: Errichtung von zwei Rettungswachen in Bergkamen
Vorlage
12/0489
Aktenzeichen
cb-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt die Vorlage mit der Drucksache Nr. 12/0489 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Einleitung:

 

Seit dem 01.01.1983 ist durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt, dass die Stadt Kamen die Aufgabe der Stadt Bergkamen für den Rettungsdienst übernimmt; ebenso nimmt Kamen die Aufgabe auf dem Gemeindegebiet Bönen wahr.

 

Kamen obliegt die eigenverantwortliche Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes auf der Grundlage des RettG NRW und ist somit Anstellungsträgerin der Beschäftigten, kümmert sich um Aus- und Fortbildung, beschafft Fahrzeuge und Material.

 

Kamen trägt die Sach- und Personalkosten; alle Einnahmen (Gebühren, Zuwendungen, Zuweisungen etc.) fließen direkt an die Stadt Kamen. So nicht gedeckte Kosten sind nach dem Schlüssel 2/3 Einwohner und 1/3 Fläche anteilig von Bergkamen und Bönen zu tragen.

 

Bergkamen ist nach dieser Vereinbarung für das bisher einzige Gebäude auf Bergkamener Stadtgebiet für die Grundausstattung zuständig; diese Kosten sind nicht umlagefähig.

Der Standort an der Bambergstraße ist Teil des Gesamtgebäudekomplexes mit dem FW-Gerätehaus Mitte.

 

Aufgrund der Ersten Änderungsvereinbarung aus 2013 obliegt Kamen nunmehr auch eigenverantwortlich der Erlass der Gebührensatzung; Kamen ist ermächtigt, die Gebührentarife für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen durch Satzung zu regeln.

 

 

Die gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt:

 

Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) -Auszug-

 

§ 6 Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger

(1) Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.

(2) Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind die Großen kreisangehörigen Städte Träger von Rettungswachen. Mittlere kreisangehörige Städte sind Träger von Rettungswachen, soweit sie aufgrund des Bedarfsplanes Aufgaben nach § 9 Abs. 1 wahrnehmen. Die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sind insoweit neben den Kreisen und kreisfreien Städten Träger rettungsdienstlicher Aufgaben.

(3) Die Kreise und Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

 

§ 9 Rettungswachen

(1) Die Rettungswachen halten die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal bereit und führen die Einsätze durch. Auf Anweisung der Leitstelle haben die Rettungswachen auch Einsätze außerhalb ihres Bereiches durchzuführen.

§ 12 Bedarfspläne

(1) Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen. Bei der Ermittlung der Zahl der von den Trägern des Rettungsdienstes vorzuhaltenden Fahrzeuge können auch Fahrzeuge von Unternehmen mit einer Genehmigung nach § 17 rechnerisch berücksichtigt werden. Das Nähere zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Unternehmen geregelt werden. Die Vorschriften des 3. Abschnitts bleiben unberührt.

 

- Auszug Ende -

In dem Beratungsprozess zwischen dem Kreis Unna und der Stadt Kamen zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfplanes zeichnete sich ab, dass einige Änderungs- und Erweiterungsnotwendigkeiten bestehen. Diese wirken im Wesentlichen auf die Einsatzbereiche/Einsatzzeiten und die personelle Ausstattung und bedeuten für das Stadtgebiet Bergkamen, dass zwei weitere Standorte in Betrieb zu setzen sind.

Der Kreis Unna teilte dazu mit:

Die dritte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Kreis Unna ist im April 2017 verabschiedet worden. Die verwendeten Einsatzdaten stammten aus dem Jahr 2015. Somit ist die Grundlage für den Rettungsdienstbedarfsplan 2017 bereits vier Jahre alt. Nach einer umfangreichen Analyse der Einsatzdaten 2018 wurde in Abstimmung mit den Kostenträgern die vierte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Kreis Unna mit u. a. folgenden Ergebnissen beschlossen:

4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans

Bedarf an zusätzlichen Rettungsmitteln

Das Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung sieht für den Rettungswachenbereich Bergkamen – Kamen – Bönen wie folgt aus:


VB Bergkamen:

neue dezentrale Standorte in Oberaden und Rünthe

Verlegung eines Fahrzeuges nach Rünthe (168 Wochenstunden)

zusätzlicher Rettungswagen in Oberaden (168 Wochenstunden)


VB Kamen:

Reduzierung der Vorhaltung um 84 Wochenstunden

 

VB Bönen:

zusätzlicher Rettungswagen in Bönen (84 Wochenstunden)


Gesamterhöhung im RWB: 168 Wochenstunden

 

- Auszug Ende -


Gegenstand der Beratungen zwischen dem Kreis Unna und den Städten Kamen und Bergkamen zur Umsetzung der Forderungen waren auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen auch die jeweiligen Zuständigkeiten. Da das Stadtgebiet Bergkamen als Standort für weitere Wachen beteiligt ist, ist es für die Stadtverwaltung selbstverständlich, dass einvernehmlich und im ständigen Austausch die Themen beraten werden. Außerdem bleiben die Aspekte der Stadtplanung und Bauaufsicht in der jeweiligen örtlichen Zuständigkeit bestehen. Insofern hat die Verwaltung hier eine Scharnierfunktion mit den beiden weiteren Kommunen und anderen Beteiligten wahrgenommen.

 

So ergibt sich grundsätzlich aus dem RettG NRW und dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan:
Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis Unna, d.h. Sicherstellung des Rettungsdienstes mit dem Instrument "Rettungsdienstbedarfsplan";

Träger der Rettungswachen Bergkamen ist die Stadt Kamen als Leistungserbringerin für den Einsatzbereich Kamen/Bergkamen/Bönen (RWB Kamen).

 

Durch den Kreis Unna werden derzeit weitere Aspekte zur Erfüllung der Aufgabe "Rettungsdienst" geprüft; beispielhaft sei das Ziel eines (kreis-)einheitlichen Betriebsabrechnungsbogens und Vereinheitlichung der Rettungsdienstgebühr genannt.

Ebenso, und dieser Aspekt wird im Kreisgebiet vermutlich erstmals in Bergkamen konkret, war zu klären, wer eigentlich Mieter einer Rettungswache wird, insbesondere dann, wenn sie in einem Investorenmodell realisiert wird. Zielführend ist, dass das der Träger des Rettungsdienstes, also der Kreis Unna ist bzw. sein wird.

 

Einschub:
Im Allgemeinen ist nicht auszuschließen, dass im Wege von Ausschreibungen nicht die jeweils verantwortliche Kommune selbst den Rettungsdienst fährt, sondern ein Mitbewerber wie z. B. Reinoldus Rettungsdienst gGmbH, Johanniter oder andere.

 

 

Standortsuche für den Ortsteil Oberaden

 

Aufgrund der dringenden Notwendigkeit, im Ortsteil Oberaden ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten, wurde bei den Vorüberlegungen zum Raum- und Funktionskonzept zunächst die Implementierung einer Rettungswache mitgedacht. Schnell wurde aber deutlich, dass über die feuerwehreigenen Belange hinaus die Unterbringung einer weiteren (externen) Funktion nicht sinnvoll ist. Abgesehen von der zeitlichen Komponente bis zur Realisierung des Gerätehauses wird dieses Objekt so konzipiert sein müssen, dass es weit in die Zukunft entwicklungsfähig ist.

Unter dieser Maßgabe wurde mit Hilfe der städt. Wirtschaftsförderung, eigener Erkundung und wiederholter Abfrage in der Feuerwehr-Einheit nach einem geeigneten Standort bzw. einer geeigneten Bestandsimmobilie gesucht.

Erst im Herbst 2021 wurde durch einen Privaten der Stadt Bergkamen/der Stadt Kamen/dem Kreis Unna eine gewerbliche Immobilie offeriert. Die Inaugenscheinnahme vor Ort und die grobe Bewertung durch den Träger des Rettungsdienstes, den Betreiber der Rettungswachen und die städt. Bauordnung kommen zu dem Schluss, dass die Lage und die Nutzungsmöglichkeiten des Objektes optimal sind. Der Eigentümer steht nun in Verhandlung mit dem Kreis Unna (und dieser mit den Kostenträgern). Ein abschließendes Ergebnis lag bei Erstellung der Vorlage noch nicht vor.


Standortsuche für den Ortsteil Rünthe

 

 

Wie Bund und Land arbeitet die Kreisverwaltung Unna daran, den Katastrophenschutz zu optimieren. Im Zuge der Evaluierung des Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen wurden im 1. Quartal 2020 Überlegungen dahingehend angestellt, beide Funktion an einem Standort zusammenzubringen. Eine Bestandsimmobilie im Gewerbegebiet war von einem Privaten angeboten worden und wurde Ende April 2020 von allen Beteiligten in Augenschein genommen. Die sich anschließende Detailprüfung führte dann allerdings im Juni 2020 wegen bauordnungsrechtlichen Aspekten zu einem negativen Ergebnis.

Zu dem Zeitpunkt wurde dann auch von Privat ein zu verpachtendes Grundstück im nördlichen Bereich des Ortsteils angeboten. Die Begehung mit den Zuständigen des Bevölkerungsschutzes Kreis Unna hatte zum Ergebnis, dass das Grundstück für die Zwecke zwar gut geeignet sei; allerdings sprachen planungsrechtliche Aspekte dagegen, wie Gebietsausweisung und Nachbarschaftsbelange.

Ebenso wurde geprüft, ob eine Anbindung an das Feuerwehrgerätehaus möglich sei. Als dauerhafte Lösung scheidet das nach eingehender Prüfung insbesondere vor dem Hintergrund aus, dass die Rettungswache konzeptionell für eine Lehrrettungswache ausgelegt werden soll. Durch die hohe Anzahl von Ausbildungsplätzen im Rettungswachenbereich Kamen soll der zukünftige Standort auch zur Ausbildung genutzt werden.


Des Weiteren erfolgte durch das Baudezernat eine Standort-Prüfung für den Ortsteil. Diese wurde im Juli 2020 durch StA 61 erstellt (siehe Anlage 1). Insgesamt wurden 12 in Frage kommende Standorte in städtischem und privatem Eigentum untersucht.

Der Bewertung lagen folgende Kriterien zugrunde:

    • Planungsrechtliche Zulässigkeit
    • Erschließung / verkehrliche Lagegunst
    • Grundstückszuschnitt
    • Verfügbarkeit (soweit in StA 61 bekannt; keine konkrete Nachfrage bei den Eigentümern)
    • Standortkonkurrenzen zu anderen stadtentwicklungspolitischen Zielen (z. B. Erhalt gewerblicher Grundstücke für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wirtschaftsförderung, Flächenbedarf für soziale Einrichtungen im Stadtteil …)

Einzelne fachspezifische Erfordernisse aus dem Rettungswesen wie z.B. Erreichbarkeit und Einzugsradien wurden seitens des StA 61 nicht in die Prüfung eingebracht.

 

Zur Bewertung der aktuellen Sachlage können zu drei der bewerteten Standorte ergänzende Informationen gegeben werden, die sich erst nach der Standortuntersuchung im Juli 2020 ergeben haben:

    • Nr. 2 Rünther Straße/östl. Klöcknerbahntrasse
      Das Grundstück wurde im Laufe der Jahre auch für andere Nutzungen, wie z.B. für eine KiTa, in Erwägung gezogen. Nunmehr teilt der SEB mit, dass dieses Grundstück für die Rückhaltung von Oberflächenwasser dringend benötigt wird und damit für andere Nutzungen nicht mehr zur Verfügung steht.

    • Nr. 5 Sandbochumer Weg/Bummannsburg
      Nach Berichterstattung in der Presse meldet sich der Privat-Eigentümer der Parzelle westlich Euronics/Berlet und bietet sein Grundstück für eine Rettungswache an. Das Grundstück ist aufgrund der gefangenen Lage in  zweiter Reihe und der fehlenden Erschließung nicht geeignet. Wirtschaftsförderung (Dez I) und Stadtplanung (Dez IV) sehen hier den Schwerpunkt in einer gewerblichen Entwicklung der Gesamtfläche. Der Eigentümer hat in 08/2020 von StA 23 eine entsprechende Mitteilung erhalten.
       
