hier: Inhouse-Verkabelung Grundschulen
Beschlussvorschlag:
Folgende gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW, S. 916) in Kraft getreten am 1. Oktober 2020, durch den Bürgermeister Bernd Schäfer und das Ratsmitglied Martina Plath getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Genehmigung
einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 3
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen
Fassung
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für eine Investition, welche im
folgenden
Jahr fortgesetzt wird, dessen Deckung erst im
Folgejahr gewährleistet ist
hier: Inhouse-Verkabelung
Grundschulen
Auszahlungen
in Höhe von 452.000,00 € im Jahr 2021, für die Inhouse-Verkabelung der
Grundschulen mit Glasfaser, zu bestreiten aus der Buchungsstelle
03.21.01/0536.785300
-
Inhouse-Verkabelung Grundschulen - wird zugestimmt.
Gleichzeitig
wird hierdurch einer überplanmäßigen Auszahlung von bis zu 275.000,00 € gem.
§ 83
Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 3 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung zugestimmt.
Sachdarstellung:
Am 22.04.2021 wurde nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.
_________________________________________________________________________________
Dringlicheitsentscheidung
gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 29. September 2020 (GV.NRW, S. 916) in Kraft getreten am 1. Oktober 2020
Federführendes Fachamt:
Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport
Genehmigung einer
überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 3 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung
- Genehmigung einer
überplanmäßigen Auszahlung für eine Investition, welche im
folgenden Jahr fortgesetzt wird, deren
Deckung erst im Folgejahr gewährleistet ist
hier: Inhouse-Verkabelung
Grundschulen
Begründung:
1.
Gesetzliche Grundlage:
In § 83
Absatz 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es:
"Für
Investitionen, die im folgenden Jahr fortgesetzt werden, sind überplanmäßige
Auszahlungen auch dann zulässig, wenn ihre Deckung erst im folgenden Jahr
gewährleistet ist."
2.
Geplante Vorgehensweise bei der Stadt Bergkamen:
Im Zuge
der Investitionsplanung der Stadt Bergkamen bis zum Jahr 2024 sind unter der
Buchungsstelle 03.21.01/0536.785300 - Inhouse-Verkabelung Grundschulen - für
die einzelnen Jahre investive Mittel in folgender Höhe geplant:
Jahr
2021 - 177.000,00 € (incl. einer Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2020 i.
H. v. 88.000,00 €)
Jahr
2022 - 317.000,00 €.
Diese
Mittel werden für die sogenannten Inhouse-Verkabelungen der Grundschulen im
Sinne der Vorgaben des "DigitalPaktes Schule NRW" bereitgestellt und
basieren aus Kostenschätzungen der Jahre 2018 und 2019. Insgesamt wurde zuletzt
für die hausinterne Vernetzung aller Räume mit Glasfaserkabeln in allen
allgemeinbildenden Schulen der Stadt Bergkamen mit Kosten in Höhe von
1.127.852,00 € gerechnet. Ein diesbezüglicher Förderbescheid der
Bezirksregierung Arnsberg vom 31.03.2021 in Höhe von 1.015.066,53 €
(90%-Förderung der anerkennungs-fähigen Kosten gemäß "DigitalPakt Schule
NRW") liegt vor und ist als Anlage 1 beigefügt.
Die
Vorbereitung einer entsprechenden Ausschreibung durch das StA 23 hat nun
ergeben, dass infolge der Erkenntnisse neuester Kostenschätzungen und
Machbarkeitsprüfungen im Wege einer Markterkundung und entgegen ursprünglicher
Erwartungen der Stadt Bergkamen die komplette Inhouse-Verkabelung der Grundschulen
nicht einen so langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde wie ursprünglich
erwartet. Bei einer entsprechenden gemeinsamen Ausschreibung der
Inhouse-Verkabelung aller Schulen und Auftragsvergabe im 2. Quartal 2021 wird
mit der Fertigstellung der sechs Grundschulen diesbezüglich noch im Jahr 2021
gerechnet. Hierfür würden aber noch im Jahr 2021 Auszahlungen in Höhe von
430.000,00 € bis zu 450.000,00 € erwartet (s. Anlage 2). Letztendlich darf also
auch durch die Synergieeffekte einer ununterbrochenen Fertigstellung dieses
Gewerkes eine Einsparung von geschätzt ca.
40.000,00
€ erwartet werden. Die Verkabelung der Jahnschule am neuen Standort (ehemaliges
Burgschulgelände) wird erst später erfolgen können; das Gebäude muss noch
errichtet werden.
Gleichzeitig
wäre bei wie zuvor beschriebener Auftragsvergabe die kontinuierliche
Verkabelung aller allgemeinbildenden Schulen der Stadt Bergkamen garantiert.
Der Markt der potentiellen Auftragnehmer diesbezüglich ist durch die
Ausschüttungen der entsprechenden Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
mittlerweile angespannt. Eine Aufteilung der Gesamtaufgabe in mehr als zwei
Ausschreibungen kann den Prozess mangels zeitlicher Verfügbarkeit geeigneter
Auftragnehmer erheblich - unter Umständen über Jahre - verzögern.
Eine
Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von bis zu 275.000,00 € in
diesem Jahr wäre somit der Garant, dass eine zügige und ununterbrochene
Digitalisierung der Bergkamener Grundschulen noch in diesem Jahr erfolgen kann.
Entsprechende
Minderauszahlungen in 2022 wären zu erwarten. Letztendlich hat der Rat der
Stadt Bergkamen bereits am 24.09.2020 im Rahmen der Verabschiedung des
Medienentwicklungsplanes für die Bergkamener Schulen (Drucksache Nr. 11/1986)
der schnellstmöglichen Digitalisierung der Bergkamener Schulen zugestimmt. Das
oben benannte Vorhaben steht hier in direktem Zusammenhang.
Kostendarstellung:
Kosten:
Auszahlungen
in Höhe von 452.000,00 € im Jahr 2021 für die Inhouse-Verkabelung der
Grundschulen mit Glasfaser, zu bestreiten aus der Buchungsstelle
03.21.01/0536.785300-Inhouse-Verkabelung-Grundschulen
Finanzierungsvorschlag:
Bei der
Buchungsstelle 03.21.01/0536.785300 sind überplanmäßige Mittel in Höhe von
275.000,00 € bereitzustellen.
Die
Deckung in Höhe von 275.000,00 € erfolgt durch Minderauszahlungen bei der o. g.
Buchungsstelle im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Bergkamen, Martina Plath, hat der Entscheidung im Wege der Dringlichkeit
zugestimmt.
Bergkamen, 19.04.2021
gez.
Bernd Schäfer
Der Bürgermeister
Dringlicheitsentscheidung
gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 29. September 2020 (GV.NRW, S. 916) in Kraft getreten am 1. Oktober 2020
Genehmigung
einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 3
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen
Fassung
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für eine Investition, welche im
folgenden
Jahr fortgesetzt wird, dessen Deckung erst im
Folgejahr gewährleistet ist
hier: Inhouse-Verkabelung
Grundschulen
Auszahlungen
in Höhe von 452.000,00 € im Jahr 2021, für die Inhouse-Verkabelung der
Grundschulen mit Glasfaser, zu bestreiten aus der Buchungsstelle
03.21.01/0536.785300
-
Inhouse-Verkabelung Grundschulen - wird zugestimmt.
Gleichzeitig
wird hierdurch einer überplanmäßigen Auszahlung von bis zu 275.000,00 € gem.
§ 83
Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Absatz 3 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung zugestimmt.
Bergkamen, 13.10.2021
gez. gez.
Bernd Schäfer Martina Plath
Der Bürgermeister Ratsmitglied
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Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW, S. 916) in Kraft getreten am 1. Oktober 2020, zu genehmigen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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