hier: Ausgaben in Höhe von 575.000,00 € für den Ausbau der Räumlichkeiten und der Außenspielflächen für die Ganztagsbetreuung in Grundschulen der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 575.000,00 €
bei der Buchungsstelle 03.21.01/0600.785100 – Ausbau der
Räumlichkeiten/Außenspielflächen für die Ganztagsbetreuung - gem. § 83 Absatz 1
und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein–Westfalen (GO NRW) in der
aktuell gültigen Fassung.
Die Finanzierung erfolgt
gemäß der in dieser Vorlage durch die Verwaltung aufgezeigte Kostendarstellung.
Die Deckung erfolgt
durch eine investive Einzahlung des Landes NRW in Höhe von 488.099,75 € bei der
Buchungsstelle 03.21.01/0600.781100 – Investitionszuwendungen vom Land - und
eine Minderauszahlung in 2021 in Höhe von 86.900,25 € bei der Buchungsstelle
03.21.01/0488.783101 – Jahnschule Bergkamen-Oberaden (Ersteinrichtung) -.
Sachdarstellung:
Begründung:
1. Gesetzliche Grundlagen
In § 83 Abs. 1 und 2 regelt die
Gemeindeordnung NRW das Verfahren zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese durch eine Deckung im laufenden
Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Gemäß Erlass des Ministeriums für Schule und
Bildung des Landes NRW (MSB) vom 22.01.2021 für die Durchführung des
beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
(Anlage 1) steht der Stadt Bergkamen dort ein maximaler Förderbetrag in Höhe
von 488.099,75 € für o. g. Maßnahmen, bei Investitionen in Höhe von gerundet
575.000,00 € zur Verfügung. Es handelt sich bei den
488.099,75 € um den maximalen Höchstbetrag
bei einer 85%igen Förderung.
Der erforderliche Eigenanteil der Stadt
Bergkamen beläuft sich also auf 86.900,25 €.
Ein entsprechender Förderbescheid (Anlage 2)
durch die Bezirksregierung Arnsberg nach Antrag vom 22.02.2021 wurde am
29.05.2021 erstellt und ist am 17.06.2021 hier eingegangen. Gemäß Punkt 5 der
zum Bescheid gehörenden Nebenbestimmungen sind die förderfähigen Maßnahmen zum
30.06.2021 spätestens zu beginnen.
2. Geplante Vorgehensweise bei
der Stadt Bergkamen
An der Gerhart–Hauptmann-Schule und
Preinschule sind verschiedene Räumlichkeiten und an der Preinschule auch
Toilettenanlagen der „Offenen Ganztagsgrundschule“ mit weiteren Nebenräumen mit
Blick auf eine ganztägige Nutzung dringend zu erneuern. Letztere sind in einem
seit Errichtung der Schule in den 50er Jahren unveränderten aber abgenutzten
Zustand. Zu der WC-Anlagensanierung in der Preinschule sind bereits mittels
einer Ausschreibung Kosten in Höhe von 195.000,00 € ermittelt worden. Bei den
vorgenannten Maßnahmen wird es sich um Wertsteigerungen handeln.
An der Gerhart-Hauptmann-Schule sind
zusätzlich 2 weitere Räume für die Ganztagsbetreuung auch mit Blick auf den ab
01.01.2026 in NRW erwarteten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im
Primarbereich zu schaffen.
Aktuell besuchen ca. 600 Grundschüler/-innen
von insgesamt rund 1.700 Grundschulkindern die sechs „Offenen
Ganztagsgrundschulen“ in Trägerschaft der Stadt Bergkamen. Lediglich die
Schillerschule bietet dieses Angebot noch nicht. Dort ist es aber zukünftig
auch geplant. Mit Einführung des zuvor benannten Rechtanspruches auf
Ganztagsbetreuung im Primarbereich wird mit einer deutlichen Zunahme von
Betreuten gerechnet.
Aus dem Förderbetrag steht ein Anteil ferner
in Höhe von 108.744,75 € für die Optimierung der Außenspielflächen und der
Inneneinrichtung der sechs Ganztagsbetreuungen an den Bergkamener Grundschulen
zur Verfügung. Dieser soll gleichmäßig auf die sechs Offenen
Ganztagsgrundschulen verteilt werden. Das Amt für Schulverwaltung,
Weiterbildung und Sport ist in Kostenermittlungen eingetreten.
Ohne die entsprechende Genehmigung durch den
Rat vor dem 30.06.2021 können entsprechende Aufträge nicht vergeben werden bzw.
notwendige Ausschreibungen nicht erfolgen.
Dies ist aber bis zum 30.06.2021
erforderlich, um den Fördervoraussetzungen zu genügen.
Insgesamt werden sich die angedachten
Maßnahmen als sinnvolle Ergänzung zu den in den letzten Jahren aus eigenen
Mitteln getätigten Investitionen diesbezüglich zum Beispiel an der Overberger
Schule und Pfalzschule mit umfassenden Anbauten erweisen.
Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe
von 86.900,25 € erfolg durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der
Buchungsstelle 03.21.01/0488.783101 – Jahnschule Bergkamen-Oberaden
(Ersteinrichtung) –. Dort stehen im Haushaltsjahr 2021 400.000,00 € für die
Ersteinrichtung der neuen Jahnschule nach deren Umzug auf das Gelände der
ehemaligen Burgschule zur Verfügung. Da die Neubaumaßnahme dort aber noch nicht
begonnen hat, ist weder in 2021 noch in folgenden zwei Jahren mit
Neubeschaffungen von Einrichtungsgegenständen dort in dieser Größenordnung zu
rechnen.
Kostendarstellung:
Kosten:
Auszahlungen in
Höhe von 575.000,00 € für den Infrastrukturausbau der „Offenen
Ganztagsgrundschulen“ in Trägerschaft der Stadt Bergkamen, zu bestreiten auf
der Buchungsstelle 03.21.01/0600.785100 – Ausbau der
Räumlichkeiten/Außenspielflächen für die Ganztagsbetreuung
Finanzierungsvorschlag:
Auf der
Buchungsstelle 03.21.01/0600.785100 – Ausbau der
Räumlichkeiten/Außenspielflächen für die Ganztagsbetreuung - sind
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 575.000,00 € bereitzustellen. Die
Finanzierung des Eigenanteiles in Höhe von 86.200,00 € erfolgt durch
Minderausgaben auf der Buchungsstelle 03.21.01/0488.783101 – Jahnschule
Bergkamen-Oberaden (Ersteinrichtung).
Es wird eine
investive Einzahlung durch das Land NRW in Höhe 488.099,75 € bei der
Buchungsstelle 03.21.01/0600.781100 – Investitionszuwendungen vom Land -
erfolgen.
Kostendarstellung: |
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Kosten: |
575.000,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 03.21.01/0600.785100 -
Ausbau der Räumlichkeiten/Außenspielflächen für die
Ganztagsbetreuung - |
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Folgekosten pro Jahr:
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- € |
Mittelverfügbarkeit: Mittel nicht vorhanden |
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Deckungsvorschlag: |
03.21.01/0600.781100 – Investitionszuwendungen vom
Land – in Höhe von 488.099,75 € 03.21.01/0488.783101 – Jahnschule
Bergkamen-Oberaden (Ersteinrichtung) – in Höhe von 86.900,25 € |
Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG
negativ |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Mitunterzeichnung Ulrich Beigeordneter
und Kämmerer |
stellv. Amtsleiter StA 40 Bläsing |
Amtsleiter StA 20 Marquardt |
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