Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW.
Sachdarstellung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss
klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes
bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen und
4. der Bilanz.
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den o.g.
Bestandteilen des Jahresabschlusses eine Einheit bildet. Darüber hinaus hat die
Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Bergkamen ist am 14.05.2021 gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 102 Abs. 3 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
Sachbearbeiter Kansteiner |