Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Absatz 1 und Absatz 2, Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung
hier: Ausgaben in Höhe von 575.000,00 € für den Ausbau der Räumlichkeiten und der Außenspielflächen für die Ganztagsbetreuung in Grundschulen der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0287
Aktenzeichen
blae-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 575.000,00 € bei der Buchungsstelle 03.21.01/0600.785100 – Ausbau der Räumlichkeiten/Außenspielflächen für die Ganztagsbetreuung - gem. § 83 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein–Westfalen (GO NRW) in der aktuell gültigen Fassung.

Die Finanzierung erfolgt gemäß der in dieser Vorlage durch die Verwaltung aufgezeigte Kostendarstellung.

Die Deckung erfolgt durch eine investive Einzahlung des Landes NRW in Höhe von 488.099,75 € bei der Buchungsstelle 03.21.01/0600.781100 – Investitionszuwendungen vom Land - und eine Minderauszahlung in 2021 in Höhe von 86.900,25 € bei der Buchungsstelle 03.21.01/0488.783101 – Jahnschule Bergkamen-Oberaden (Ersteinrichtung) -.

 

Sachdarstellung:

 

 

Begründung:

 

1.   Gesetzliche Grundlagen

 

In § 83 Abs. 1 und 2 regelt die Gemeindeordnung NRW das Verfahren zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese durch eine Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist.

Gemäß Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) vom 22.01.2021 für die Durchführung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (Anlage 1) steht der Stadt Bergkamen dort ein maximaler Förderbetrag in Höhe von 488.099,75 € für o. g. Maßnahmen, bei Investitionen in Höhe von gerundet 575.000,00 € zur Verfügung. Es handelt sich bei den

488.099,75 € um den maximalen Höchstbetrag bei einer 85%igen Förderung.

Der erforderliche Eigenanteil der Stadt Bergkamen beläuft sich also auf 86.900,25 €.

Ein entsprechender Förderbescheid (Anlage 2) durch die Bezirksregierung Arnsberg nach Antrag vom 22.02.2021 wurde am 29.05.2021 erstellt und ist am 17.06.2021 hier eingegangen. Gemäß Punkt 5 der zum Bescheid gehörenden Nebenbestimmungen sind die förderfähigen Maßnahmen zum 30.06.2021 spätestens zu beginnen.

 

 

2.   Geplante Vorgehensweise bei der Stadt Bergkamen

 

An der Gerhart–Hauptmann-Schule und Preinschule sind verschiedene Räumlichkeiten und an der Preinschule auch Toilettenanlagen der „Offenen Ganztagsgrundschule“ mit weiteren Nebenräumen mit Blick auf eine ganztägige Nutzung dringend zu erneuern. Letztere sind in einem seit Errichtung der Schule in den 50er Jahren unveränderten aber abgenutzten Zustand. Zu der WC-Anlagensanierung in der Preinschule sind bereits mittels einer Ausschreibung Kosten in Höhe von 195.000,00 € ermittelt worden. Bei den vorgenannten Maßnahmen wird es sich um Wertsteigerungen handeln.

 

An der Gerhart-Hauptmann-Schule sind zusätzlich 2 weitere Räume für die Ganztagsbetreuung auch mit Blick auf den ab 01.01.2026 in NRW erwarteten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich zu schaffen.

 

Aktuell besuchen ca. 600 Grundschüler/-innen von insgesamt rund 1.700 Grundschulkindern die sechs „Offenen Ganztagsgrundschulen“ in Trägerschaft der Stadt Bergkamen. Lediglich die Schillerschule bietet dieses Angebot noch nicht. Dort ist es aber zukünftig auch geplant. Mit Einführung des zuvor benannten Rechtanspruches auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich wird mit einer deutlichen Zunahme von Betreuten gerechnet.

 

Aus dem Förderbetrag steht ein Anteil ferner in Höhe von 108.744,75 € für die Optimierung der Außenspielflächen und der Inneneinrichtung der sechs Ganztagsbetreuungen an den Bergkamener Grundschulen zur Verfügung. Dieser soll gleichmäßig auf die sechs Offenen Ganztagsgrundschulen verteilt werden. Das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport ist in Kostenermittlungen eingetreten.

 

Ohne die entsprechende Genehmigung durch den Rat vor dem 30.06.2021 können entsprechende Aufträge nicht vergeben werden bzw. notwendige Ausschreibungen nicht erfolgen.

 

Dies ist aber bis zum 30.06.2021 erforderlich, um den Fördervoraussetzungen zu genügen.

 

Insgesamt werden sich die angedachten Maßnahmen als sinnvolle Ergänzung zu den in den letzten Jahren aus eigenen Mitteln getätigten Investitionen diesbezüglich zum Beispiel an der Overberger Schule und Pfalzschule mit umfassenden Anbauten erweisen.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 86.900,25 € erfolg durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Buchungsstelle 03.21.01/0488.783101 – Jahnschule Bergkamen-Oberaden (Ersteinrichtung) –. Dort stehen im Haushaltsjahr 2021 400.000,00 € für die Ersteinrichtung der neuen Jahnschule nach deren Umzug auf das Gelände der ehemaligen Burgschule zur Verfügung. Da die Neubaumaßnahme dort aber noch nicht begonnen hat, ist weder in 2021 noch in folgenden zwei Jahren mit Neubeschaffungen von Einrichtungsgegenständen dort in dieser Größenordnung zu rechnen.

 

 

Kostendarstellung:

 

Kosten:

 

Auszahlungen in Höhe von 575.000,00 € für den Infrastrukturausbau der „Offenen Ganztagsgrundschulen“ in Trägerschaft der Stadt Bergkamen, zu bestreiten auf der Buchungsstelle 03.21.01/0600.785100 – Ausbau der Räumlichkeiten/Außenspielflächen für die Ganztagsbetreuung

 

Finanzierungsvorschlag:

 

Auf der Buchungsstelle 03.21.01/0600.785100 – Ausbau der Räumlichkeiten/Außenspielflächen für die Ganztagsbetreuung - sind außerplanmäßige Mittel in Höhe von 575.000,00 € bereitzustellen. Die Finanzierung des Eigenanteiles in Höhe von 86.200,00 € erfolgt durch Minderausgaben auf der Buchungsstelle 03.21.01/0488.783101 – Jahnschule Bergkamen-Oberaden (Ersteinrichtung).

Es wird eine investive Einzahlung durch das Land NRW in Höhe 488.099,75 € bei der Buchungsstelle 03.21.01/0600.781100 – Investitionszuwendungen vom Land - erfolgen.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

575.000,00 €

Produkt-/Sachkonto:       03.21.01/0600.785100

                                       - Ausbau der Räumlichkeiten/Außenspielflächen für die

                                         Ganztagsbetreuung -

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

- €

 

Mittelverfügbarkeit:         Mittel nicht vorhanden

Deckungsvorschlag:

03.21.01/0600.781100 – Investitionszuwendungen vom Land – in Höhe von 488.099,75 €

03.21.01/0488.783101 – Jahnschule Bergkamen-Oberaden

(Ersteinrichtung) – in Höhe von 86.900,25 €

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Mitunterzeichnung

 

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

stellv. Amtsleiter StA 40

 

 

 

 

Bläsing

Amtsleiter StA 20

 

 

 

 

Marquardt