    • Nr.7 Rünther Straße 111
      Eine Teilfläche des Grundstücks wurde in der Zwischenzeit mit einem Wohnhaus bebaut. Es ist aufgrund der reduzierten Größe und möglicher Lärm-Immissionen daher nicht mehr geeignet.

Diese Standortuntersuchung aus Juli 2020 stellt eine Darstellung der Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte dar und enthält keine abschließende Standortempfehlung. Daher wurden verwaltungsseitig im August 2020 in einem Abstimmungsgespräch die 12 Standorte dezernatsübergreifend durch die Fachbereiche Rettungswesen, Stadtplanung und Bauaufsicht abschließend bewertet. Es bestand Einigkeit, den Standort Nr. 10 Gewerbestraße/Rünther Straße dem Kreis Unna zu empfehlen.

Wesentlicher Aspekt einer Standortauswahl ist aus Sicht des Rettungsdienstes die strategisch günstige Lage, um optimal die Versorgungsbereiche abzudecken, die sich nicht durch Gemeindegrenzen definieren. Insofern war ein Standort im nordöstlichen Teil Rünthes auch in dieser Hinsicht zu favorisieren. Eine schnelle Erreichbarkeit innerorts, in das Gewerbegebiet mit einer Vielzahl von Beschäftigten, nach Werne, zur Autobahn und im Bedarfsfall auch Sandbochum soll so gewährleistet werden.

Der Kreis Unna und die Stadt Kamen haben diese Empfehlung nach deren fachlicher Prüfung voll und ganz bestätigt. Beabsichtigt ist, die Rettungswache nach schlüsselfertiger Errichtung durch die privaten Eigentümer langfristig anzumieten. Zivilrechtliche Rechtsgeschäfte zwischen Eigentümern und Stadt Bergkamen sind nicht vorgesehen. Öffentlich-rechtliche Zuständigkeiten der Behörde bleiben bestehen.

Dieses Realisierungsmodell ist auch aus Sicht der Verwaltung zu favorisieren, da die Errichtung einer Rettungswache als Sonderbau durch StA 23/65 vom Bauantrag bis zur schlüsselfertigen Übergabe aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen und der noch andauernden zu großen Projektdichte ausscheidet.

Auch das erhebliche Kostenrisiko, resultierend aus dem derzeit rasant ansteigenden Baukosten-Preisindexes, liegt somit nicht bei der öffentlichen Hand.

Die Überlegung, die Rettungswache Rünthe durch das kommunal orientierte Wohnbauunternehmen UKBS zu realisieren, musste verworfen werden, da ein solches Projekt die dortigen personellen Planungsressourcen sprengen würde; zudem entspricht eine solche bauliche Anlage nicht dem durch die Gesellschafter vorgegebenen Unternehmenszweck. Dies wurde zuletzt im Dezember 2021 auf Anfrage des Herrn Schröder, DIE LINKE, von der UKBS Geschäftsführung schriftlich bestätigt.

Die Baufirma (Schlüsselfertigbau) der Investoren hat im Dezember 2021 einen Vorentwurf bei der Bauaufsicht eingereicht (siehe Anlage 2) mit dem Hinweis, dass der Bauantrag bereits im Februar 2022 vorgelegt werde. Das spricht für die vorgestellte schnellstmögliche Realisierung zur Stärkung des Rettungswesens.

 

 

 

 

 

In Ergänzung zur obigen Sachdarstellung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Anfrage der Fraktionen CDU und FDP (siehe Anlage 3)

  1. siehe Sachdarstellung

  2. siehe Sachdarstellung

  3. siehe Sachdarstellung

  4. siehe Sachdarstellung;
    weitergehende Verhandlungen wurden nicht geführt, da die Grundstücke aus unterschiedlichen Gründen für den Zweck nicht geeignet sind.

  5. Weder der Kreis Unna noch die Städte Kamen und Bergkamen können eine solche Baumaßnahme (in angemessener Zeit) selbst realisieren, insofern wäre ein Grundstückserwerb nicht zielführend.

  6. Siehe Drucksache Nr. 12/0492 des nicht öffentlichen Teils.

  7. In dem Gesamtprozess trifft der Begriff „federführend“ nicht zu.
    Wie in der Vorlage erläutert, sind aufgrund der jeweiligen Zuständigkeiten

-      die Kreisverwaltung Unna als Trägerin des Rettungsdienstes und
Verhandlungsführerin mit den Kostenträgern,

-      die Stadt Kamen als Betreiberin der Rettungswache mit Personal und technische Ausstattung nach DIN,

-      die Stadt Bergkamen als Belegenheitskommune mit Brandschutz und Rettungsdienst, Stadtplanung, Bauaufsicht,

-      die Gemeinde Bönen nachrichtlich wegen des Verbundes

gleichermaßen an der Umsetzung des Bedarfsplanes und der konkreten Standortentwicklung beteiligt.

Die Sondierungsgespräche wurden gemeinsam mit allen beteiligten Behörden auf der Grundlage der oben beschriebenen Grundstücksbewertung geführt.

  1. Zu den Vertragskonditionen kann hier nicht vorgetragen werden. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Investor und der Stadt Bergkamen.
    Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Kostenträger (Krankenkassen) das von der Kreisverwaltung Unna vorgelegte Kurzkonzept geprüft haben: „Dieses stellt die Überlegungen des Kreises Unna nachvollziehbar dar. Daher erteilen die beteiligten Krankenkassen ihr Einvernehmen.“. Erst durch diese Freigabe konnte der Kreis Unna weitere Verhandlungen mit dem Investor führen mit der Folge, dass nunmehr den Kostenträgern eine Kostenkalkulation zur Prüfung und Einvernehmensherstellung vorgelegt werden konnte. Dieses ist zwischenzeitlich mit positivem Ergebnis erfolgt.
     

Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eder (siehe Anlage 4)

  1. Der Standort Jockenhöfer scheidet wegen der westlichen Lage im Versorgungsbereich aus Sicht des Kreises Unna aus. Der Verwaltung ist bekannt, dass ein kurzfristiger Eigentümerwechsel auf einen privaten Erwerber zu erwarten ist, der an dieser Stelle mit einem Hotelneubau das Stadtbild aufwerten wird.

  2. Das städtische Areal Industriestraße/Sandbochumer Weg ist eine der letzten wertvollen Gewerbeflächen im Stadtgebiet. Wirtschaftsförderung (Dez I) und Stadtplanung (Dez IV) verfolgen das Ziel einer möglichst arbeitsplatzintensiven Betriebsansiedlung. Derzeit laufen konkrete Sondierungsgespräche mit einem in einer Nachbarstadt ansässigen Unternehmen. Aufgrund von Alt-Vereinbarungen mit dem Eigentümer der benachbarten Hofstelle ist die Detailplanung auch mit diesem abzustimmen, sodass mit zeitintensiven Verhandlungen zu rechnen ist. Eine Teilinanspruchnahme des Areals durch ein ausparzelliertes Grundstück für die Rettungswache ist nicht zielführend.

 

Aktuelle Zwischenlösung:

Arbeitsziel ist durchgängig, die Anforderungen des Rettungsdienstes baldmöglichst zu erfüllen. Insofern hat das Dezernat II parallel zu dem oben beschriebenen Arbeitsprozess weitere Anstrengungen unternommen, ein Grundstück und/oder eine Bestandsimmobilie im OT Rünthe mindestens für eine Übergangslösung zu finden. Angebote aus entsprechenden Internetportalen wurden geprüft, alle Gästehäuser wurden begangen, mit zwei weiteren privaten Eigentümern wurden Gespräche geführt. Einer dieser Standorte schied aufgrund der nur kurzen Verfügbarkeit aus, ein weiterer Standort war verkehrstechnisch nicht ausreichend erschlossen. Kosten für die Herstellung fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Letztlich konnte eine Lösung am Standort des FW-GH Rünthe gefunden werden; diese funktioniert deshalb, weil sich die Beschäftigten des Rettungsdienstes mit der Freiwilligen Feuerwehr auf eine tw. Nutzung des Gerätehauses verständigen konnten. Der gemeinsame Wille zur Sicherung des Rettungsdienstes im Ortsteil und die Maßgabe einer zeitlichen Befristung hat dieses Einvernehmen ermöglicht.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling