Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bergkamen stimmt dem Abschluss der neuen öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung über die Bestellung eines/einer gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten zu.
Sachdarstellung:
Mit
öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 11.12.2019 haben der Kreis Unna und
folgende Städte und Gemeinden die Bestellung eines gemeinsamen
IT-Sicherheitsbeauftragten beschlossen:
Stadt Bergkamen
Gemeinde Bönen
Gemeinde
Holzwickede
Stadt Kamen
Stadt Lünen
Stadt Selm
Kreisstadt Unna
Stadt Werne
Es wurde
vereinbart, dass die Kreisstadt Unna aufgrund der Größe der Verwaltung und der
fachlichen Nähe zum Aufgabenbereich „Datenschutz“ (der gemeinsame
Datenschutzbeauftragte ist ebenfalls bei der Kreisstadt Unna verortet) die
Aufgabenträgerschaft übernimmt.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist nach Genehmigung durch die
Bezirksregierung Arnsberg und Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Arnsberg am 14.03.2020 in Kraft getreten.
Die Stadt
Fröndenberg/Ruhr hat seinerzeit auf den Beitritt zu dieser
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verzichtet, da dort die Stelle eines
IT-Sicherheitsbeauftragten bereits mit einem städtischen Mitarbeiter besetzt
war.
Im Zuge der
Ausschreibung der Stelle durch die Kreisstadt Unna wurde dieser Mitarbeiter der
Stadt Fröndenberg/Ruhr für die Stelle des neuen gemeinsamen
IT-Sicherheitsbeauftragten ausgewählt. Alle beteiligten Kommunen haben der
Einstellung dieses Mitarbeiters durch die Kreisstadt Unna zugestimmt.
Bedingt durch diese
personelle Entwicklung hat die Stadt Fröndenberg/Ruhr ihr Interesse erklärt,
der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nunmehr ebenfalls beitreten
zu wollen.
Der beabsichtigte
Beitritt der Stadt Fröndenberg/Ruhr erfordert eine Neufassung der bestehenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Die der Kreisstadt
Unna entstehenden Personalaufwendungen werden durch die teilnehmenden Kommunen
erstattet. Die Gesamtaufwendungen werden auf Grundlage des KGSt-Berichts
„Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet. Der Aufwand wird nach der Anzahl der
vollzeitverrechneten Planstellen des jeweils aktuellen Stellenplans des Kreises
und der teilnehmenden Städte und Gemeinden verteilt.
Auf Grundlage der
Planstellen des Jahres 2019 ergibt sich folgende Kostenverteilung:
Behörde |
VZÄ Planstellen |
Kostenanteil |
Kreis
Unna |
1.010,26 |
33.005 € |
Stadt
Bergkamen |
378 |
12.349 € |
Gemeinde
Bönen |
95 |
3.104 € |
Stadt
Fröndenberg/Ruhr |
105,99 |
3.463 € |
Gemeinde
Holzwickede |
130,45 |
4.262 € |
Stadt
Kamen |
430,85 |
14.076 € |
Stadt
Lünen |
843,15 |
27.546 € |
Stadt
Selm |
148,84 |
4.863 € |
Kreisstadt
Unna |
492,84 |
16.101 € |
Stadt
Werne |
173 |
5.652 € |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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