Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle
Vorlage
12/0274
Aktenzeichen
stra
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen begrüßt den weiteren Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Bergkamen wird ermächtigt gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Bönen die dieser Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Städte und Gemeinden sind als öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen.

 

Die Gemeinde Bönen wandte sich mit Blick auf die Komplexität des Vergaberechts an die Stadt Bergkamen, um eine interkommunale Zusammenarbeit über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle zu vereinbaren. Es wurde Einvernehmen erzielt, dass die Zentrale Vergabestelle der Stadt Bergkamen ab dem 01.01.2022 auch die formellen Verfahren für die Gemeinde Bönen abwickeln soll. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Zentrale Vergabestelle ist geeignet, standardisierte Vergabeverfahren zu gewährleisten.

 

Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit ist es, Verwaltungsleistungen effizient und rechtssicher zu erbringen und dabei Synergieeffekte zu erzielen. So soll insbesondere ein möglichst wirtschaftlicher Einsatz finanzieller, personeller und technischer Ressourcen erreicht werden. Die Aufgabenwahrnehmung soll durch die Bündelung vergaberechtlicher Fachkompetenz zu wirtschaftlichen und rechtssicheren Verfahren führen.

 

Im Verwaltungsaufbau der Stadtverwaltung Bergkamen ist die Zentrale Vergabestelle als neues Sachgebiet 30.2 im StA 30 im Dezernat III angeordnet und nimmt mit vollständiger Errichtung als voll digitalisierte Serviceeinheit die Durchführung von Vergabeverfahren von Stadt und Eigenbetrieben (SEB, EBB, BBB) wahr.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt in Form einer mandatierenden  Aufgabenübertragung gem. § 23 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)  insbesondere die Zuständigkeiten, den Umfang der zu leistenden Aufgaben, den Personaleinsatz sowie die Personal- und Sachkostenerstattung.

 

Die Stadt Bergkamen stellt für die Aufgabenerfüllung eigenes Personal und eigene Sachausstattung zur Verfügung. Die Stadt Bergkamen erhält für die von ihr durchgeführten Aufgaben eine Personal- und Sachkostenerstattung zur Deckung der durch die interkommunale Zusammenarbeit entstehenden Kosten nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (§ 4 Kostenerstattung). Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jedoch mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. 


 

Der Rat der Gemeinde Bönen entscheidet in seiner Sitzung am 01.07.2021 über die Ermächtigung zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf nach Unterzeichnung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Der Abschluss einer weiteren öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Bönen bekräftigt die erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit der beiden Kommunen. Der Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“ wurde mit Ratsbeschluss vom 14.12.2017 (Drucksache Nr.: 11/1074) mit Wirkung zum 01.02.2018, zum Zwecke der Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Städten Kamen und Bergkamen sowie in der Gemeinde Bönen gegründet. Der Rat der Stadt Bergkamen beschloss ebenfalls im Dezember 2017 die Kooperationsvereinbarung zum gemeinsamen Ausbau der Breitbandinfrastruktur (Drucksache Nr. 11/1073).

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Roreger

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Stratesteffen