Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Bis zum heutigen Tage werden alle Restabfall-Kleingefäße (60-, 80-, 120-, 240-Liter-Gefäße) in einem 14-tätigem Abfuhrrhythmus geleert.
In den nachfolgenden Städten und Gemeinden des Kreises Unna werden Restabfallgefäße (in unterschiedlichen Angebotsformen) in einem vier-Wochen-Rhythmus geleert:
Bönen, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte – in Fröndenberg kommt als Alternative zur Jahresgebühr ein Wertmarkensystem für bis zu 18 Abfuhren zur Anwendung.
Mit Einführung der vierwöchentlichen Abfuhr von Restabfall in Kamen traten auch beim EBB und im Bürgermeisterbüro Fragen nach der vg. Abfuhrform auf, insbesondere für Ein- und Zweipersonen-Haushalte.
Die Abfallsatzung der Stadt Bergkamen legt gemäß § 12 Abs.1 ein Pflichtvolumen von zehn Liter pro Person und Woche im Restabfallbereich fest (fünf Liter beim Bioabfall). Die vorgenannten Werte sind durch jährliche Berechnung, zuletzt für das Jahr 2020, nachgewiesen und liegen unter dem rechnerischem Mindestvolumen (siehe Anlage 1).
Das Restabfall-Mindestvolumen gemäß
Abfallsatzung beträgt mithin in einem Einpersonen-Haushalt 40 Liter, in einem
Zweipersonen-Haushalt 80 Liter in vier Wochen.
Spätestens mit Einführung der
Wertstofftonne im Kreis Unna und Bergkamen ist bei ordnungsgemäßer
Abfalltrennung das Gefäßangebot des EBB für Ein- und Zweipersonen-Haushalte
nicht angepasst.
Das kleinste und somit günstigste Restabfallgefäß in Bergkamen stellt zurzeit das 60 Liter Restabfall-Gefäß in 14-tägiger Leerung (Monat = 120 Liter) dar; die Jahresgebühr beträgt aktuell 132,30 €. Im 80 Liter Restabfallbereich sind es 176,40 € im Jahr.
Bei Einführung einer Abfuhr im vier-Wochen-Rhythmus würde auf Basis der aktuellen Abfallgebühren das 60-Liter-Restabfallgefäß für einen Einpersonen-Haushalt 66,15 € kosten, für einen Zweipersonen-Haushalt mit 80 Liter Restabfallgefäß würde eine Gebühr von 88,20 € erhoben.
Gemäß Beschluss der Betriebsleitung hat der EBB die vorgenannte Verfahrensumstellung durch das INFA – Institut für Abfall-, Abwasser und Infrastruktur-Management – in Ahlen / Westfalen prüfen lassen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die Einführung einer vier-wöchentlichen-Abfuhr für Restabfall in Ein- und Zweipersonen-Haushalten die Gebührenstabilität und Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in Frage gestellt wird; die Litergebühr steigt bei Übernahme der Erfahrungswerte aus Kamen und weiterer Annahmen um 1 – 1,3 Prozent.
Weitere Erläuterungen zu der geplanten Änderung des Abfuhrrhythmus werden durch den Berichterstatter des INFA-Institutes gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Vertreter der Betriebsleitung Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sachbearbeiter Heinemann |