hier: Unterschutzstellungsverfahren nach DSchG Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In einem
vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG ist die Stadt
Bergkamen Ende 2020 Eigentümerin des Spritzenhauses Heil sowie der benachbarten
Leichenwagenhalle geworden. Dieses Flurbereinigungsverfahren steht im
Zusammenhang mit der Lippe-Renaturierung und war erforderlich, da auch
gerichtlich keine Rechtsnachfolger der beiden Grundstücke inklusive Gebäude
festgestellt werden konnten.
Damit erlangte die
Stadt Bergkamen Eigentum an zwei geschichtlich und baukulturell interessanten
und wichtigen Gebäuden. Diese wurden am 13.09.2021 gemäß § 3 DSchG NRW in die
Denkmalliste der Stadt Bergkamen eingetragen und damit unter Denkmalschutz
gestellt. Die Unterschutzstellung erfolgte im Benehmen mit der zuständigen
Fachbehörde in Denkmalangelegenheiten, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
–Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Das in Zusammenarbeit
mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Unteren Denkmalbehörde der
Stadt Bergkamen erarbeitete Gutachten gem. § 22 Abs. 3 zum Denkmalwert gem. § 2
DSchG NRW liegt als Anlage der Vorlage bei.
Das als
Fachwerkgebäude mit Backsteinausfachung errichtete Spritzenhaus wurde im Jahr
1827 von der Heiler Bauernschaft errichtet. Zur damaligen Zeit bot das
Spritzenhaus einen trockenen Unterstand für die Feuerspritze der
Dorfgemeinschaft. Die dazugehörigen Löschschläuche konnten im hoch aufragenden
Turm des Gebäudes aufgehängt und getrocknet werden. Bis zum Jahr 1963 wurde die
Feuerspritze in dem Spritzenhaus aufbewahrt. Auch der im Jahr 1900 gebaute
Spritzenwagen befand sich noch bis zum Jahr 1960 im Spritzenhaus. Nach einer
Restaurierung durch die Feuerwehr im Jahr 2010 wurde dieser an seinen alten
Standort ins Spritzenhaus zurückgebracht.
Das in die Jahre
gekommene Spritzenhaus war lange Zeit dem Verfall preisgegeben und befand sich
in einem maroden Zustand. Um dem Verfall entgegenzuwirken wurde das
Spritzenhaus im Zeitraum von 2006 bis 2010 von der Heiler Dorfgemeinschaft mit
Unterstützung der Stadt Bergkamen und der Feuerwehr restauriert, damit das für
die Dorfgemeinschaft bedeutende historische Spritzenhaus erhalten werden
konnte. Trotz einiger Veränderungen im Rahmen der Sanierung ist das
Spritzenhaus heute noch weitestgehend im Originalzustand erhalten.
Die in
Fachwerkkonstruktion mit Backsteinausfachung errichtete historische
Leichenwagenhalle der Heiler Bauernschaft ist auf Mitte des 19. Jahrhunderts
datiert und somit bautechnisch jünger als das benachbarte Spritzenhaus. Als
ungewöhnlich zu bezeichnen ist die Lage der Leichenwagenhalle, da sich diese
nicht wie üblicherweise am Rande eines Friedhofes, sondern mitten in der
Bauernschaft befindet. Dadurch war das Gebäude in seiner Funktion besonders
bedeutsam für die Einwohner der Bauernschaft. Der Platz zwischen dem
Spritzenhaus und der Leichenwagenhalle diente der Dorfgemeinschaft als
zentraler Treffpunkt.
Bei dem
Spritzenhaus inkl. Dach und Spritzenwagen sowie der Leichenwagenhalle inkl.
Bodenbelag und Dach handelt es sich um Zeitzeugnisse von ortsgeschichtlicher
Bedeutung. Beide Gebäude sind wichtige Zeugnisse der Entwicklung der
Brandbekämpfung und der damaligen Arbeits- und Lebensverhältnisse der Heiler
Dorfgemeinschaft aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die zentrale Lage
der Gebäude an der platzartig verdichteten Dorfstraße und die regelmäßig
stattfindenden Feuerwehrübungen im Spritzenhaus prägten maßgeblich das Dorfleben
und stärkten die Dorfgemeinschaft. Auch das Siedlungsbild wird, trotz der
bescheidenen Größe der Gebäude, durch das Spritzenhaus und die benachbarte
Leichenwagenhalle bedeutend geprägt, da die beiden Gebäude maßgeblich zum
Gesicht der Bauernschaft beitragen. Bei dem Spritzenhaus handelt es sich um das
älteste erhaltene Beispiel seiner Art in Westfalen. Die Sanierung in 2010 ist
durch die Verwendung der ursprünglichen Materialien und den Verbleib am
historischen Standort sach- und fachgerecht ausgeführt worden und mindert den
bauhistorischen Wert nicht wesentlich. Die Leichenwagenhalle ist, insbesondere
durch ihre ungewöhnliche Lage, ein Zeugnis der damaligen Arbeits- und
Lebensverhältnisse in Heil. Beide Gebäude haben maßgeblich zur Verbesserung der
damaligen infrastrukturellen Situation in der Siedlung beigetragen.
Die beiden Gebäude
sind somit bedeutend für die Geschichte der Dorfsiedlung. Die Erhaltung trägt
zur Identifizierung der Bewohner mit ihrem Dorfteil bei. Sie ist auch eine
Anerkennung der Leistung der Vereinsgemeinschaft Heil, die sich bisher für die
Erhaltung eingesetzt hat. Die Erhaltung ist zudem geeignet historische Bezüge
zur Entstehung der Stadt zu vermitteln.
Die
Leichenwagenhalle ist aktuell als Garage vermietet, während das Spritzenhaus vereinzelt
bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten durch die Dorfgemeinschaft Heil
genutzt wird. Die vorhandenen Nutzungen sollen nicht verändert werden, wobei
eine intensivere Nutzung der Gebäude inkl. Platz durch die Dorfgemeinschaft
Heil denkbar ist. Eine Nutzung des Gebäudeensembles und des vorgelagerten
Platzes durch die Gemeinschaft wäre eine gute Möglichkeit einen Teil der
Dorfgeschichte Bergkamen Heils anschaulich für künftige Generationen zu
verdeutlichen. Da durch die Unterschutzstellung der Erhalt des Bauwerks über
die Vorschriften des Denkmalschutzgesetztes sichergestellt ist, könnte neben
der Vermietung auch über den Verkauf der Leichenwagenhalle an einen Dritten
nachgedacht werden.
Grundsätzlich
besteht aktuell kein Umbau- bzw. Sanierungsbedarf der Gebäude. Zu einem
späteren Zeitpunkt können mittel- bis langfristig Fördermittel zur Aufwertung
des Ensembles eingesetzt werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Busch |
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