Betreff
Jahresabschluss 2020 des EntsorgungsBetriebBergkamen
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2020
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Vorlage
12/0376
Aktenzeichen
70.07 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.                    für den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt

 

dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen, die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen und

 

dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

Zu c)      Der Jahresfehlbetrag 2020 beläuft sich auf insgesamt EUR 58.875,61. Die Betriebsleitung empfiehlt, den Fehlbetrag aus den Bereichen Müllabfuhr und Straßenreinigung/Winterdienst in Höhe von EUR 97.969,70 mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Der Gewinn aus dem Bereich Duales System Deutschland in Höhe von EUR 39.094,09 ist in die steuerliche Rücklage zu überführen.

 

 

II.                  für den Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes EntsorgungsBetriebBergkamen.

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

Zu c)      Der Jahresfehlbetrag 2020 beläuft sich auf insgesamt EUR 58.875,61. Die Betriebsleitung empfiehlt, den Fehlbetrag aus den Bereichen Müllabfuhr und Straßenreinigung/Winterdienst in Höhe von EUR 97.969,70 mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Der Gewinn aus dem Bereich Duales System Deutschland in Höhe von EUR 39.094,09 ist in die steuerliche Rücklage zu überführen.


 

 

III.                für den Rat der Stadt Bergkamen

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

Zu c)      Der Jahresfehlbetrag 2020 beläuft sich auf insgesamt EUR 58.875,61. Die Betriebsleitung empfiehlt, den Fehlbetrag aus den Bereichen Müllabfuhr und Straßenreinigung/Winterdienst in Höhe von EUR 97.969,70 mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Der Gewinn aus dem Bereich Duales System Deutschland in Höhe von EUR 39.094,09 ist in die steuerliche Rücklage zu überführen.

 

Zu d)     Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet den Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen vorbehaltlos.

 

 

Sachdarstellung:

 

Zu a) und b)

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss 2020 ist nach § 106 GO alte Fassung durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.

 

Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 u. 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO alte Fassung dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.

 

Erläuterungen zum Prüfbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Zu c)

 

Der Jahresfehlbetrag 2020 (Abfall und Straßenreinigung/Winterdienst – Sparte 1 und 2) wird in Höhe von EURO 97.969,70 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

Der Gewinn aus dem Betrieb gewerblicher Art (BgA, Duales System Deutschland – Sparte 3) in Höhe von EURO 39.094,09 wird in die steuerliche Rücklage überführt.

 

Der Verlust wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

Zu d)

 

Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Entsorgungs­Betrieb­Bergkamen zum 31.12.2020

 

-       empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen dem Rat der Stadt Bergkamen gemäß § 103 Abs. 3 in Verbindung mit § 102 GO NRW neue Fassung den Jahresabschluss festzustellen und die Betriebsleitung zu entlasten

 

-       beschließt der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Entlastung der Betriebsleitung und empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW den Jahresabschluss festzustellen und den Betriebsausschuss zu entlasten

 

-       beschließt der Rat der Stadt Bergkamen gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Betriebsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels