Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 12/0413 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der
Budgets
Gemäß Entwurf des „Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in NRW“ vom
20.05.2020, hat der Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 und 2021 den Rat jeweils zum
Ende eines Vierteljahres, erstmals zum Stichtag 30.06.2020 über die finanzielle
Lage zu berichten (§ 2 Abs. 2 NKF-COVID-19 Isolierungsgesetz).
Zu den o.g. Stichtagen wird der HFA bzw. werden die
Fachausschüsse bereits im Rahmen der zu erstellenden Budgetberichte über die
Entwicklung der kommunalen Finanzwirtschaft regelmäßig informiert.
Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt daher an dieser Stelle kein separater Bericht. Stattdessen wird der Budgetbericht dem Rat ergänzend zur Kenntnis gegeben.
Nach Ablauf der ersten neun Monate im Jahr
2021 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer
Budgets abgegeben.
Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen
über die bisherige Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das
voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2021. Sie bieten somit dem Haupt- und
Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die
Entwicklung der Budgets einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen
Einfluss auf die Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch
keine verbindliche Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden
kann, sind sie zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so
kann ein unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt
werden.
Die Anlage zu dieser Vorlage
beinhaltet die Stellungnahmen zu den Budgets, für die der Haupt- und
Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung verantwortlich ist.
Ferner sind die Stellungnahmen zu
den Buchungsstellen beigefügt, die in Deckungskreisen zusammengefasst zentral
von den Zentralen Diensten und vom StA 23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren
sind die Budgetberichte beigefügt die in ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl +
250 T€ sowie mit – 250 T€ prognostiziert werden.
Entwicklung des Gesamtergebnisplanes
Unter Berücksichtigung der vorliegenden
Prognosen der Budgets sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten
Ergebnisplan zum Jahresende 2021 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen rechnerisch
in Höhe von 89 T€.
Gemäß NKF-Haushalt war für 2021 ein Jahresergebnis
von + 1.516 T€ veranschlagt. Aktuell
ist das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 1.605 T€ zu kalkulieren.
Die in der Anlage 1 dargestellten zu erwartenden Corona bedingten Verschlechterungen in Höhe von -2.910 /T€ sind in dem Ergebnis in Höhe von 89 T€ bereits enthalten und können im Zuge der Jahresabschlusserstellung isoliert werden.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für 2021 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung (+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Budgetbereich 1 |
+ 105 |
Budgetbereich 2 |
+ 72 |
Budgetbereich 3 |
+ 309 |
Budgetbereich 4 |
+ 159 |
Budgetbereich 9 |
- 1.985 |
|
|
Deckungskreis Personal |
+ 1.513 |
Deckungskreise Sachkosten |
- 84 |
Ergebnishaushalt
gesamt |
+ 89 |
Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende September 2021.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der
städtischen Finanzen
Es folgt an dieser Stelle eine
zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen
prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in
2021:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich 1. Allgemeine Verwaltung |
|
|
01. Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02. Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
04. Wirtschaftsförderung |
|
+/- 0 |
10. Zentrale Dienste |
|
+ 105 |
14. Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich
1. |
+
105 |
|
|
|
Budgetbereich 2. Ordnung und Soziales |
|
|
33. Bürgerdienste, Ordnung und Soziales |
|
+ 372 |
40. Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport |
|
+ 100 |
51. Jugendamt |
|
- 400 |
|
Summe Budgetbereich
2. |
+ 72 |
|
|
|
Budgetbereich 3. Finanzen und Kultur |
|
|
20. Finanzen und Steuern |
|
+ 321 |
30. Recht und Vergabe |
|
+ 55 |
41. Kulturreferat |
|
- 67 |
|
Summe Budgetbereich
3. |
+ 309 |
|
|
|
Budgetbereich 4. Bauen und Wohnen |
|
|
23. Immobilienwirtschaft |
|
- 100 |
60. Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung |
|
+ 259 |
61. Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen |
|
+/- 0 |
68. Baubetriebshof |
|
+/-
0 |
|
Summe Budgetbereich
4. |
+ 159 |
|
|
|
Budgetbereich 9. Allgemeine
Finanzwirtschaft |
|
|
9. Allgem. Finanzwirtschaft |
|
- 1.985 |
|
Summe Budgetbereich
9. |
- 1.985 |
|
Summe aller Budgets |
-
1.340 |
Ergebnis der
Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 1.429 |
Gesamtprognose: |
Verbesserung: |
+ 89 |
Bei den oben
ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die
Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der
Zwischenergebnisse vom 30.09.2021, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine
Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten
Ansätzen aufweisen.
Zentrale Dienste Budget 01.10
Aufgrund der
Corona-Pandemie fand im Berichtszeitraum neben virtuellen Treffen lediglich
eine Begegnung mit der Partnerstadt Gennevilliers statt. Insgesamt entstanden
Aufwendungen in Höhe von rd. 6 T€. Sollte die Infektionslage weiter stabil
bleiben, sind im letzten Quartal 2021 zwei weitere Projekte mit den
Partnerstädten Gennevilliers/F. und Hettstedt/D. geplant. Voraussichtlich
werden hierbei Aufwendungen in Höhe von 2 T€ entstehen.
Des Weiteren konnte
bis auf das Stadtradeln, dem Kino- und dem Klassik Open Air mit Aufwendungen in
Höhe von insg. 28 T€ keine Veranstaltung durchgeführt werden. Aufgrund der
Absage des Lichtermarktes wird nur noch das Pflanzfest im Jubiläumswald mit
Aufwendungen von ca. 10 T€ veranstaltet. Für die gewünschte Neuauflage der
Weihnachtsbeleuchtung rund um das Rathaus werden Aufwendungen von 35 T€ entstehen,
so dass eine Einsparung von 210 T€ im Aufwandsbereich zu erwarten ist. Dem
gegenüber stehen Mindererträge durch fehlende Sponsoring-Einnahmen,
Standplatzgebühren und sonstige Erträge aus der Durchführung von
Veranstaltungen in Höhe von 140 T€.
Letztendlich kann
mit einem Minderaufwand in Höhe von 105 T€ im ZD gerechnet werden.
Bürgerbüro Budget 02.33
In den Bereichen Standesamt, Ordnungsangelegenheiten hier Kirmessen, Märkte, ruhender Verkehr, somit im Bereich Sicherheit und Ordnung, wird insgesamt mit einer Verschlechterung in Höhe von rd. 39 T€ gerechnet. Hintergrund sind hier die im Rahmen der Corona-Pandemie erlassenen restriktiven Rechtsvorschriften und der damit verbundenen Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens. Das Produkt Feuerwehr wird insgesamt sich ebenfalls verschlechtern. Hier sind Mindererträge sowie Mehraufwendungen in Höhe von rd. 50 T€ zu erwarten. Im Produkt Rettungsdienst ist laut Auskunft der Kämmerei für die Erstattung der Stadt Bergkamen an den Rettungsdienst für Pensionsverpflichtungen ein Mehraufwand in Höhe von rd. 30 T€ zu erwarten.
Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten
wird es zu einer Verbesserung kommen. Es
erfüllen mehr Personen als prognostiziert die Voraussetzungen für eine
pauschalierte Landeszuweisung nach § 4 FlüAG, so dass mit 60 T€ höheren
Erträgen zu rechnen ist. Hinzu kommt aufgrund
des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens eine Einmalzahlung, die allerdings durch
Rückforderung geschmälert wird, sodass eine Verbesserung in Höhe von rd. 290 T€
zu erwarten ist. Der Bereich der
Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger verbessert sich um 98T€. Bei dem Produkt Unterbringung von Geflüchteten und
von Obdachlosigkeit bedrohten Personen wird hingegen eine Verschlechterung um
insgesamt rd. 23 T€ erwartet.
Insgesamt wird eine
Budgetverbesserung in Höhe von rd. 372 T€ erwartet.
Amt für
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport Budget 02.40
Im abgelaufenen
Schuljahr sind im Bereich der Betreuung in den Offenen Ganztagsgrundschulen
weniger Personalkosten angefallen als bei voller Stellenbesetzung bei den
gemeinnützigen Trägern zu erwarten gewesen wäre. Bei den Kosten der
Schülerbeförderung wird ein Teil der Mittel eingespart werden können, weil
Corona bedingt weniger Busfahrten zu den Sportstätten usw. durchgeführt wurden.
Die angesetzten Zahlungen an die GSW für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen
sind ebenfalls nicht geflossen, da die Einrichtungen nicht wie in geplanten
Maßen genutzt wurden.
Es ist von einer Budgetverbesserung in Höhe von rd. 100 T€ auszugehen.
Jugendamt Budget 02.51
Es ist davon
auszugehen, dass bei der erzieherischen Hilfe aufgrund des Rückgangs der
Kostenerstattungsfälle im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer
(UMA) von 10 auf 4 Fälle Mindererträge entstehen. Hinzu kommen Änderungen im
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, dass untergebrachte Jugendliche in stationären
Einrichtungen nur noch zu deutlich geringeren Kostenbeiträgen herangezogen
werden.
Es ist mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 400 T€ zu rechnen.
Finanzen und Steuern Budget
03.20
Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 19 T€ höher aus als eingeplant.
Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mindererträgen in Höhe von 5 T€.
Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 7 T€ höher aus als eingeplant.
Aufgrund des positiven Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich bei der Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 191 T€.
Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 58 T€ höher aus als eingeplant.
Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 71 T€.
Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 30 T€ zu verzeichnen.
Die Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2020 führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 10 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 321
T€.
Amt für Recht und Vergabe
Budget 03.30
Die Budgetabweichungen resultieren zum einen aus zusätzlich erfolgten
Bußgeldverfahren im Zuge der Corona-Schutzverordnung und zum anderen durch noch
nicht abgeschlossene Verfahren.
Es ist mit einer Budgetverbesserung
in Höhe von rd. 55 T€ zu rechnen.
Kulturreferat Budget 03.41
Die Ursachen der
voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig im Produkt
Musikschule begründet. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten die
notwendigen Schülerzahlen nicht erreicht werden. In diesem Zusammenhang
ist aber auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen.
Insgesamt wird mit
einer Budgetverschlechterung in Höhe
von rund 67 T€ gerechnet.
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
Budget 04.60
Im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum wurden im Bereich Bauanträge/-voranfragen bisher etwa 20 %
mehr Verfahren registriert. Dies schlägt sich in Teilen auch auf die Anzahl der
Anträge für ertragreiche Großprojekte durch. Insbesondere ist die
Gebühreneinnahme für den Vorbescheid des “Berg-Karree“ von Bedeutung.
Zusammenhänge mit der Corona-Krise sind nicht direkt ableitbar.
Letztendlich wird mit einer Budgetverbesserung
in Höhe von rund 259 T€
gerechnet.
Allgemeine Finanzwirtschaft
Budget 09.20
Bei der Grundsteuer B können voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 120 T€ erzielt werden.
Bei der Höhe der Gewerbesteuer ergeben sich zum Stichtag 30.09.2021 Mindererträge in Höhe von 2.167 T€ im Vergleich zur Planung. Aufgrund der aktuell andauernden Situation sind auch bei den Bergkamener Gewerbebetrieben weiterhin teilweise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung bis zum Jahresende 2021 bleibt daher abzuwarten.
Aufgrund einer Prognose zur Steuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 1.807 T€.
Aufgrund einer Prognose zur Steuerschätzung ist auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 218 T€.
Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mindererträge in Höhe von 297 T€.
Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW fallen aufgrund des Gewerbesteueraufkommens im Referenzzeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 und insbesondere unter Berücksichtigung des hälftigen Betrages der Gewerbesteuerausgleichszuweisungen vom Bund bzw. Land für das Jahr 2020 (zur Kompensation der corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle) um 5.219 T€ geringer aus als in der Planung veranschlagt.
Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale im Rahmen des GFG fällt um 20 T€ höher aus als eingeplant.
Die Erstattung des Solidarbeitrages aufgrund der Abrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG 2019) führt zu einer Verbesserung in Höhe von 164 T€.
Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 87 T€.
Aufgrund der Erstattung des Solidarbeitrages (vgl. Punkt 8) entstehen für die Abrechnung des ELAG 2019 keine Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021. Die Einsparungen betragen 400 T€.
Aufgrund der o.g. Mindererträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei der Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 158 T€.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 36,10 v.H. festzusetzen. Aufgrund der Absenkung des Hebesatzes (Vorjahr: 38,95 v.H.) und unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen (Abrechnungssystematik im GFG) ergeben sich bei der Kreisumlage gegenüber dem Planansatz Haushaltsverbesserungen in Höhe von 5.523 T€.
Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 1.175 T€ gerechnet werden.
Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 150 T€ erreicht werden.
Für die positiven Girokontenbestände wird seitens der
Sparkasse ein Verwahrentgelt berechnet. Gegenüber der Planung ergeben sich
voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe von 74 T€.
Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 1.985 T€ gerechnet.
Entwicklung der
Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis Personal (1) |
+ 1.413 |
Deckungskreis Personal (3) |
+ 100 |
|
|
Deckungskreise Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+/- 0 |
Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 10 |
Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+15 |
Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+ 5 |
Betriebsstoffe (131) |
+ 8 |
Versicherungen und Schadenfälle (140) |
- 26 |
Bürobedarf (141) |
- 22 |
L teratur (142) |
- 15 |
Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 35 |
Öffentliche Bekanntmachungen (144) |
+/- 0 |
Dienstreisen (145) |
+ 20 |
Software (147) |
+/- 0 |
Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148) |
+/- 0 |
Zwischensumme Deckungskreise ZD |
(-40) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
- 5 |
Grundbesitzabgaben, Gebäude, Inventarversicherungen |
- 13 |
Heizung |
+ 170 |
Reinigungsmittel |
- 4 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
- 320 |
Strom, Wasser, Kehrgebühren |
+ 140 |
Versicherungen |
+ 8 |
Telefongebühren |
- 20 |
Zwischensumme Deckungskreise
StA 23 |
(- 44) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
- 84 |
Deckungskreise gesamt |
+ 1.429 |
Deckungskreise der
Zentralen Dienste
Deckungskreis (1) –
Personalaufwendungen
Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der
Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen" im Jahr 2021 voraussichtlich
mit einem Minderaufwand von rd. 1.413 T€ abschließen.
Anmerkung:
Bei der Ermittlung der Aufwendungen wurde von dem um 26 T€
verminderten Ansatz anlässlich der Deckung von Mehraufwendungen im
Deckungskreis 140 ausgegangen.
Die Minderaufwendungen begründen sich im Ergebnis sich wie
folgt:
Mehraufwendungen:
Beihilfen:
Auf Grundlage der an die Beihilfekasse der Kommunalen
Versorgungskassen Westfalen-Lippe zu zahlenden Abschläge sind bisher bereits
Mehraufwendungen in Höhe von rd. 120 T€ entstanden. Die Erhöhung
resultiert zum einen aus den Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der
Beihilfenbearbeitung, die vor der Abgabe der Beihilfenbearbeitung in den
Buchungsstellen für die Personalaufwendungen kalkuliert wurden. Zum anderen
erhöhen sich die Beihilfeaufwendungen auch durch höhere Kosten für Ärzte,
Arzneimittel, etc.
Anmerkung:
Ob darüber hinaus mit weiteren Mehraufwendungen im Bereich
der Beihilfen zu rechnen ist, kann erst nach Erhalt der Spitzabrechnung im
Januar 2022 mitgeteilt werden.
Veränderungen zum Stellenplan 2020/2021
Aufgrund verschiedener Veränderungen, die zum ursprünglich
bewilligten Stellenplan 2020/2021 genehmigt und durchgeführt wurden, entstehen
Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich rd. 452 T€. Zu den
relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung zusätzlicher
Stellen/-anteile sowie die Anhebung von Stellenausweisungen.
Minderaufwendungen:
Den genannten Mehraufwendungen stehen folgende
Minderaufwendungen gegenüber:
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren wird nach derzeitigem Stand
von Minderaufwendungen in Höhe von rd. 95 T€ ausgegangen. Hierbei
konnten Mehraufwendungen aufgrund der zusätzlichen Einstellung von
Auszubildenden für den Bereich der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin
bzw. zum Erzieher durch Einsparungen anlässlich zeitweise unbesetzter Stellen (z.B.
aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in der Personalfindung)
ausgeglichen werden. Zudem war insbesondere zu Jahresbeginn eine sehr hohe
Anzahl an unbezahlten Kinderkrankentagen zu verzeichnen.
Stellenplan 2020/2021
Anlässlich der Aufstellung des Stellenplans für die Jahre
2020 und 2021 wurden für das Jahr 2021 Mehraufwendungen in Höhe von rund 927 T€
kalkuliert. Die aktuelle Hochrechnung ergibt lediglich Mehraufwendungen in Höhe
von rund 605 T€, sodass hier Minderaufwendungen von rd. 322 T€ zu
verzeichnen sind. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass
die im Rahmen des Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt
werden konnten (u.a. wg. Bewerbungslage und Corona-Krise).
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich um rd.
1.568 T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:
unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung
krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte
Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen
(z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung)
Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen /
Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar
nachbesetzt werden
freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen
und Bewerber gefunden werden konnten
Anmerkung:
Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Minderaufwendungen
führen in der Regel zu einer zusätzlichen Belastung der übrigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Fachämtern, sodass die
genannten Minderaufwendungen nicht bei der Ermittlung von
Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab herangezogen werden können.
Übersicht:
Mehraufwendungen
"Beihilfe" |
120
T€ |
Mehraufwendungen
"Veränderungen zum Stellenplan 2020/2021" |
452
T€ |
Mehraufwendungen gesamt |
572 T€ |
Minderaufwendungen
Familienzentren |
95
T€ |
Minderaufwendungen
Stellenplan 2020/2021 |
322
T€ |
Minderaufwendungen
personalpolitische Maßnahmen |
1.568
T€ |
Minderaufwendungen gesamt |
1.985 T€ |
Ergebnis Gesamt (Minderaufwendungen) |
1.413 T€ |
Deckungskreises (3) - Personalkostenerstattungen
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der
tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide werden erst zum Ende
des Jahres verschickt. Zudem ist die Höhe der Personalkostenerstattungen
teilweise von den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2021 abhängig,
sodass die genauen Beträge erst im Dezember 2021 ermittelt werden können.
Zum Stichtag 30.09.2021 ergibt eine aktuelle Hochrechnung,
dass der geplante Ansatz voraussichtlich überschritten wird. Es ist zurzeit
davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2021 mit Mehrerträgen
in Höhe von
rd. 100 T€ abschließen wird.
Mindererträge:
JeKits
Seitens der Musikschule wurde mitgeteilt, dass im Bereich
"JeKits" mit Mindererträgen in Höhe von rd. 23 T€ zu rechnen
ist. Grund hierfür ist insbesondere der durch den Unterrichtsausfall, aufgrund
des Coronavirus, entstandene Ausfall von Entgelten.
Bundesfreiwilligendienst
Im Bereich des Bundesfreiwilligendienst ist mit
Mindererträgen in Höhe von rd. 8 T€ zu rechnen, da bisher nicht alle der
acht vorhandenen Stellen durchgehend besetzt waren und nicht davon ausgegangen
wird, dass die aktuell vakanten Stellen noch in diesem Jahr besetzt werden
können. Den Mindererträgen stehen entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis
1 entgegen.
Adoptionsvermittlungsstelle
Eine konkrete Bezifferung der durch die Städte Kamen, Selm
und Werne für die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zu leistenden
Personalkostenerstattungen kann zwar erst ermittelt werden, wenn die
Endabrechnung im Dezember 2021 erfolgt. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle
in diesem Bereich kann allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt von
Mindererträge in Höhe von rd. 30 T€ ausgegangen werden. Im Gegenzug
reduzieren sich allerdings auch die Personalaufwendungen im Deckungskreis 1.
Mehrerträge:
Den genannten Mindererträgen stehen zum Teil Mehrerträge
entgegen:
Erstattungen vom EBB an das StA 68
Insbesondere aufgrund der besonderen Wetterlage im Februar
2021 sind Mehrerträge anlässlich der Erstattung von Personalaufwendungen durch
den EBB an das StA 68 u.a. für den Winterdienst in Höhe von rd. 75 T€ zu
erwarten.
Fraktionen
Im Bereich der Erstattung der Personalkosten der
Fraktionsgeschäftsführer/innen ist aufgrund entsprechend höherer Personalaufwendungen
mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 17 T€ zu rechnen.
Frühe Hilfen
Anlässlich zusätzlicher Erstattungen im Rahmen der Frühen
Hilfen sind zusätzliche Erstattungen in Höhe von rd. 3 T€ zu erwarten.
Stelle "Klimaschutzmanagement"
Die neu besetzte Stelle "Klimaschutzmanagement"
wird durch den Bund zum Teil refinanziert (75 Prozent), sodass hier mit
Mehrerträgen in Höhe von rd. 16 T€ zu rechnen ist. Diesen Mehrerträgen
stehen wiederum Mehraufwendungen im Bereich des Deckungskreises 1 gegenüber.
Soziale Betreuung von Geflüchteten
Für den Bereich der sozialen Betreuung von Geflüchteten ist
ein Betrag von voraussichtlich rd. 20 T€ im Deckungskreis 3 zu
vereinnahmen.
Künstlersozialkasse
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Aufwendungen für Künstler/innen
im Jahr 2020 geringer, als in den Vorjahren, sodass die Anfang 2021 erfolgte
Jahresrechnung ein Guthaben von rd. 6 T€ aufwies.
Abordnung
Anlässlich der Abordnung einer Beamtin sind Erstattungen in
Höhe von rd. 8 T€ zu verzeichnen.
Quarantäneentschädigungen
Befinden sich Beschäftigte in einer behördlichen Quarantäne
und sind nicht zeitgleich arbeitsunfähig, erhalten diese für diesen Zeitraum
kein Entgelt. Als Ausgleich des Verdienstausfalls kann ein Anspruch auf eine
Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz entstehen, die durch den
Arbeitgeber auszuzahlen ist. Auf Antrag wird die ausgezahlte
Entschädigungszahlung durch den Landschaftsverband an den Arbeitgeber
erstattet. Bisher wurden rd. 9 T€ durch den Landschaftsverband erstattet.
Mit weiteren Erstattungen ist in 2021 nicht zu rechnen, da das Antragsverfahren
sehr zeitintensiv ist. Anträge können innerhalb einer Frist von 24 Monaten
gestellt werden, sodass ein Verfall des Erstattungsanspruchs nicht droht.
Eingliederungszuschuss
Für einen Beschäftigten wird ein Eingliederungszuschuss
durch die zuständige Berufsgenossenschaft gewährt. Hier ist mit Mehrerträgen in
Höhe von rd. 7 T€ zu rechnen.
Übersicht:
Minderertrag
"JeKITS" |
23
T€ |
Minderertrag
"Bundesfreiwilligendienst" |
8
T€ |
Minderertrag
"Adoptionsvermittlung" |
30
T€ |
Mindererträge insgesamt |
61 T€ |
Mehrertrag
"Erstattung Winterdienst durch EBB an StA 68" |
75
T€ |
Mehrertrag
"Fraktionen" |
17
T€ |
Mehrertrag
"Frühe Hilfen" |
3
T€ |
Mehrertrag
"Klimaschutzmanagement" |
16
T€ |
Mehrertrag
"soziale Betreuung von Geflüchteten" |
20
T€ |
Mehrertrag
"Künstlersozialkasse" |
6
T€ |
Mehrertrag
"Abordnung" |
8
T€ |
Mehrertrag
"Quarantäneentschädigungen" |
9
T€ |
Mehrertrag
"Eingliederungszuschuss" |
7
T€ |
Mehrerträge insgesamt |
161 T€ |
Ergebnis Gesamt (Mehrerträge) |
100 T€ |
Stellungnahme zu den Erträgen aus internen
Leistungsbeziehungen
Ansatz: |
188
T€ |
Einnahmen
bisher: |
179
T€ |
noch
erwartete Einnahmen: |
5
T€ |
Einnahmen
gesamt: |
188
T€ |
Minderertrag |
4 T€ |
Im Rahmen der inneren Verrechnung wurden vom Baubetriebshof
Personalkosten für Querschnittsleistungen
in Höhe von rd. 179 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im
Jahr 2021 nicht erwartet.
Weiterhin erfolgt zum Ende des Jahres 2021 eine innere
Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste 11 gezahlten
Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete Höhe der
Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2021 ermittelt werden, da die
abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2021 insgesamt gezahlten
Beträgen an die Künstler/innen ist. Ob der kalkulierte Ansatz in Höhe von rd. 9
T€ in 2021 tatsächlich erreicht werden kann, wird aufgrund der besonderen Lage
durch den Coronavirus angezweifelt. Bereits in 2020 belief sich der Betrag für
die innere Verrechnung auf lediglich rund 2,5 T€.
Selbst wenn an dieser Stelle angenommen wird, dass
angesichts der sinkenden Inzidenzen und geplanten Öffnungsschritte bis zum
Jahresende wieder Veranstaltungen mit Künstlern stattfinden, ist im Ergebnis
dennoch mit einer geringeren Künstlersozialabgabe
und damit mit einem geringeren Verrechnungsbetrag zu rechnen. Um eine
vorsichtige Kalkulation zu wagen, wird mit einem Betrag von rund 5 T€ gerechnet (doppelter Betrag im Vergleich zum
Ergebnis des Jahres 2020 in dem nahezu keine Veranstaltungen stattfinden
konnten).
Hinweis:
Fallen
die Beträge für die innere Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in
2021 geringer aus, werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse in 2022
ebenfalls entsprechend geringer ausfallen, da sich die Höhe der
Künstlersozialabgaben nach den an die Künstlerinnen und Künstler im Vorjahr
gezahlten Entgelte richtet.
Stellungnahme zu der Entwicklung des Deckungskreises
"Dienstreisen" zum Stichtag 30.09.2021
Ansatz: |
85 T€ |
./.
Verminderung § 21 Abs. 3 KomHVO |
23
T€ |
neuer
Ansatz |
62
T€ |
Ausgaben
bisher rd: |
25
T€ |
vor.
noch benötigt: |
Restbetrag |
Die Mittel des Deckungskreises "Dienstreisen"
werden voraussichtlich ausreichen. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde eine
Vielzahl der bisher im Jahr 2021 durchgeführten Fort- und Weiterbildungen der
Mitarbeitenden in Form von Online-Veranstaltungen durchgeführt.
Ob in diesem Bereich letztlich Minderaufwendungen zu
verzeichnen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt
werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt. Die
Sparbemühungen der Zentralen Dienste (z. B. konsequente Anordnung der
Dienstwagennutzung, Ticket 2000, Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung
von weiteren Dienstwagen) werden konsequent weiter verfolgt.
Fazit
Abschließend wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1
"Personalaufwand" mit einem Minderaufwand
von voraussichtlich rund 1.413 T€ abschließen wird. Der
Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird mit einem Mehrertrag in Höhe von voraussichtlich rund 100 T€ abschließen.
Deckungskreis (141) -
Bürobedarf
Aus diesem Deckungskreis werden die Kosten für das Büromaterial des Rathauses und der Außenstellen mit Ausnahme der Schulen bezahlt. Von den veranschlagten rd. 93 T€ wurden für den laufenden Bürobedarf bereits 79 T€ verwendet, so dass es hier voraussichtlich einen Mehraufwand von ca. 10 T€ ergeben wird. Dies resultiert zum einen aus der Beschaffung von Farb-Tintenpatronen für die im Oktober 2020 in Betrieb genommenen neuen 75 Arbeitsplatzdrucker. Aus Gesundheitsschutzgründen (Emissionen) wurden die bis dahin verwendeten Schwarz-Weiß-Laserdrucker durch Color-Tintenstrahldrucker ersetzt.
Zum anderen werden aus diesem Deckungskreis auch Mittel für Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie verwendet. Diesbezüglich kann mit einem Mehraufwand von etwa 12 T€ gerechnet werden.
Insgesamt ist im Deckungskreis 141 von einem Mehraufwand von rd. 22 T€ auszugehen.
Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten und
Mobilfunkgebühr
Im Jahre 2021 stehen für Porto- und Mobilfunkgebühren rd.
112 T€ zur Verfügung.
Mit Ablauf des Monats September 2021 wurden rund 116 T€
verausgabt. Der Deckungskreis wurde daher bereits um 15 T€ verstärkt.
Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden
Mittel im Deckungskreis 143 für die Monate Oktober bis Dezember nicht
ausreichend sind.
Die Mehrausgaben in den ersten neun Monaten entstehen durch
die notwendige Vergabe der Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide an einen
externen Anbieter, Preisanpassungen durch den privaten Zustelldienst, durch ein
erhöhtes Postaufkommen (z. B. durch den Versand von Anschreiben an
Impfberechtigte, Versand der Halbjahresschulzeugnisse zu Bewerbungszwecken) und
durch ein erhöhtes Briefwahlaufkommen zur Bundestagswahl 2021 (fast 10.000
Briefwähler).
Der Mehraufwand im Bereich des Deckungskreises 143
beläuft sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf rd. 35 T€.
Fazit zu den
Deckungskreisen der Zentralen Dienste
Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 1.473 T€ (+ 100 T€ Personalkostenerstattungen + 1.413 T€ Personalaufwendungen - 40 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise
Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 23 - Heizung
Die im Bereich der städt. Gebäude entstehenden Heizkosten
werden teilweise monatlich und teilweise jährlich mit monatlichen
Vorauszahlungen abgerechnet. Bedingt durch die durchgeführten energetischen
Maßnahmen konnten die Verbrauchswerte in den vergangenen Jahren gesenkt werden.
Außerdem wurden einige städt.
Gebäude ganz oder teilweise aufgegeben (Veranstaltungsgebäude Schacht III,
ehemalige Heideschule, ehemalige Alisoschule, ehemalige Burgschule), bzw. waren
pandemiebedingt zeitweise geschlossen.
Auf der Grundlage der Vorauszahlungsleistungen, der
Erfahrungswerte der Vorjahre und der Einsparungserwartung wird nach
Aktualisierung des Zahlenmaterials mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 170 T€
gerechnet.
Deckungskreis 23 – Strom, Wasser, Kehrgebühren
Die durchgeführten energetischen Maßnahmen der vergangenen
Jahre haben zu geringeren Stromverbräuchen geführt. Die Strompreise können
nicht beeinflusst werden. Wie auch bei den Heizkosten sind die aufgegebenen
Objekte und die Schließungen
der Schulen, Turnhallen etc. durch die COVID-19-Pandemie für sinkende Kosten
verantwortlich. Insgesamt wird hier mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 140
T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 –
Fremdreinigung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde in dem Bericht vom 20.07.2021 ein
voraussichtlicher Mehrbedarf von etwa 250 T€ prognostiziert. Abweichend hiervon
ist nun mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 50 T€ zu rechnen. Dies
begründet sich u.a. damit, dass die Sporthallen
während der Sommerferien für den Vereinssport geöffnet waren und somit
gereinigt und desinfiziert werden mussten. Der weitere Mehraufwand ergibt sich
durch Tariferhöhungen und Sonderreinigungen.
Insgesamt ist mit einem Mehraufwand
in Höhe von 320 T€ zu rechnen.
Fazit zu den
Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft
Im Haushaltsjahr
2021 stehen für die Bewirtschaftung des Deckungskreises Gesamtmittel in Höhe
von 4.676 T€ zur Verfügung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die
bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Es ist
voraussichtlich mit einem Mehraufwand
in Höhe von rund 44 T€ zu rechnen.
Fazit zum Ergebnis aller
Deckungskreise
Die Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 1.473 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verschlechterung in Höhe von 44 T€ abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 1.449 T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |