Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 12/0303 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der Budgets
Gemäß Entwurf des „Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in NRW“ vom
20.05.2020, hat der Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 und 2021 den Rat jeweils zum
Ende eines Vierteljahres, erstmals zum Stichtag 30.06.2020 über die finanzielle
Lage zu berichten (§ 2 Abs. 2 NKF-COVID-19 Isolierungsgesetz).
Zu den o.g. Stichtagen wird der HFA bzw. werden die
Fachausschüsse bereits im Rahmen der zu erstellenden Budgetberichte über die
Entwicklung der kommunalen Finanzwirtschaft regelmäßig informiert.
Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt daher an dieser Stelle
kein separater Bericht. Stattdessen wird der Budgetbericht dem Rat ergänzend
zur Kenntnis gegeben.
Nach
Ablauf der ersten sechs Monate im Jahr 2021 haben die Budgetverantwortlichen
Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.
Die
Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der
Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2021. Sie
bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die
Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich
ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge
bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen
werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da
die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser
Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den
Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der
aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des
voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
Die Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den
Budgets, für die der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung
verantwortlich ist.
Ferner sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt,
die in Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und
vom StA 23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die Budgetberichte
beigefügt die in ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€ sowie mit – 250
T€ prognostiziert werden.
Entwicklung
des Gesamtergebnisplanes
Unter
Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der
Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2021
voraussichtlich Haushaltsverbesserungen rechnerisch in Höhe von 1.048 T€.
Gemäß
NKF-Haushalt war für 2021 ein Jahresergebnis von + 1.516 T€ veranschlagt. Aktuell ist das Jahresergebnis nunmehr
voraussichtlich mit + 2.564 T€ zu
kalkulieren.
Die in der Anlage 1 dargestellten zu erwartenden Corona bedingten
Verschlechterungen in Höhe von -2.922 T€ sind in dem Ergebnis in Höhe von 1.048
T€ bereits enthalten und können im Zuge der Jahresabschlusserstellung isoliert
werden.
Gesamtbeurteilung des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für 2021 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung
(+) bzw. Verschlechterung
(-) in
T€ |
Budgetbereich 1 |
+ 155 |
Budgetbereich 2 |
+ 286 |
Budgetbereich 3 |
+ 290 |
Budgetbereich 4 |
+ 117 |
Budgetbereich 9 |
- 719 |
|
|
Deckungskreis Personal |
+1.175 |
Deckungskreise Sachkosten |
- 256 |
Ergebnishaushalt
gesamt
|
+
1.048 |
Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. -verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende Juni 2021.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch
weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B.
Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen,
etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen
dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen
nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen
Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen
gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der
städtischen Finanzen
Es
folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den
Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der
einzelnen Budgets in 2021:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich 1.
Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01. Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02. Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
04. Wirtschaftsförderung, Tourismus |
|
+/- 0 |
10. Zentrale Dienste |
|
+ 155 |
14. Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 1. |
+
155 |
|
|
|
Budgetbereich 2.
Ordnung und Soziales
|
|
|
33. Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
|
|
+ 586 |
40. Schulverwaltung, Weiterbildung
und
Sport
|
|
+/- 0 |
51. Jugendamt
|
|
- 300 |
|
Summe Budgetbereich 2. |
+
286 |
|
|
|
Budgetbereich 3.
Finanzen und Kultur
|
|
|
20. Finanzen und Steuern
|
|
+ 321 |
30. Rechtsamt
|
|
+ 49 |
41. Kulturreferat
|
|
- 80 |
|
Summe Budgetbereich 3. |
+
290 |
|
|
|
Budgetbereich 4.
Bauen und Wohnen
|
|
|
23. Immobilienwirtschaft
|
|
+/- 0 |
60. Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
|
|
+ 117 |
61. Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und
Grünflächen
|
|
+/- 0 |
68. Baubetriebshof
|
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 4. |
+
117 |
|
|
|
Budgetbereich 9. Allgemeine
Finanzwirtschaft
|
|
|
9. Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
- 719 |
|
Summe Budgetbereich 9. |
-
719 |
|
Summe aller Budgets |
+
129 |
Ergebnis der Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+
919 |
Gesamtprognose:
|
Verbesserung:
|
+
1.048 |
Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte
Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf
Basis der Zwischenergebnisse vom 30.06.2021, ermittelt. Im Anschluss hieran
folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den
geplanten Ansätzen aufweisen.
Zentrale Dienste Budget
01.10
Aufgrund der Corona-Pandemie fanden im ersten Halbjahr 2021 lediglich
virtuelle Treffen und keine physischen Begegnungen statt. Somit entstanden
keine Aufwendungen.
Sollte sich die Infektionslage weiter
stabilisieren, sind in der zweiten Jahreshälfte verschiedene Projekte mit den
Partner-städten Gennevilliers/F. und Hettstedt/D. geplant. Voraussichtlich
werden hierbei Aufwendungen in Höhe von € 10 T€ entstehen.
Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte bis auf das Stadtradeln 2021
mit Aufwendungen in Höhe von ca. 5 T€ keine Veranstaltung durchgeführt werden.
Für das zweite Halbjahr sind die Veranstaltungen Kino Open-Air, Klassik
Open-Air und Pflanzfest Jubiläumswald geplant. Voraussichtlich werden hierbei
Aufwendungen in Höhe von 25 T€ und Erträge in Höhe von 15 T€ entstehen. Von der
Durchführung des Lichtermarktes in seiner gewohnten Form kann nicht ausgegangen
werden. Da ansonsten nur zusätzliche ca. 5 T€ für sonstige Aufwendungen
entstehen sollten, ist eine Einsparung von 265 T€ im Aufwandsbereich zu
erwarten. Dem gegenüber stehen Mindererträge durch fehlende
Sponsoring-Einnahmen, Standplatzgebühren und sonstige Erträge aus der
Durchführung von Veranstaltungen in Höhe von 145 T€.
Letztendlich kann mit einem Minderaufwand
in Höhe von 155 T€ im ZD gerechnet
werden.
Bürgerbüro
Budget 02.33
Zum Jahresende werden die Verwaltungsgebühren für Reisepässe und
Personalausweise und die damit verbundenen Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen im Produkt
Bürgerservice bedingt durch die Corona-Pandemie voraussichtlich mit je 20 T€
unter Plan liegen und damit im Saldo ausgeglichen sein. Aufgrund der
Reisebeschränkungen wurden im 1. Halbjahr 2021 deutlich weniger Ausweisdokumente
beantragt.
Im Produkt Allgemeine Sicherheit und Ordnung ist auf der Buchungsstelle
Verwaltungsgebühren bedingt durch die Corona-Pandemie mit Mindererträgen in
Höhe von 20 T€ zu rechnen, da die Anzahl der Veranstaltungs-genehmigungen, Trödelmärkte
und Gewerbean-/-ummeldungen deutlich geringer ist. Es erhöht sich der Aufwand
auf der Buchungsstelle Aufwendungen für Fundtiere basierend auf der bereits
eingegangenen Rechnung des Kreistierheims um 10 T€.
Der Wochenmarkt fand bedingt durch die Pandemie bis Anfang Juni nur in
einer stark reduzierten Form mit vier Marktbeschickern aus dem
Lebensmittelbereich statt. Daher werden zum Jahresende auf der Buchungsstelle
Benutzungsgebühren Mindererträge in Höhe von 52 T€ und auf der Buchungsstelle
Kostenerstattung Strom Mindererträge in Höhe von
rund 2 T€ erwartet.
Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wird eine
Verbesserung um 695 T€ erzielt werden. Es erfüllen weiterhin mehr Personen als
prognostiziert die Voraussetzungen für eine pauschalierte Landeszuweisung nach
§ 4 FlüAG, so dass mit ca. 60 T€ höheren Erträgen zu rechnen ist. Weiterhin ist
hier aufgrund des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens auf Landesebene mit einer
Einmalzahlung des Landes für geduldete Personen in Höhe von voraussichtlich 620
T€ für das Jahr 2021 zu rechnen. Die Bereiche der Kostenerstattungen durch
Sozialleistungsträger und durch die Leistungsempfänger selbst entwickeln sich
wie erwartet. Bei den Aufwendungen für die Versorgung der
Geflüchteten/Leistungen nach dem AsylbLG werden bis zum Jahresende
Minderaufwendungen von 15 T€ gegenüber der Planung erwartet.
Bei dem Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit
bedrohten Personen wird eine Verbesserung in Höhe von 65 T€ erwartet. Diese
resultiert aus dem gegenüber der Planung um 40 T€ niedrigeren Aufwand für die
Anmietung von Wohnraum für Geflüchtete.
Insgesamt wird eine Budgetverbesserung in Höhe von 585
T€ erwartet.
Jugendamt Budget 02.51
Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass in den Bereichen
Erzieherische Hilfen, Unterhaltsvorschuss und Kindertageseinrichtungen das
Budget eingehalten wird. Die Mehraufwendungen im Bereich der Tagespflege können
im Gesamtbudget aufgefangen werden. Letztlich kommt es bei den erzieherischen
Hilfen zu hohen Mindererträgen. Als Hauptursache sind die
Kostenerstattungsfälle unbegleiteter minderjährige Ausländer auszumachen.
Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung
in Höhe von 300 T€ gerechnet.
Finanzen
und Steuern Budget 03.20
Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich
Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 19 T€ höher aus als
eingeplant. Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu
Mindererträgen in Höhe von 5 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter
Abrechnung um 7 T€ höher aus als eingeplant. Aufgrund des positiven
Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich bei der
Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 191 T€. Die Konzessionsabgaben
der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach
erfolgter Abrechnung um 58 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche
Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in
Höhe von 71 T€. Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der
Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 30 T€ zu verzeichnen. Die
Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2020
führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 10 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 321 T€.
Kulturreferat
Budget 03.41
Die Ursachen der voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig
im Produkt Musikschule begründet. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten die
notwendigen Schülerzahlen nicht erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist
aber auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen.
Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung
in Höhe von rund 80 T€ gerechnet.
Bauberatung,
Bauordnung und Bauverwaltung Budget 04.60
Zur Mitte des Jahres 2021 wurden die im
Haushalt angesetzten Erträge bereits um ca. 77 T€
Überschritten. Erklären lässt sich dies über
eine überdurchschnittliche Gebühreneinnahme für das geplante Berg-Karree.
Weitere signifikante Mehrerträge oder höhere Aufwendungen sind für das zweite
Halbjahr nicht erkennbar.
Letztendlich sollte eine Budgetverbesserung in Höhe von rund 117 T€ möglich sein.
Allgemeine
Finanzwirtschaft Budget 09.20
Bei der Grundsteuer B können voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 98
T€ erzielt werden. Bei der Höhe der Gewerbesteuer ergeben sich zum Stichtag
30.06.2021 Mindererträge in Höhe von 706 T€ im Vergleich zur Planung. Aufgrund
der aktuell andauernden Situation sind auch bei den Bergkamener
Gewerbebetrieben weiterhin teilweise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Die
weitere Entwicklung im 2. Halbjahr 2021 bleibt daher abzuwarten. Aufgrund einer
Prognose zur Steuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit
einem Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich
voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 1.893 T€. Die Regionalisierung der
Mai-Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Aufgrund einer Prognose zur
Steuerschätzung ist auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit einem
Rückgang zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich
voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 203 T€. Die Regionalisierung der
Mai-Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Nach dem Abrechnungsbescheid des
Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich
Mindererträge in Höhe von 297 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW
fallen aufgrund des Gewerbesteueraufkommens im Referenzzeitraum 01.07.2019 bis
30.06.2020 und insbesondere unter Berücksichtigung des hälftigen Betrages der
Gewerbesteuerausgleichszuweisungen vom Bund bzw. Land für das Jahr 2020 (zur Kompensation der corona-bedingten
Gewerbesteuerausfälle) um 5.219 T€ geringer aus als in der Planung
veranschlagt. Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale im Rahmen des GFG fällt
um 20 T€ höher aus als eingeplant. Die Erstattung des Solidarbeitrages aufgrund
der Abrechnung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG 2019) führt zu einer
Verbesserung in Höhe von 164 T€. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und
Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 87 T€. Aufgrund der Erstattung
des Solidarbeitrages (vgl. Punkt 8) entstehen für die Abrechnung des ELAG 2019
keine Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021. Die Einsparungen betragen 400 T€.
Aufgrund der o.g. Mindererträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei
der Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 52 T€.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 beschlossen, die Kreisumlage
auf einen Hebesatz von 36,10 v.H. festzusetzen. Aufgrund der Absenkung des
Hebesatzes (Vorjahr: 38,95 v.H.) und unter Berücksichtigung der
Umlagegrundlagen (Abrechnungssystematik im GFG) ergeben sich bei der Kreisumlage
gegenüber dem Planansatz Haushaltsverbesserungen in Höhe von 5.523 T€. Aufgrund
der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen
Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den
Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 1.175 T€
gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten
Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer
unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 150
T€ erreicht werden. Für die positiven Girokontenbestände wird seitens der
Sparkasse ein Verwahrentgelt berechnet. Gegenüber der Planung ergeben sich
voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe von 70 T€.
Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 719 T€ gerechnet.
Entwicklung der
Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den
Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher
folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis Personal (1) |
+ 1.142 |
Deckungskreis Personal (3) |
+ 33 |
|
|
Deckungskreise
Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und -maschinen (100) |
+ 1 |
Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 7 |
Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 10 |
Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+ 5 |
Betriebsstoffe (131) |
+ 5 |
Versicherungen und Schadenfälle (140) |
+ 5 |
Bürobedarf (141) |
- 25 |
Literatur (142) |
- 20 |
Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 20 |
Öffentliche Bekanntmachungen (144) |
+/- 0 |
Dienstreisen (145) |
+ 20 |
Software (147) |
+/- 0 |
Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148) |
- 5 |
Zwischensumme Deckungskreise ZD |
(-17) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
- 5 |
Grundbesitzabgaben, Gebäude, Inventarversicherungen |
- 13 |
Heizung |
+ 40 |
Reinigungsmittel |
- 34 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
- 270 |
Strom, Wasser, Kehrgebühren |
+ 50 |
Versicherungen |
+ 13 |
Telefongebühren |
- 20 |
Zwischensumme Deckungskreise StA 23 |
(-239) |
|
|
Deckungskreise (nur
Sachaufwendungen) |
- 256 |
Deckungskreise gesamt |
+
919 |
Deckungskreise
der Zentralen Dienste
Deckungskreis (1) –
Personalaufwendungen
Nach der Berechnung des
Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen"
im Jahr 2021 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von rund 1.142 T€
abschließen.
Anmerkung:
Bei der Ermittlung der
Aufwendungen wurde von dem um 26 T€ verminderten Ansatz anlässlich der Deckung
von Mehraufwendungen im Deckungskreis 140 ausgegangen.
Mehraufwendungen:
Beihilfen:
Auf Grundlage der an die
Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe zu zahlenden
Abschläge sind Mehraufwendungen in Höhe von rund 120 T€ zu erwarten. Die
Erhöhung resultiert zum einen aus den Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der
Beihilfenbearbeitung, die vor der Abgabe der Beihilfenbearbeitung in den
Buchungsstellen für die Personalaufwendungen kalkuliert wurden. Zum anderen
erhöhen sich die Beihilfeaufwendungen auch durch höhere Kosten für Ärzte,
Arzneimittel, etc.
Veränderungen zum Stellenplan
2020/2021
Aufgrund verschiedener
Veränderungen, die zum ursprünglich bewilligten Stellenplan 2020/2021 genehmigt
und durchgeführt wurden, entstehen Mehraufwendungen in Höhe von rund 492 T€.
Zu den relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung zusätzlicher
Stellen/-anteile sowie die Anhebung von Stellenausweisungen.
Minderaufwendungen:
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren
wird nach derzeitigem Stand von geringen Minderaufwendungen in Höhe von rund
65 T€ ausgegangen. Hierbei konnten Mehraufwendungen aufgrund der
zusätzlichen Einstellung von Auszubildenden für den Bereich der
praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher durch
Einsparungen anlässlich zeitweise unbesetzter Stellen (z.B. aufgrund von
Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in der Personalfindung) ausgleichen werden.
Zudem war insbesondere zu Jahresbeginn eine sehr hohe Anzahl an unbezahlten
Kinderkrankentagen zu verzeichnen.
Stellenplan 2020/2021
Anlässlich der Aufstellung des
Stellenplans für die Jahre 2020 und 2021 wurden für das Jahr 2021
Mehraufwendungen in Höhe von rund 927 T€ kalkuliert. Die aktuelle Hochrechnung
ergibt lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rund 628 T€, sodass hier
Minderaufwendungen von rund 299 T€ zu verzeichnen sind. Die
Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des
Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten (u.a.
wg. Bewerbungslage und Corona-Krise).
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die
Personalkosten zusätzlich um rund 1.390 T€ durch diverse Maßnahmen bzw.
Umstände vermindert werden:
·
unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ohne unmittelbare Nachbesetzung
·
krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle
ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B.
durch niedrigere Stufenzuordnung)
·
Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen /
Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar
nachbesetzt werden
·
freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und
Bewerber gefunden werden konnten
Anmerkung:
Die aus diesen Maßnahmen
resultierenden Minderaufwendungen führen in der Regel zu einer zusätzlichen
Belastung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen
Fachämtern, sodass die genannten Minderaufwendungen nicht bei der Ermittlung
von Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab herangezogen werden
können.
Übersicht:
Mehraufwendungen "Beihilfe" |
120
T€ |
Mehraufwendungen
"Veränderungen zum Stellenplan 2020/2021" |
492
T€ |
Mehraufwendungen gesamt |
612 T€ |
Minderaufwendungen Familienzentren |
65
T€ |
Minderaufwendungen Stellenplan 2020/2021 |
299
T€ |
Minderaufwendungen personalpolitische Maßnahmen |
1.390
T€ |
Minderaufwendungen gesamt |
1.754 T€ |
Ergebnis Gesamt
(Minderaufwendungen) |
1.142 T€ |
Stellungnahme zu der Entwicklung
des Deckungskreises 3 für Personalkostenerstattungen zum Stichtag 30.06.2021
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine
genaue Prognose der tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide
werden erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Zudem ist die Höhe der
Personalkostenerstattungen teilweise von den tatsächlichen Personalkosten für
das Jahr 2021 abhängig, sodass die genauen Beträge erst im Dezember 2021
ermittelt werden können.
Zum Stichtag 30.06.2021 ergibt
eine aktuelle Hochrechnung, dass der geplante Ansatz voraussichtlich
überschritten wird. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2021 mit Mehrerträgen
in Höhe von rund 33 T€ abschließen wird:
Mindererträge:
JeKits
Seitens der Musikschule wurde
mitgeteilt, dass im Bereich "JeKits" mit Mindererträgen in Höhe von rund
29 T€ zu rechnen ist. Grund hierfür ist insbesondere der durch den
Unterrichtsausfall entstandene Ausfall von Entgelten, aufgrund des Coronavirus.
Bundesfreiwilligendienst
Im Bereich des
Bundesfreiwilligendienst ist mit Mindererträgen in Höhe von rund 5 T€ zu
rechnen, da bisher nicht alle der acht vorhandenen Stellen durchgehend besetzt
waren. Bei der Ermittlung der Mindererträge wurde angenommen, dass ab September
2021 nunmehr alle Stellen besetzt werden können. Sollte dies nicht der Fall
sein, ist hier mit weiteren Mindererträgen zu rechnen. Den Mindererträgen
stehen entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 1 entgegen.
Mehrerträge:
Fraktionen
Im Bereich der Erstattung der
Personalkosten der Fraktionsgeschäftsführer/innen ist aufgrund entsprechend
höherer Personalaufwendungen, mit Mehrerträgen in Höhe von rund 17 T€ zu
rechnen.
Stelle
"Klimaschutzmanagement"
Die neu besetzte Stelle
"Klimaschutzmanagement" wird durch den Bund zum Teil refinanziert (75
Prozent), sodass hier mit Mehrerträgen in Höhe von rund 16 T€ zu rechnen
ist. Diesen Mehrerträgen stehen wiederum Mehraufwendungen im Bereich des
Deckungskreises 1 gegenüber.
Soziale Betreuung von
Geflüchteten
Für den Bereich der sozialen
Betreuung von Geflüchteten ist ein Betrag von voraussichtlich rund 20 T€
im Deckungskreis 3 zu vereinnahmen.
Künstlersozialkasse
Aufgrund der Coronapandemie
waren die Aufwendungen für Künstler/innen im Jahr 2020 geringer, als in den
Vorjahren, sodass die Anfang 2021 erfolgte Jahresrechnung ein Guthaben von rund
6 T€ aufwies.
Abordnung
Anlässlich der Abordnung einer
Beamtin sind Erstattungen in Höhe von rund 8T€ zu verzeichnen. Im Rahmen
der inneren Verrechnung wurden vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen in Höhe von rund
179 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im Jahr 2021 nicht
erwartet.
Weiterhin erfolgt zum Ende des
Jahres 2021 eine innere Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste 11
gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete
Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2021 ermittelt werden, da die
abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2021 insgesamt gezahlten
Beträgen an die Künstler/innen ist. Ob der kalkulierte Ansatz in Höhe von rund
9 T€ in 2021 tatsächlich erreicht werden kann, wird aufgrund der besonderen
Lage durch den Coronavirus angezweifelt. Bereits in 2020 belief sich der Betrag
für die innere Verrechnung auf lediglich rund 3 T€.
Selbst wenn an dieser Stelle
angenommen wird, dass angesichts der sinkenden Inzidenzen und geplanten
Öffnungsschritte bis zum Jahresende wieder Veranstaltungen mit Künstlern
stattfinden, ist im Ergebnis dennoch mit einer geringeren Künstlersozialabgabe und damit mit
einem geringeren Verrechnungsbetrag zu rechnen. Um eine vorsichtige Kalkulation
zu wagen, wird mit einem Betrag von
rund 5 T€ gerechnet (nahezu doppelter Betrag im Vergleich zum
Ergebnis des Jahres 2020 in dem keine Veranstaltungen stattfinden konnten).
Hinweis:
Fallen die Beträge für die
innere Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in 2021 geringer aus,
werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse in 2022 ebenfalls
entsprechend geringer ausfallen, da sich die Höhe der Künstlersozialabgaben
nach den an die Künstler/innen im Vorjahr gezahlten Entgelte richtet.
4. Stellungnahme zu der
Entwicklung des Deckungskreises "Dienstreisen" zum Stichtag
30.06.2021
Ansatz: |
85.000,00 Euro |
Ausgaben bisher: |
14.618,85
Euro |
vor. noch benötigt: |
Restbetrag |
Die Mittel des Deckungskreises
"Dienstreisen" werden voraussichtlich ausreichen. Ob in diesem
Bereich letztlich Minderaufwendungen zu verzeichnen sind, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt
der Antragstellung abhängt.
Die Sparbemühungen der Zentralen
Dienste (z. B. konsequente Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket 2000, Kontrolle
der Fahrtenbücher, Bereitstellung von weiteren Dienstwagen) werden konsequent
weiter verfolgt.
5. Fazit
Abschließend wird festgestellt,
dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rund 1.142 T€ abschließen wird. Der
Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird mit einem Mehrertrag in Höhe von voraussichtlich rund 33 T€ abschließen.
Deckungskreis (141) - Bürobedarf
Aus diesem Deckungskreis werden die Kosten für das Büromaterial des
Rathauses und der Außenstellen mit Ausnahme der Schulen bezahlt. Im ersten
Halbjahr wurden für den laufenden Bürobedarf etwa 50 T€ verwendet, so dass sich
hier voraussichtlich ein Mehraufwand von ca. 10 T€ ergibt. Dies resultiert zum
einen aus der Beschaffung von Farb-Tintenpatronen für die im Oktober 2020 in
Betrieb genommenen neuen rd. 75 Arbeitsplatzdrucker. Aus
Gesundheitsschutzgründen (Emissionen) wurden die bis dahin verwendeten
Schwarz-Weiß-Laserdrucker durch Color-Tintenstrahldrucker ersetzt. Zum anderen
werden aus diesem Deckungskreis auch Mittel für Schutzvorkehrungen zur
Eindämmung der Covid-19-Pandemie verwendet. Diesbezüglich kann mit einem
Mehraufwand von etwa 15 T€ Euro gerechnet werden.
Letztendlich wird ein Mehraufwand
in Höhe vor rd. 25 T€ erwartet.
Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten
und Mobilfunkgebühr
Im Jahre 2021 stehen für Porto-
und Mobilfunkgebühren 112.200 Euro zur Verfügung. Mit Ablauf des Monats Juni
2021 wurden rund 72 T€ verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln
verbleiben somit rund 35 %. Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung
stehenden Mittel im Deckungskreis 143 für die Monate Juli bis Dezember nicht ausreichend sind. Die
Mehrausgaben im ersten Halbjahr entstehen durch die notwendige Vergabe der
Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide an einen externen Anbieter,
Preisanpassungen durch den privaten Zustelldienst und durch ein erhöhtes
Postaufkommen (z. B. durch den Versand von Anschreiben an Impfberechtigte,
Versand der Halbjahresschulzeugnisse zu Bewerbungszwecken). Im zweiten Halbjahr
2021 wird es weiterhin zu erhöhten Portokosten durch die Bundestagswahl kommen.
Der Mehraufwand im
Bereich des Deckungskreises 143 beläuft sich im Jahr 2021 voraussichtlich auf
rund 20 T€.
Deckungskreis (142) – Literatur – Bücher, Zeitschriften
Für den Rest des Jahres stehen nur noch 23 % der Mittel zur Verfügung.
Da laufende Zahlungsverpflichtungen insbesondere für Ergänzungslieferungen der
Rechtssammlungen und Online-Abonnements bei Verlagen bestehen, kann auch in
diesem Jahr nicht damit gerechnet werden, dass die Mittel ausreichen.
Es ist mit einem Mehraufwand
in Höhe von ca. 23 T€ zu rechnen.
Fazit zu den Deckungskreisen der
Zentralen Dienste
Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen
Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten
Haushaltsmitteln eine Verbesserung
von voraussichtlich insgesamt 1.158 T€
(+ 33 T€ Personalkostenerstattungen + 1.142 T€ Personalaufwendungen - 17 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise
Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 23 - Heizung
Die im Bereich der städt.
Gebäude entstehenden Heizkosten werden teilweise monatlich und teilweise jährlich
mit monatlichen Vorauszahlungen abgerechnet. Bedingt durch die durchgeführten
energetischen Maßnahmen konnten die Verbrauchswerte in den vergangenen Jahren
gesenkt werden. Außerdem wurden
einige städt. Gebäude ganz oder teilweise aufgegeben (Veranstaltungsgebäude
Schacht III, ehemalige Heideschule, ehemalige Alisoschule, ehemalige
Burgschule), bzw. waren pandemiebedingt zeitweise geschlossen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist im
Haushaltsjahr 2021 mit einer geringeren Kosteneinsparung zu rechnen, die grundsätzlich
höher hätte ausfallen können. Nachteilig ausgewirkt hat sich der
Buchungsschluss für das Haushaltsjahr 2020. Rechnungen aus dem Monat Dezember
des Jahres 2020 haben hier das Haushaltsjahr 2021 bereits mit ca. 85 T€
belastet.
Auf der Grundlage der
Vorauszahlungsleistungen, der Erfahrungswerte der Vorjahre und der
Einsparungserwartung wird mit einem Minderaufwand
in Höhe von ca. 40 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 – Strom, Wasser,
Kehrgebühren
Die durchgeführten energetischen
Maßnahmen der vergangenen Jahre haben zu geringeren Stromverbräuchen geführt.
Die Strompreise können nicht beeinflusst werden. Wie auch bei den Heizkosten
sind die aufgegebenen Objekte und
die Schließungen der Schulen, Turnhallen etc. durch die COVID-19-Pandemie für
sinkende Kosten verantwortlich. Insgesamt wird hier mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 50 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 - Reinigungsmittel
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon
ausgegangen werden, dass sich im Bereich der Reinigungsmittelbewirtschaftung
ein Mehraufwand in Höhe von ca. 34 T€ ergeben
wird. Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden in erhöhtem Umfang
Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Seife und Handtuchpapier beschafft.
Deckungskreis
23 - Fremdreinigung
Der Ansatz der Haushaltsmittel für das Jahr
2021 ist mit 1.030 T€ beziffert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist mit
erheblichen Mehraufwand zu rechnen, die derzeit mit ca. 250 T€ prognostiziert werden können. Der
geringere Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahr ist darin begründet, dass alle
Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sporthallen etc. Anfang des Jahres einige
Wochen geschlossen waren.
Der weitere Mehraufwand in Höhe von 20 T€
ergibt sich durch Tariferhöhungen im Gebäudereinigerhandwerk sowie u. a. durch
die Reinigung der neu angemieteten Räume der Kulturverwaltung und des
Jugendamtes im sog. Stadtfenster. Außerdem kann festgestellt werden, dass der
Bedarf an Sonderreinigungen zugenommen hat.
Es ist insgesamt mit einem Mehraufwand
in Höhe von ca. 270 T€ zu rechnen.
Deckungskreis 23 - Strom,
Wasser, Kehrgebühren
Die durchgeführten
energetischen Maßnahmen der vergangenen Jahre haben zu geringeren
Stromverbräuchen geführt. Die Strompreise können nicht beeinflusst werden. Wie
auch bei den Heizkosten sind die aufgegebenen Objekte und die Schließungen der Schulen, Turnhallen
etc. durch die COVID-19-Pandemie für sinkende Kosten verantwortlich. Insgesamt
wird hier mit einem Minderaufwand in
Höhe von ca. 50 T€ gerechnet.
Fazit zu den Deckungskreisen des
Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft
Im Haushaltsjahr 2021 stehen für die Bewirtschaftung des Deckungskreises
Gesamtmittel in Höhe von 4.676 T€
zur Verfügung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon
ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen
werden. Es ist voraussichtlich mit einem Mehraufwand
in Höhe von rund 239 T€ zu rechnen.
Fazit
zum Ergebnis aller Deckungskreise
Die
Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von
insgesamt 1.158 T€ und die
Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verschlechterung in Höhe von 239 T€ abschließen. Mithin ist nach
aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 919
T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |