Betreff
Ausbau der Tageseinrichtung "Arche Noah" in Trägerschaft des Kindergartenwerks des Evangelischen Kirchenkreises Unna im Ortsteil Bergkamen-Rünthe
Vorlage
12/0381
Aktenzeichen
hö-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Übernahme zusätzlicher Mietkosten als freiwillige Leistung an das Kindergartenwerk des Evangelischen Kirchenkreises Unna für den Neubau der Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ in Bergkamen-Rünthe. Die Bemessung der Höhe ist in der Vorlage dargestellt. Zuwendungen oder Zuschüsse Dritter für den gleichen Zweck verringern die Zuwendung der Stadt Bergkamen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuwendungsbescheid ab Beginn des Mietvertrages zu erteilen.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

 

Die 13. Fortschreibung des Jugendhilfeplanes „Tageseinrichtungen für Kinder“ bis 2026, die vom Rat der Stadt Bergkamen am 24.06.2021 beschlossen wurde (Drucksache Nr. 12/0230), gibt für den Ortsteil Rünthe einen klaren Entscheidungs- und Handlungsbedarf zur Beseitigung der berechneten Unterversorgung mit KiTa-Plätzen vor.

 

Auf Grund des beschlossenen Ausbaubedarfes haben Gespräche mit dem Kindergartenwerk des  Evangelischen Kirchenkreises Unna zu der Bereitschaft geführt, die Tageseinrichtung „Arche Noah“ am jetzigen Standort neu und größer zu bauen. Derzeit werden in dieser Einrichtung insgesamt 43 Kinder in zwei Gruppen betreut, davon 9 Kinder unter drei Jahren und 34 Kinder über drei Jahren.

 

Entsprechend dem Bedarf sollen vier Gruppen in der neuen Einrichtung untergebracht werden. Hiervon sollen zwei Gruppen des Gruppentyps I (je 6 Plätze U3 und je 14 Plätze Ü3) und zwei Gruppen des Gruppentyps III (je 25 Plätze Ü3) eingerichtet werden. Mit dieser Erweiterung werden somit 47 Plätze, davon 3 für unterdreijährige und 44 für überdreijährige Kinder zusätzlich zum jetzigen Angebot geschaffen.

 

Der Neubau soll im Rahmen eines Investorenmodells erfolgen. Als Bauträger konnte die „materio GmbH“ gewonnen werden.

 

Übernahme zusätzlicher Mietkosten

 

Mit Schreiben vom 13.10.2021 (Eingang 15.10.21) beantragt das Kindergartenwerk des Evangelischen Kirchenkreises die Übernahme zusätzlicher über die gesetzliche Förderung hinausgehenden Mietkosten für den Neubau sowie den Abschluss einer Patronatserklärung zur Absicherung der Kosten für den Betrieb der Einrichtung / der Mietzahlung für 30 Jahre nach Inbetriebnahme.

 

Gem. § 34 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhalten Träger, die eine Kindertageseinrichtung als Mieter betreiben, einen pauschalen Zuschuss zu den Mietzahlungen. Dessen Höhe berechnet sich nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz). Die KiBiz-Förderung beträgt für kreisangehörige Gemeinden 8,79 € pro Quadratmeter (ab dem 01.08.2021) und für kreisfreie Städte und kreisangehörige Großstädte ab 100.000 Einwohner 11,07 € pro Quadratmeter. Diese Pauschalen erhöhen sich jährlich gemäß der Steigerung des allgemeinen Verbraucherindex des Statistischen Bundesamtes, die zum 01.08.2021 bei 0,83 % lag und jeweils im Dezember für das folgende KiTa-Jahr bekanntgegeben wird. 

 

Das Kindergartenwerk des Evangelischen Kirchenkreises hat einen Mietpreis von 11,90 € kalkuliert, deren Übernahme für die neue Einrichtung beantragt wird. Damit beläuft sich die freiwillige Förderung des Jugendamtes für die Mietzahlung dieser Einrichtung auf 3,11 € pro Quadratmeter.

 

Diese Kalkulation erscheint aufgrund der gestiegenen Baupreise und der allgemeinen Preisentwicklung im Verlauf der Corona-Pandemie als nachvollziehbar und angemessen. Für Investorenmodelle der AWO werden ebenfalls höhere als die gesetzlich förderfähigen Mietkosten als freiwilliger Zuschuss gezahlt. Für die Einrichtung „Schatzinsel“ hat die Stadt Bergkamen bereits eine Übernahmegarantie für 30 Jahre erteilt.

 

Aus § 7 Abs. 3 der DVO KiBiz ergibt sich auch die für die Bezuschussung anzuerkennende Fläche, die pauschal 160 Quadratmeter pro Gruppe zuzüglich 25 Quadratmeter für jede Gruppe der Gruppenform I oder II (Gruppen mit unterdreijährigen Kindern) beträgt. Für die derzeit geplante Gruppenstruktur sind 690 Quadratmeter förderfähig.

 

Die Mehrkosten unter Zugrundelegung der genannten Gruppenkonstellation belaufen sich somit auf monatlich 3,11 € x 690 Quadratmeter = 2.145,90 € = jährlich 25.750,80 €. Die Mehraufwendungen können innerhalb des Budgets des Jugendamtes ausgeglichen werden.

 

Weitere Entwicklung im Ortsteil Rünthe

 

Die Betriebserlaubnisse für je eine Gruppe der AWO- Einrichtungen „Traumland“ und „Sonnenblume“ in Rünthe wurden aus baulichen Gründen auf den 31.07.2021 befristet. Betroffen hiervon sind jeweils 13 Plätze für Kinder über drei Jahre. Insofern besteht für die AWO in diesem Ortsteil Handlungsbedarf, um zumindest eine Verlängerung der Betriebserlaubnisse bis zu Findung einer endgültigen Lösung beim Landesjugendamt zu erwirken. Beide Einrichtungen lassen sich auf Dauer weder baulich für den Erhalt der bisherigen Gruppenstruktur herrichten, noch wirtschaftlich ohne die wegfallenden 13 Plätze betreiben. Insofern strebt die AWO einen Zusammenschluss beider Einrichtungen als Neubau an anderer Stelle in Rünthe an.

 

Vorschlag der Verwaltung

 

Um den Vorgaben der Bedarfsplanung zu entsprechen und den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung im Ortsteil Rünthe sichern zu können ist es notwendig, entsprechend Plätze auszubauen. Das Kindergartenwerk des Evangelischen Kirchenkreises kann dies nur unter Bezuschussung eines höheren Mietanteils erreichen. Zudem stellt der Betrieb einer zweigruppigen Einrichtung für die Träger eine höhere wirtschaftliche Belastung dar als der Betrieb von drei- oder viergruppigen Einrichtungen, da die tatsächlichen Sach- und Personalkosten in schlechterer Relation zur Förderung des Landes stehen. Mit dem Ausbau und der langfristigen Übernahmegarantie wäre dieser Standort dauerhaft und planbar gesichert.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für den Neubau der KiTa „Arche Noah“ einen zusätzlichen Mietzuschuss in Höhe der Differenz zwischen der kalkulierten Miete in Höhe von 11,90 € ab Betriebsbeginn und der nach dem Kinderbildungsgesetz förderfähigen Miete von 8,79 € (Stand 01.08.21) anzuerkennen. Bei der Ermittlung der anzuerkennenden Quadratmeterzahlen sollen die Gruppenformen zugrunde gelegt werden, die sich zum Zeitpunkt der Abgabe der Patronatserklärung aus der sich dann ergebenden Jugendhilfeplanung berechnen.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

25.750,80 €

Produkt-/Sachkonto: 06.36.13.531800

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

25.750,80 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 ja

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske