Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.06.2021 zur
a) Anpassung der Klimaziele und Maßnahmen des Integrierten Klimaschutz-Konzeptes der Stadt Bergkamen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zum Klimaschutzgesetz. AlsKlimaschutzziel für 2030 wird eine Reduktion der THG-Emissionen von minus 70% im Vergleich zum Jahr 1990 festgelegt, weiterhin soll das Erreichen von Klimaneutralität für Bergkamen bis 2040 festgeschrieben werden.
b) Einführung eines wirksamen undaktuellen Controllings zur Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und zur THG-Bilanzierung mit einer jährlichen Berichterstattung an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Vorlage
12/0277
Aktenzeichen
rau-ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zur Änderung des Klimaschutzgesetzes, die Notwendigkeit und Auswirkungen einer Anpassung des Kapitels 8.1 („Quantitative Klimaziele“) des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK)“ durch ein externes Gutachterbüro ermitteln zu lassen. Als Vergleichsszenario wird die Anpassung des IKK an die quantitativen Zielsetzungen des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.06.2021 und an die des neuen „Klimaschutzgesetztes 2021“ gegenübergestellt.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der gutachterlichen Überprüfung Kapitels 8.1 des IKK, ebenfalls die Anpassung des Controllings zur Umsetzung und Effizienz des IKK überprüfen zu lassen.

 

Sachdarstellung:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 01.06.2021 beantragt, der Rat der Stadt Bergkamen möge beschließen:

  1. die Verwaltung zu beauftragen, das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ der Stadt Bergkamen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vom 24.03.2021 anzupassen. Zielsetzung ist die Anpassung des Punktes 8.1, eine Reduktion der THG-Emissionen bis 2040 auf „Netto-Null“ (von 6,2 auf < 1 t CO 2  pro Einwohner) und als Zwischenschritt für 2030 eine Reduktion der THG-Emissionen von minus 70% (von 6,2 auf < 1,86 t CO 2  pro Einwohner)
  2. die Verwaltung zu beauftragen:
    • Ein quantifizierbares, eigenes Controlling auf Grundlage der aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten (jahresaktuell) aufzubauen, um die Effektivität der Maßnahmen zur Zielerreichen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes beurteilen zu können. Wie auch im IKK soll hier der Bilanzierungsstandard „BISKO“ angewendet werden, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
    • Einen jährlichen Bericht an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu verfassen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

a): Anpassung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ der Stadt Bergkamen an die Klimaziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Bundeslandes NRW

 

Seit dem Jahr 2018 beschäftigt sich die Stadt Bergkamen programmatisch mit den Belangen des Klimaschutzes. Das über ein Jahr und unter einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete „Integrierte Klimaschutzkonzept“ (IKK) wurde im Februar 2019 vom Rat der Stadt beschlossenen (Vorlage 11/1469) und stellt die strategische Grundlage für die kommunale Energie- und Klimapolitik dar. Mit diesem Konzept hat sich die Stadt Bergkamen u.a. zur Senkung der im Stadtgebiet entstehenden CO2-Emissionen bzw. Treibhausgase (THG) verpflichtet.

 

Gemäß des IKK soll gegenüber dem Jahr 2016 eine Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 25 % (von 6,2 auf 4,5 t CO2 pro Einwohner) und bis zum Jahr 2050 um 75 % (von 6,2 auf 4,5 t CO2 pro Einwohner) stattfinden (s. Tabelle 1). Diese quantitativen Klimaziele (vgl. Kap. 8.1 IKK) sind unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 geltenden nationalen und internationalen Klimaschutzziele entwickelt worden. Insgesamt 27 Einzelmaßnahmen, welche innerhalb eines Maßnahmenkatalogs auf fünf unterschiedliche Handlungsfelder aufgeteilt sind, sollen innerhalb von fünf Jahren umgesetzt bzw. begonnen werden und u.a. zur Erreichung der für die Zukunft festgelegten Reduktion der CO2-Emissionen beitragen. Eine Aussage zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Bergkamen beinhaltet das IKK bisher nicht.

 

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 wird die zukünftige Klimaschutzarbeit auf Bundesebene auf den Prüfstand gestellt. Als Reaktion auf dieses Urteil hat die Bundesregierung bereits am 12.05.2021 im Bundeskabinett ein neues „Klimaschutzgesetz 2021“ vorgelegt, welches die Klimaschutzziele der Bundesregierung substanziell anhebt (s. Tabelle 1)

 

Die im Rahmen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.06.2021 geforderte Änderungen der Ziele gehen über die des Bundes hinaus und sehen für die Stadt Bergkamen u.a. eine um 5 Jahre schnellere Erreichung der Klimaneutralität vor (s. Tabelle 1).

 

Tabelle 1

 

IKK
(Bezugsjahr 2016)

Bund
(Bezugsjahr 1990)

Antrag Bündnis 90 / Die Grünen

(Bezugsjahr 1990)

2030

25 % weniger
CO2-Ausstoß

65 % weniger
CO2-Ausstoß

70 % weniger
CO2-Ausstoß

2040

-

88 % weniger
CO2-Ausstoß

Klimaneutralität

2045

-

Klimaneutralität

-

2050

75 % weniger
CO2-Ausstoß

-

-

 

Die Ziele des Bergkamener IKK wurden im Jahr 2018 zu einem Zeitpunkt definiert, als die nationalen Klimaziele weniger ambitioniert formuliert waren. Vor diesem Hintergrund und dem nun neuen Klimaschutzgesetzt der Bundesregierung ist eine Überprüfung und ggf. eine Anpassung der Klimaziele des IKK notwendig. Die Stadt Bergkamen kann damit sicherstellen, dass ihre eigenen Klimaschutzziele den Zielen der Bundesregierung mindestens entsprechen und die notwendige Effizienz im Kampf gegen den Klimawandel besitzen.

 

Für eine Überprüfung und eine ggf. folgende Anpassung der quantitativen Ziele des IKK empfiehlt die Verwaltung ein externes Gutachterbüro zu beauftragen. Ziel ist es den erforderlichen Mehraufwand der Stadt Bergkamen zu ermitteln, welchen eine neue ambitioniertere Zielsetzung erfordern würde. Das Gutachterbüro wird dazu angehalten ein Szenario für die Anpassung des IKK an die Zielsetzungen des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und zusätzlich an die Zielsetzung des Bundes zu ermitteln, um Vergleichswerte zur Einordnung des ermittelten Aufwands zu erhalten. Eine besondere Schwierigkeit wird darin liegen die bisherigen Ziele des IKK mit dem Bezugsjahr 2016 in Verhältnis zu den Zielen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und den des Bundes mit dem Bezugsjahr 1990 zu setzen. Insbesondere in diesem Bereich wird die Expertise eines Gutachterbürobüros notwendig.

 

Die Verwaltung wird über die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz berichten.

 

b): Bericht der Verwaltung zum Stand der Umsetzung des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“

 

Das Gutachterbüro soll ebenfalls dazu beauftragt werden das bisher vorgesehene Controlling des IKK zu überprüfen, um die Erreichung potentiell neu gesetzter Ziele zu gewährleisten. In erster Linie jedoch soll der Sachstand und die Effektivität der kommunalen Klimaschutzarbeit durch das Controlling-Verfahren ermittelt werden können und anhand eindeutiger Darstellungen von Daten der Öffentlichkeit regelmäßig durch die Verwaltung vorgestellt werden. Hierzu zählt ebenfalls die Überprüfung der THG-Bilanzierung der Stadt Bergkamen. Das wichtigste Kriterium ist hierbei zukünftig das Bilanzierungsinstrument zu verwenden, welches zukünftig die Möglichkeit zur schnellstmöglichen Erhebung und Bereitstellung der Daten gewährleistet.

 

Die Verwaltung wird über die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz berichten.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach