Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2022 des Stadtbetriebes Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2022 des SEB schließt mit
Erträgen von |
19.588.417 € |
Aufwendungen von |
14.191.927 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
18.293.876 € |
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
15.585.982 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
3.553.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
17.620.000 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
14.067.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
2.786.000 € |
festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Grünewald |