Betreff
Beschluss des fortgeschriebenen Wirtschaftsplanes 2022 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
Vorlage
12/0391
Aktenzeichen
grue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2022 des Stadtbetriebes Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt  werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP)  2022 des SEB schließt mit

 

 

Erträgen von

19.588.417 €

Aufwendungen von

14.191.927 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

18.293.876 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

15.585.982 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.553.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

17.620.000 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

14.067.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.786.000 €

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grünewald