Betreff
Einführung einer vier-wöchentlichen Restabfall-Abfuhr für Einpersonen- (60 Liter) und Zweipersonen-Haushalte (80 Liter)
Vorlage
12/0404
Aktenzeichen
20.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Bis zum heutigen Tage werden alle Restabfall-Kleingefäße (60-, 80-, 120-, 240-Liter-Gefäße) in einem 14-tätigem Abfuhrrhythmus geleert.

 

In den nachfolgenden Städten und Gemeinden des Kreises Unna werden Restabfallgefäße (in unterschiedlichen Angebotsformen) in einem vier-Wochen-Rhythmus geleert:

Bönen, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte – in Fröndenberg kommt als Alternative zur Jahresgebühr ein Wertmarkensystem für bis zu 18 Abfuhren zur Anwendung.

 

Mit Einführung der vierwöchentlichen Abfuhr von Restabfall in Kamen traten auch beim EBB und im Bürgermeisterbüro Fragen nach der vg. Abfuhrform auf, insbesondere für Ein- und Zweipersonen-Haushalte.

 

Die Abfallsatzung der Stadt Bergkamen legt gemäß § 12 Abs.1 ein Pflichtvolumen von zehn Liter pro Person und Woche im Restabfallbereich fest (fünf Liter beim Bioabfall). Die vorge­nannten Werte sind durch jährliche Berechnung, zuletzt für das Jahr 2020, nachgewiesen und liegen unter dem rechnerischem Mindestvolumen (siehe Anlage 1).

 

Das Restabfall-Mindestvolumen gemäß Abfallsatzung beträgt mithin in einem Einpersonen-Haushalt 40 Liter, in einem Zweipersonen-Haushalt 80 Liter in vier Wochen.

 

Spätestens mit Einführung der Wertstofftonne im Kreis Unna und Bergkamen ist bei ordnungsgemäßer Abfalltrennung das Gefäßangebot des EBB für Ein- und Zweipersonen-Haushalte nicht angepasst.

Das kleinste und somit günstigste Restabfallgefäß in Bergkamen stellt zurzeit das 60 Liter Restabfall-Gefäß in 14-tägiger Leerung (Monat = 120 Liter) dar; die Jahresgebühr beträgt aktuell 132,30 €. Im 80 Liter Restabfallbereich sind es 176,40 € im Jahr.

Bei Einführung einer Abfuhr im vier-Wochen-Rhythmus würde auf Basis der aktuellen Abfall­gebühren das 60-Liter-Restabfallgefäß für einen Einpersonen-Haushalt 66,15 € kosten, für einen Zweipersonen-Haushalt mit 80 Liter Restabfallgefäß würde eine Gebühr von 88,20 € erhoben.

 

Gemäß Beschluss der Betriebsleitung hat der EBB die vorgenannte Verfahrensumstellung durch das INFA – Institut für Abfall-, Abwasser und Infrastruktur-Management – in Ahlen / Westfalen prüfen lassen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die Einführung einer vier-wöchent­lichen-Abfuhr für Restabfall in Ein- und Zweipersonen-Haushalten die Gebühren­stabilität und Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in Frage gestellt wird; die Litergebühr steigt bei Über­nahme der Erfahrungswerte aus Kamen und weiterer Annahmen um 1 – 1,3 Prozent.

 

Weitere Erläuterungen zu der geplanten Änderung des Abfuhrrhythmus werden durch den Berichterstatter des INFA-Institutes gegeben.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heinemann