Betreff
Budgetbericht Januar bis September 2021
Vorlage
12/0413
Aktenzeichen
10.06.01 wo-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 12/0413 – zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Entwicklung der Budgets

 

Gemäß Entwurf des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in NRW“ vom 20.05.2020, hat der Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 und 2021 den Rat jeweils zum Ende eines Vierteljahres, erstmals zum Stichtag 30.06.2020 über die finanzielle Lage zu berichten (§ 2 Abs. 2 NKF-COVID-19 Isolierungsgesetz).

Zu den o.g. Stichtagen wird der HFA bzw. werden die Fachausschüsse bereits im Rahmen der zu erstellenden Budgetberichte über die Entwicklung der kommunalen Finanzwirtschaft regelmäßig informiert.

Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt daher an dieser Stelle kein separater Bericht. Stattdessen wird der Budgetbericht dem Rat ergänzend zur Kenntnis gegeben.

 

Nach Ablauf der ersten neun Monate im Jahr 2021 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.

 

Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2021. Sie bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.

 

Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.

 

Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.

 

Die Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den Budgets, für die der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung verantwortlich ist.

 

Ferner sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt, die in Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und vom StA 23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die Budgetberichte beigefügt die in ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€ sowie mit – 250 T€ prognostiziert werden.

 


Entwicklung des Gesamtergebnisplanes

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2021 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen rechnerisch in Höhe von 89 T€.

 

Gemäß NKF-Haushalt war für 2021 ein Jahresergebnis von + 1.516 T€ veranschlagt. Aktuell ist das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 1.605 T€ zu kalkulieren.

 

Die in der Anlage 1 dargestellten zu erwartenden Corona bedingten Verschlechterungen in Höhe von -2.910 /T€ sind in dem Ergebnis in Höhe von 89 T€ bereits enthalten und können im Zuge der Jahresabschlusserstellung isoliert werden.

 

 

 

 

 

 

Gesamtbeurteilung des Ergebnisplanes

 

Zusammengefasst ergeben sich für 2021 bislang folgende Abweichungen:

 

 

Verbesserung (+)

bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Budgetbereich 1

     + 105

Budgetbereich 2

      +  72

Budgetbereich 3

     + 309

Budgetbereich 4

     + 159

Budgetbereich 9

                    - 1.985

 

 

Deckungskreis Personal

  + 1.513

Deckungskreise Sachkosten

       -  84

Ergebnishaushalt gesamt

                       +  89

 

 

Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:

 

Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende September 2021.

 

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.

 

Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.


Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen

 

Es folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in 2021:

 

Budgets

 

Budgetergebnis

Summe

in T€

Budgetbereich 1. Allgemeine Verwaltung

 

 

01. Gleichstellungsstelle

 

 +/- 0

02. Personalrat

 

 +/- 0

03. Bürgermeisterbüro

 

 +/- 0

04. Wirtschaftsförderung

 

 +/- 0

10. Zentrale Dienste

 

 + 105

14. Rechnungsprüfungsamt

 

 +/- 0

 

Summe Budgetbereich 1.

 + 105

 

 

 

Budgetbereich 2. Ordnung und Soziales

 

 

33. Bürgerdienste, Ordnung und Soziales

 

              + 372

40. Schulverwaltung, Weiterbildung

      und Sport              

 

              + 100

 

51. Jugendamt

 

               - 400

 

 

Summe Budgetbereich 2.

                + 72

 

 

 

Budgetbereich 3. Finanzen und Kultur

 

 

20. Finanzen und Steuern

 

               + 321

30. Recht und Vergabe

 

                 + 55

41. Kulturreferat

 

                  - 67

 

Summe Budgetbereich 3.

               + 309

 

 

 

Budgetbereich 4. Bauen und Wohnen

 

 

23. Immobilienwirtschaft

 

   - 100

60. Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung

 

               + 259

61. Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen

      und Grünflächen             

 

  +/- 0

68. Baubetriebshof

 

          +/- 0

 

Summe Budgetbereich 4.

               + 159

 

 

 

Budgetbereich 9. Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

9. Allgem. Finanzwirtschaft

 

             - 1.985

 

Summe Budgetbereich 9.

             - 1.985

 

 

Summe aller Budgets

 

 

            -  1.340

Ergebnis der Deckungskreise:

 

Verbesserung:

 

            + 1.429

Gesamtprognose:

Verbesserung:   

                 + 89

 

Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 30.09.2021, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.
Zentrale Dienste Budget 01.10

 

Aufgrund der Corona-Pandemie fand im Berichtszeitraum neben virtuellen Treffen lediglich eine Begegnung mit der Partnerstadt Gennevilliers statt. Insgesamt entstanden Aufwendungen in Höhe von rd. 6 T€. Sollte die Infektionslage weiter stabil bleiben, sind im letzten Quartal 2021 zwei weitere Projekte mit den Partnerstädten Gennevilliers/F. und Hettstedt/D. geplant. Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen in Höhe von 2 T€ entstehen.

 

Des Weiteren konnte bis auf das Stadtradeln, dem Kino- und dem Klassik Open Air mit Aufwendungen in Höhe von insg. 28 T€ keine Veranstaltung durchgeführt werden. Aufgrund der Absage des Lichtermarktes wird nur noch das Pflanzfest im Jubiläumswald mit Aufwendungen von ca. 10 T€ veranstaltet. Für die gewünschte Neuauflage der Weihnachtsbeleuchtung rund um das Rathaus werden Aufwendungen von 35 T€ entstehen, so dass eine Einsparung von 210 T€ im Aufwandsbereich zu erwarten ist. Dem gegenüber stehen Mindererträge durch fehlende Sponsoring-Einnahmen, Standplatzgebühren und sonstige Erträge aus der Durchführung von Veranstaltungen in Höhe von 140 T€.

 

Letztendlich kann mit einem Minderaufwand in Höhe von 105 T€ im ZD gerechnet werden.

 

 

Bürgerbüro Budget 02.33

 

In den Bereichen Standesamt, Ordnungsangelegenheiten hier Kirmessen, Märkte, ruhender Verkehr, somit im Bereich Sicherheit und Ordnung, wird insgesamt mit einer Verschlechterung in Höhe von rd. 39 T€ gerechnet. Hintergrund sind hier die im Rahmen der Corona-Pandemie erlassenen restriktiven Rechtsvorschriften und der damit verbundenen Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens. Das Produkt Feuerwehr wird insgesamt sich ebenfalls verschlechtern. Hier sind Mindererträge sowie Mehraufwendungen in Höhe von rd. 50 T€ zu erwarten. Im Produkt Rettungsdienst ist laut Auskunft der Kämmerei für die Erstattung der Stadt Bergkamen an den Rettungsdienst für Pensionsverpflichtungen ein Mehraufwand in Höhe von rd. 30 T€ zu erwarten.

 

Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wird es zu einer Verbesserung kommen. Es erfüllen mehr Personen als prognostiziert die Voraussetzungen für eine pauschalierte Landeszuweisung nach § 4 FlüAG, so dass mit 60 T€ höheren Erträgen zu rechnen ist. Hinzu kommt aufgrund des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens eine Einmalzahlung, die allerdings durch Rückforderung geschmälert wird, sodass eine Verbesserung in Höhe von rd. 290 T€ zu erwarten ist. Der Bereich der Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger verbessert sich um 98T€. Bei dem Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen wird hingegen eine Verschlechterung um insgesamt rd. 23 T€ erwartet.

 

Insgesamt wird eine Budgetverbesserung in Höhe von rd. 372 T€ erwartet.


Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport Budget 02.40

 

Im abgelaufenen Schuljahr sind im Bereich der Betreuung in den Offenen Ganztagsgrundschulen weniger Personalkosten angefallen als bei voller Stellenbesetzung bei den gemeinnützigen Trägern zu erwarten gewesen wäre. Bei den Kosten der Schülerbeförderung wird ein Teil der Mittel eingespart werden können, weil Corona bedingt weniger Busfahrten zu den Sportstätten usw. durchgeführt wurden. Die angesetzten Zahlungen an die GSW für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen sind ebenfalls nicht geflossen, da die Einrichtungen nicht wie in geplanten Maßen genutzt wurden.

 

Es ist von einer Budgetverbesserung in Höhe von rd. 100 T€ auszugehen.

 

 

Jugendamt Budget 02.51

 

Es ist davon auszugehen, dass bei der erzieherischen Hilfe aufgrund des Rückgangs der Kostenerstattungsfälle im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) von 10 auf 4 Fälle Mindererträge entstehen. Hinzu kommen Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, dass untergebrachte Jugendliche in stationären Einrichtungen nur noch zu deutlich geringeren Kostenbeiträgen herangezogen werden.

 

Es ist mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 400 T€ zu rechnen.

 

 

Finanzen und Steuern Budget 03.20

 

Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 19 T€ höher aus als eingeplant.

 

Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mindererträgen in Höhe von 5 T€.

 

Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 7 T€ höher aus als eingeplant.

 

Aufgrund des positiven Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich bei der Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 191 T€.

 

Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 58 T€ höher aus als eingeplant.

 

Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 71 T€.

 

Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 30 T€ zu verzeichnen.

 

Die Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2020 führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 10 T€.

 

Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 321 T€.


Amt für Recht und Vergabe Budget 03.30

 

Die Budgetabweichungen resultieren zum einen aus zusätzlich erfolgten Bußgeldverfahren im Zuge der Corona-Schutzverordnung und zum anderen durch noch nicht abgeschlossene Verfahren.

 

Es ist mit einer Budgetverbesserung in Höhe von rd. 55 T€ zu rechnen.

 

 

Kulturreferat Budget 03.41

 

Die Ursachen der voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig im Produkt Musikschule begründet. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten die notwendigen Schülerzahlen nicht erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist aber auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen.  

 

Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von rund 67 T€ gerechnet.

 

 

Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung Budget 04.60

 

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden im Bereich Bauanträge/-voranfragen bisher etwa 20 % mehr Verfahren registriert. Dies schlägt sich in Teilen auch auf die Anzahl der Anträge für ertragreiche Großprojekte durch. Insbesondere ist die Gebühreneinnahme für den Vorbescheid des “Berg-Karree“ von Bedeutung. Zusammenhänge mit der Corona-Krise sind nicht direkt ableitbar.

 

Letztendlich wird mit einer Budgetverbesserung in Höhe von rund 259 T€ gerechnet.

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft Budget 09.20

 

Bei der Grundsteuer B können voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 120 T€ erzielt werden.

 

Bei der Höhe der Gewerbesteuer ergeben sich zum Stichtag 30.09.2021 Mindererträge in Höhe von 2.167 T€ im Vergleich zur Planung. Aufgrund der aktuell andauernden Situation sind auch bei den Bergkamener Gewerbebetrieben weiterhin teilweise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung bis zum Jahresende 2021 bleibt daher abzuwarten.

 

Aufgrund einer Prognose zur Steuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 1.807 T€.

 

Aufgrund einer Prognose zur Steuerschätzung ist auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 218 T€.

 

Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mindererträge in Höhe von 297 T€.


Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW fallen aufgrund des Gewerbesteueraufkommens im Referenzzeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 und insbesondere unter Berücksichtigung des hälftigen Betrages der Gewerbesteuerausgleichszuweisungen vom Bund bzw. Land für das Jahr 2020    (zur Kompensation der corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle) um 5.219 T€ geringer aus als in der Planung veranschlagt.

 

Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale im Rahmen des GFG fällt um 20 T€ höher aus als eingeplant.

 

Die Erstattung des Solidarbeitrages aufgrund der Abrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG 2019) führt zu einer Verbesserung in Höhe von 164 T€.

 

Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 87 T€.

 

Aufgrund der Erstattung des Solidarbeitrages (vgl. Punkt 8) entstehen für die Abrechnung des ELAG 2019 keine Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021. Die Einsparungen betragen 400 T€.

 

Aufgrund der o.g. Mindererträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei der Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 158 T€.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 36,10 v.H. festzusetzen. Aufgrund der Absenkung des Hebesatzes (Vorjahr: 38,95 v.H.) und unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen (Abrechnungssystematik im GFG) ergeben sich bei der Kreisumlage gegenüber dem Planansatz Haushaltsverbesserungen in Höhe von 5.523 T€.

 

Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 1.175 T€ gerechnet werden.

 

Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 150 T€ erreicht werden.

 

Für die positiven Girokontenbestände wird seitens der Sparkasse ein Verwahrentgelt berechnet. Gegenüber der Planung ergeben sich voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe von 74 T€.

 

Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 1.985 T€ gerechnet.


Entwicklung der Deckungskreise

 

Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:

 

Deckungskreis

 

 

 

Verbesserung(+)

bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Deckungskreis Personal (1)

                           + 1.413

Deckungskreis Personal (3)

                              + 100

 

 

Deckungskreise Sachaufwendungen:

 

Büroeinrichtungen und - maschinen (100)

                                +/- 0

Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101)

                                + 10

Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110)

                                 +15

Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130)

+ 5

Betriebsstoffe (131)

+ 8

Versicherungen und Schadenfälle (140)

- 26

Bürobedarf (141)

- 22

L

teratur (142)

- 15

Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143)

- 35

Öffentliche Bekanntmachungen (144)

+/- 0

Dienstreisen (145)

+ 20

Software (147)

+/- 0

Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148)

                     +/- 0

Zwischensumme Deckungskreise ZD

(-40)

       

 

Mieten technische Anlagen

                                   - 5

Grundbesitzabgaben, Gebäude,                          Inventarversicherungen

                                 - 13

Heizung

                               + 170

Reinigungsmittel

                                    - 4

Reinigung öffentlicher Gebäude

 - 320

Strom, Wasser, Kehrgebühren

                                + 140

Versicherungen

                                    + 8

Telefongebühren

                                   - 20

Zwischensumme Deckungskreise StA 23

                                 (- 44)

 

 

Deckungskreise (nur Sachaufwendungen)

                                   - 84

 

Deckungskreise gesamt

 

                  + 1.429


Deckungskreise der Zentralen Dienste

 

Deckungskreis (1) – Personalaufwendungen

 

 

Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen" im Jahr 2021 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von rd. 1.413 T€ abschließen.

 

Anmerkung:

 

Bei der Ermittlung der Aufwendungen wurde von dem um 26 T€ verminderten Ansatz anlässlich der Deckung von Mehraufwendungen im Deckungskreis 140 ausgegangen.

 

Die Minderaufwendungen begründen sich im Ergebnis sich wie folgt:

 

Mehraufwendungen:

 

Beihilfen:

 

Auf Grundlage der an die Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe zu zahlenden Abschläge sind bisher bereits Mehraufwendungen in Höhe von rd. 120 T€ entstanden. Die Erhöhung resultiert zum einen aus den Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beihilfenbearbeitung, die vor der Abgabe der Beihilfenbearbeitung in den Buchungsstellen für die Personalaufwendungen kalkuliert wurden. Zum anderen erhöhen sich die Beihilfeaufwendungen auch durch höhere Kosten für Ärzte, Arzneimittel, etc.

 

Anmerkung:

 

Ob darüber hinaus mit weiteren Mehraufwendungen im Bereich der Beihilfen zu rechnen ist, kann erst nach Erhalt der Spitzabrechnung im Januar 2022 mitgeteilt werden.

 

Veränderungen zum Stellenplan 2020/2021

 

Aufgrund verschiedener Veränderungen, die zum ursprünglich bewilligten Stellenplan 2020/2021 genehmigt und durchgeführt wurden, entstehen Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich rd. 452 T€. Zu den relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung zusätzlicher Stellen/-anteile sowie die Anhebung von Stellenausweisungen.

 

Minderaufwendungen:

 

Den genannten Mehraufwendungen stehen folgende Minderaufwendungen gegenüber:

 

Familienzentren

 

Im Bereich der Familienzentren wird nach derzeitigem Stand von Minderaufwendungen in Höhe von rd. 95 T€ ausgegangen. Hierbei konnten Mehraufwendungen aufgrund der zusätzlichen Einstellung von Auszubildenden für den Bereich der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher durch Einsparungen anlässlich zeitweise unbesetzter Stellen (z.B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in der Personalfindung) ausgeglichen werden. Zudem war insbesondere zu Jahresbeginn eine sehr hohe Anzahl an unbezahlten Kinderkrankentagen zu verzeichnen.


Stellenplan 2020/2021

 

Anlässlich der Aufstellung des Stellenplans für die Jahre 2020 und 2021 wurden für das Jahr 2021 Mehraufwendungen in Höhe von rund 927 T€ kalkuliert. Die aktuelle Hochrechnung ergibt lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rund 605 T€, sodass hier Minderaufwendungen von rd. 322 T€ zu verzeichnen sind. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten (u.a. wg. Bewerbungslage und Corona-Krise).

 

Personalpolitische Maßnahmen

 

Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich um rd. 1.568 T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:

 

unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung

 

krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung)

 

Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar nachbesetzt werden

 

freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten

 

Anmerkung:

 

Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Minderaufwendungen führen in der Regel zu einer zusätzlichen Belastung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Fachämtern, sodass die genannten Minderaufwendungen nicht bei der Ermittlung von Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab herangezogen werden können.

 

Übersicht:

Mehraufwendungen "Beihilfe"

120 T€ 

Mehraufwendungen "Veränderungen zum Stellenplan 2020/2021"

452 T€

Mehraufwendungen gesamt

572 T€

Minderaufwendungen Familienzentren

95 T€

Minderaufwendungen Stellenplan 2020/2021

322 T€

Minderaufwendungen personalpolitische Maßnahmen

1.568 T€

Minderaufwendungen gesamt

1.985 T€

Ergebnis Gesamt (Minderaufwendungen)

1.413 T€

 

Deckungskreises (3) - Personalkostenerstattungen

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide werden erst zum Ende des Jahres verschickt. Zudem ist die Höhe der Personalkostenerstattungen teilweise von den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2021 abhängig, sodass die genauen Beträge erst im Dezember 2021 ermittelt werden können.

 

Zum Stichtag 30.09.2021 ergibt eine aktuelle Hochrechnung, dass der geplante Ansatz voraussichtlich überschritten wird. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2021 mit Mehrerträgen in Höhe von
rd. 100 T€
abschließen wird.
Mindererträge:

 

JeKits

 

Seitens der Musikschule wurde mitgeteilt, dass im Bereich "JeKits" mit Mindererträgen in Höhe von rd. 23 T€ zu rechnen ist. Grund hierfür ist insbesondere der durch den Unterrichtsausfall, aufgrund des Coronavirus, entstandene Ausfall von Entgelten.

 

Bundesfreiwilligendienst

 

Im Bereich des Bundesfreiwilligendienst ist mit Mindererträgen in Höhe von rd. 8 T€ zu rechnen, da bisher nicht alle der acht vorhandenen Stellen durchgehend besetzt waren und nicht davon ausgegangen wird, dass die aktuell vakanten Stellen noch in diesem Jahr besetzt werden können. Den Mindererträgen stehen entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 1 entgegen.

 

Adoptionsvermittlungsstelle

 

Eine konkrete Bezifferung der durch die Städte Kamen, Selm und Werne für die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zu leistenden Personalkostenerstattungen kann zwar erst ermittelt werden, wenn die Endabrechnung im Dezember 2021 erfolgt. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle in diesem Bereich kann allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt von Mindererträge in Höhe von rd. 30 T€ ausgegangen werden. Im Gegenzug reduzieren sich allerdings auch die Personalaufwendungen im Deckungskreis 1.

 

Mehrerträge:

 

Den genannten Mindererträgen stehen zum Teil Mehrerträge entgegen:

 

Erstattungen vom EBB an das StA 68

 

Insbesondere aufgrund der besonderen Wetterlage im Februar 2021 sind Mehrerträge anlässlich der Erstattung von Personalaufwendungen durch den EBB an das StA 68 u.a. für den Winterdienst in Höhe von rd. 75 T€ zu erwarten.

 

Fraktionen

 

Im Bereich der Erstattung der Personalkosten der Fraktionsgeschäftsführer/innen ist aufgrund entsprechend höherer Personalaufwendungen mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 17 T€ zu rechnen.

 

Frühe Hilfen

 

Anlässlich zusätzlicher Erstattungen im Rahmen der Frühen Hilfen sind zusätzliche Erstattungen in Höhe von rd. 3 T€ zu erwarten.

 

Stelle "Klimaschutzmanagement"

 

Die neu besetzte Stelle "Klimaschutzmanagement" wird durch den Bund zum Teil refinanziert (75 Prozent), sodass hier mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 16 T€ zu rechnen ist. Diesen Mehrerträgen stehen wiederum Mehraufwendungen im Bereich des Deckungskreises 1 gegenüber.


Soziale Betreuung von Geflüchteten

 

Für den Bereich der sozialen Betreuung von Geflüchteten ist ein Betrag von voraussichtlich rd. 20 T€ im Deckungskreis 3 zu vereinnahmen.

 

Künstlersozialkasse

 

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Aufwendungen für Künstler/innen im Jahr 2020 geringer, als in den Vorjahren, sodass die Anfang 2021 erfolgte Jahresrechnung ein Guthaben von rd. 6 T€ aufwies.

 

Abordnung

 

Anlässlich der Abordnung einer Beamtin sind Erstattungen in Höhe von rd. 8 T€ zu verzeichnen.

 

Quarantäneentschädigungen

 

Befinden sich Beschäftigte in einer behördlichen Quarantäne und sind nicht zeitgleich arbeitsunfähig, erhalten diese für diesen Zeitraum kein Entgelt. Als Ausgleich des Verdienstausfalls kann ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz entstehen, die durch den Arbeitgeber auszuzahlen ist. Auf Antrag wird die ausgezahlte Entschädigungszahlung durch den Landschaftsverband an den Arbeitgeber erstattet. Bisher wurden rd. 9 T€ durch den Landschaftsverband erstattet. Mit weiteren Erstattungen ist in 2021 nicht zu rechnen, da das Antragsverfahren sehr zeitintensiv ist. Anträge können innerhalb einer Frist von 24 Monaten gestellt werden, sodass ein Verfall des Erstattungsanspruchs nicht droht.

 

Eingliederungszuschuss

 

Für einen Beschäftigten wird ein Eingliederungszuschuss durch die zuständige Berufsgenossenschaft gewährt. Hier ist mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 7 T€ zu rechnen.

 

Übersicht:

Minderertrag "JeKITS"

23 T€

Minderertrag "Bundesfreiwilligendienst"

8 T€

Minderertrag "Adoptionsvermittlung"

30 T€

Mindererträge insgesamt

61 T€

Mehrertrag "Erstattung Winterdienst durch EBB an StA 68"

75 T€

Mehrertrag "Fraktionen"

17 T€

Mehrertrag "Frühe Hilfen"

3 T€

Mehrertrag "Klimaschutzmanagement"

16 T€

Mehrertrag "soziale Betreuung von Geflüchteten"

20 T€

Mehrertrag "Künstlersozialkasse"

6 T€

Mehrertrag "Abordnung"

8 T€

Mehrertrag "Quarantäneentschädigungen"

9 T€

Mehrertrag "Eingliederungszuschuss"

7 T€

Mehrerträge insgesamt

161 T€

Ergebnis Gesamt (Mehrerträge)

100 T€

 


Stellungnahme zu den Erträgen aus internen Leistungsbeziehungen

 

Ansatz:

188 T€

Einnahmen bisher:

179 T€

noch erwartete Einnahmen:

5 T€

Einnahmen gesamt:

188 T€

Minderertrag

4 T€

 

Im Rahmen der inneren Verrechnung wurden vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen in Höhe von rd. 179 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im Jahr 2021 nicht erwartet.

 

Weiterhin erfolgt zum Ende des Jahres 2021 eine innere Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste 11 gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2021 ermittelt werden, da die abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2021 insgesamt gezahlten Beträgen an die Künstler/innen ist. Ob der kalkulierte Ansatz in Höhe von rd. 9 T€ in 2021 tatsächlich erreicht werden kann, wird aufgrund der besonderen Lage durch den Coronavirus angezweifelt. Bereits in 2020 belief sich der Betrag für die innere Verrechnung auf lediglich rund 2,5 T€.

 

Selbst wenn an dieser Stelle angenommen wird, dass angesichts der sinkenden Inzidenzen und geplanten Öffnungsschritte bis zum Jahresende wieder Veranstaltungen mit Künstlern stattfinden, ist im Ergebnis dennoch mit einer geringeren Künstlersozialabgabe und damit mit einem geringeren Verrechnungsbetrag zu rechnen. Um eine vorsichtige Kalkulation zu wagen, wird mit einem Betrag von rund 5 T€ gerechnet (doppelter Betrag im Vergleich zum Ergebnis des Jahres 2020 in dem nahezu keine Veranstaltungen stattfinden konnten).

 

Hinweis:

 

Fallen die Beträge für die innere Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in 2021 geringer aus, werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse in 2022 ebenfalls entsprechend geringer ausfallen, da sich die Höhe der Künstlersozialabgaben nach den an die Künstlerinnen und Künstler im Vorjahr gezahlten Entgelte richtet.

 

Stellungnahme zu der Entwicklung des Deckungskreises "Dienstreisen" zum Stichtag 30.09.2021

 

Ansatz:

  85 T€

./. Verminderung § 21 Abs. 3 KomHVO

23 T€

neuer Ansatz

62 T€

Ausgaben bisher rd:

25 T€

vor. noch benötigt:

Restbetrag

 

Die Mittel des Deckungskreises "Dienstreisen" werden voraussichtlich ausreichen. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde eine Vielzahl der bisher im Jahr 2021 durchgeführten Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden in Form von Online-Veranstaltungen durchgeführt.

 

Ob in diesem Bereich letztlich Minderaufwendungen zu verzeichnen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt. Die Sparbemühungen der Zentralen Dienste (z. B. konsequente Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket 2000, Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung von weiteren Dienstwagen) werden konsequent weiter verfolgt.


Fazit

 

Abschließend wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rund 1.413 T€ abschließen wird. Der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird mit einem Mehrertrag in Höhe von voraussichtlich rund 100 T€ abschließen.

 

 

 

Deckungskreis (141) - Bürobedarf

 

Aus diesem Deckungskreis werden die Kosten für das Büromaterial des Rathauses und der Außenstellen mit Ausnahme der Schulen bezahlt. Von den veranschlagten rd. 93 T€ wurden für den laufenden Bürobedarf bereits 79 T€ verwendet, so dass es hier voraussichtlich einen Mehraufwand von ca. 10 T€ ergeben wird. Dies resultiert zum einen aus der Beschaffung von Farb-Tintenpatronen für die im Oktober 2020 in Betrieb genommenen neuen 75 Arbeitsplatzdrucker. Aus Gesundheitsschutzgründen (Emissionen) wurden die bis dahin verwendeten Schwarz-Weiß-Laserdrucker durch Color-Tintenstrahldrucker ersetzt.

 

Zum anderen werden aus diesem Deckungskreis auch Mittel für Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie verwendet. Diesbezüglich kann mit einem Mehraufwand von etwa 12 T€ gerechnet werden.

 

Insgesamt ist im Deckungskreis 141 von einem Mehraufwand von rd. 22 T€ auszugehen.

 

 

Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten und Mobilfunkgebühr

 

Im Jahre 2021 stehen für Porto- und Mobilfunkgebühren rd. 112 T€ zur Verfügung.

 

Mit Ablauf des Monats September 2021 wurden rund 116 T€ verausgabt. Der Deckungskreis wurde daher bereits um 15 T€ verstärkt.

 

Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Deckungskreis 143 für die Monate Oktober bis Dezember nicht ausreichend sind.

 

Die Mehrausgaben in den ersten neun Monaten entstehen durch die notwendige Vergabe der Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide an einen externen Anbieter, Preisanpassungen durch den privaten Zustelldienst, durch ein erhöhtes Postaufkommen (z. B. durch den Versand von Anschreiben an Impfberechtigte, Versand der Halbjahresschulzeugnisse zu Bewerbungszwecken) und durch ein erhöhtes Briefwahlaufkommen zur Bundestagswahl 2021 (fast 10.000 Briefwähler).

 

Der Mehraufwand im Bereich des Deckungskreises 143 beläuft sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf rd. 35 T€.

 

 

Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste

 

Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 1.473 T€ (+ 100 T€ Personalkostenerstattungen + 1.413 T€ Personalaufwendungen - 40 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.


Deckungskreise Immobilienwirtschaft

 

Deckungskreis 23 - Heizung

 

Die im Bereich der städt. Gebäude entstehenden Heizkosten werden teilweise monatlich und teilweise jährlich mit monatlichen Vorauszahlungen abgerechnet. Bedingt durch die durchgeführten energetischen Maßnahmen konnten die Verbrauchswerte in den vergangenen Jahren gesenkt werden. Außerdem wurden einige städt. Gebäude ganz oder teilweise aufgegeben (Veranstaltungsgebäude Schacht III, ehemalige Heideschule, ehemalige Alisoschule, ehemalige Burgschule), bzw. waren pandemiebedingt zeitweise geschlossen.

 

Auf der Grundlage der Vorauszahlungsleistungen, der Erfahrungswerte der Vorjahre und der Einsparungserwartung wird nach Aktualisierung des Zahlenmaterials mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 170 T gerechnet.

 

 

Deckungskreis 23 – Strom, Wasser, Kehrgebühren

 

Die durchgeführten energetischen Maßnahmen der vergangenen Jahre haben zu geringeren Stromverbräuchen geführt. Die Strompreise können nicht beeinflusst werden. Wie auch bei den Heizkosten sind die aufgegebenen Objekte und die Schließungen der Schulen, Turnhallen etc. durch die COVID-19-Pandemie für sinkende Kosten verantwortlich. Insgesamt wird hier mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 140 T€ gerechnet.    

 

 

Deckungskreis 23 – Fremdreinigung

 

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde in dem Bericht vom 20.07.2021 ein voraussichtlicher Mehrbedarf von etwa 250 T€ prognostiziert. Abweichend hiervon ist nun mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 50 T€ zu rechnen. Dies begründet sich u.a. damit, dass die Sporthallen während der Sommerferien für den Vereinssport geöffnet waren und somit gereinigt und desinfiziert werden mussten. Der weitere Mehraufwand ergibt sich durch Tariferhöhungen und Sonderreinigungen.

 

Insgesamt ist mit einem Mehraufwand in Höhe von 320 T€ zu rechnen.

 

 

Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft

 

Im Haushaltsjahr 2021 stehen für die Bewirtschaftung des Deckungskreises Gesamtmittel in Höhe von 4.676 T€ zur Verfügung.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Es ist voraussichtlich mit einem Mehraufwand in Höhe von rund 44 T€ zu rechnen.

 

 

Fazit zum Ergebnis aller Deckungskreise

 

Die Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 1.473 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verschlechterung in Höhe von 44 T€ abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 1.449 T€ zu rechnen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wolter

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske