a) Feststellung des Jahresabschlusses 2020
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Beschlussvorschlag:
I. für den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt
dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen, die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen und
dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:
Zu a) und b)
- Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
Zu c) Das
Jahresergebnis beläuft sich auf 0,00 €.
II.
für den Betriebsausschuss des Rates der
Stadt Bergkamen
Der
Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Entlastung der
Betriebsleitung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen.
Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:
Zu a) und b)
- Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
Zu c) Das
Jahresergebnis beläuft sich auf 0,00 €.
III.
für
den Rat der Stadt Bergkamen
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
Zu a) und b)
- Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
Zu c) Das Jahresergebnis beläuft sich auf 0,00 €.
Zu d) Der Rat
der Stadt Bergkamen entlastet den Betriebsausschuss des Rates der Stadt
Bergkamen vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Zu a) und b)
Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Jahresabschluss 2020 ist nach § 106 GO NRW a.F. durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.
Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 und 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO NRW a.F. dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.
Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu c)
Die Ergebnisrechnung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen weist einen Jahresüberschuss von 0,00 € aus.
Die Aufwendungen der Ergebnisrechnung werden von den Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen nach den voraussichtlichen Baukosten auf den jeweiligen Gemeindegebieten an den Eigenbetrieb erstattet.
Zu d)
Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 31.12.2020
-
empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des
Rates der Stadt Bergkamen dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
die Betriebsleitung zu entlasten und dem Rat der Stadt Bergkamen gem. § 103
Abs. 3 i.V.m. § 102 GO NRW n.F. den Jahresabschluss festzustellen
-
beschließt der Betriebsausschuss des Rates der
Stadt Bergkamen die Entlastung der Betriebsleitung und empfiehlt dem Rat der
Stadt Bergkamen gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW den
Jahresabschluss festzustellen und den Betriebsausschuss zu entlasten
- beschließt der Rat der Stadt Bergkamen gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Betriebsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Vertreter der Betriebsleitung Kärger |
Sachbearbeiter Fischer |