Betreff
Umbau des Gehölzbestandes in der Wohnsiedlung "Schönhausen";
hier: Vorstellung der Konzeption
Vorlage
12/0239
Aktenzeichen
66 go-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die vorgestellte Konzeption der Verwaltung zum Umbau des Gehölzbestandes in der Wohnsiedlung „Schönhausen“ zur Kenntnis. Er befürwortet die dargestellte weitere Vorgehensweise und beauftragt die Verwaltung, die Einwohner der Siedlung „Schönhausen“ über die vorgeschlagene Konzeption zu informieren und anschließend die Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna vorzunehmen. Über die Ergebnisse ist der Ausschuss im Anschluss zu unterrichten.

 

Sachdarstellung:

 

  1. Anlass

In seiner Sitzung am 06.12.2017 beauftragte der Ausschuss für Umwelt, Bauen  und Verkehr die Verwaltung, eine Konzeption zum Umbau des Gehölzbestandes in der Wohnsiedlung „Schönhausen“ für den Bereich Russelstraße und Hansemannstraße – von der Landwehrstraße bis zur Lentstraße – gemäß Ziff. 6 der Sachdarstellung erstellen zu lassen (vgl. Drucksache Nr. 11/0899). Damalige Anlässe waren insbesondere

 

·         zunehmende Schäden im öffentlichen Straßenraum, insbesondere im Gehwegbereich

·         zunehmende Verwurzelungen privater Hauseingangsbereiche
- Anhebungen des Pflasters in Einfahrten und Zuwegungen
- Erhebliche Nutzungseinschränkungen

·         zunehmendes Wachstum der Baumwurzeln (auch Starkwurzeln) unter die Gebäudefundamente bis in die Gebäude oder ins Mauerwerk hinein (bei vorhandenen Vorschädigungen

·         zunehmende Verwurzelungen privater Hausentwässerungsleitungen
- Rückstau des Abwassers einzelner Gebäude in deren Keller- und Wohnräume
  hinein.

Zunächst verursacht oder zumindest verstärkt werden diese Wurzeleinwüchse durch bergbaubedingte Versätze von Muffen bzw. Zerstörung von Leitungen/Rohren (Risse oder Scherbenbildung). Erst dadurch können die Wurzeln in die Leitungen gelangen, ggf. schadenserweiternd wirken und so zu Durchflussbehinderungen führen. Eine Unterscheidung zwischen bergbau- und wurzelbedingten Schäden (im Sinne einer Schadenserweiterung), z. B. im Mauerwerk, ist oft nicht möglich. Das somit entstehende Spannungsfeld zwischen Vorschädigung und ggf. wurzelbedingter Schadenserweiterung ist im Einzelfall kaum differenzierbar.

Vor diesem Hintergrund wurde das Landschaftsarchitekturbüro Hartleif (Kamen) mit der entsprechenden Konzepterstellung beauftragt. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden im Nachfolgenden dargestellt und zudem in der Ausschusssitzung erläutert.

 

  1. Untersuchung des Gehölzbestandes

 

Als Grundlage für die Konzeption wurden zunächst die Grünflächen und angrenzende Grundstücke inklusive Einläufen, Schieberkappen u. ä. lagemäßig eingemessen. Anschließend fand eine Kanalbefahrung zur Aufspürung möglicher Wurzeleinwüchse statt.

 

Überdies wurde jeder einzelne Baumstandort hinsichtlich Gehölzgesundheit, Standort (Entfernung zu Ver- und Entsorgungsleitungen und Gebäuden, Versiegelung des Untergrundes) und verkehrstechnischer Situation überprüft, um eine fundierte Aussage zum möglichen Erhalt oder zu einer notwendigen Fällung treffen zu können.

 

Daraus wurden Pläne mit der Darstellung des Bestandes, einer Bestandsanalyse und letztlich einer Konzeption zur möglichen Gestaltung für die Russelstraße und den oberen Teil der Hansemannstraße bis zur Lentstraße entwickelt.

 

Die beiden „Musterstraßen“ wurden beispielhaft für „Schönhausen“ ausgewählt. Die hier gewonnenen Erfahrungen sollen später auf die übrigen Straßenbereiche in dieser Wohnsiedlung übertragen werden.

 

 

  1. Ergebnisse der erarbeiteten Konzeption

 

Der Konzeption zufolge könnten in beiden Straßen im oberen und unteren Bereich die vorhandenen Platanen als Baumtor stehen bleiben. Dazwischen müssten in beiden Straßenabschnitten alle Bäume gefällt werden (vgl. Konzeptvariante 2). Zwar könnten in der Hansemannstraße theoretisch 3 Platanen erhalten werden. Allerdings empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung der Erhalt dieser 3 Bäume nicht, da sie auf mittlere Sicht mit ihren Wurzeln vermutlich in defekte Leitungen einwachsen werden. Weiterhin werden bei einer Freistellung der 3 Platanen, die bisher im Reihenverband standen, durch massiv veränderte Windverhältnisse erhebliche Bedrohungen der Baumstatik entstehen. Aus gestalterischer Sicht wird darauf hingewiesen, dass bei einer Neugestaltung diese Platanen als Fremdkörper empfunden würden und ästhetisch keine Verbindung zu einer Neupflanzung geschaffen werden könnte.

 

Durch die Gestaltung würden zwar die vorhandenen Platanen entfallen, allerdings an vielen Stellen durch neue schmalkronigere Bäume ersetzt. Standorte, an denen dies nicht möglich ist, sollen mit blühenden Großsträuchern bepflanzt werden. Für die Unterpflanzung aller Standorte wird eine sich im Stadtgebiet bereits bewährte Rose vorgeschlagen: Rotviolett blühend und robust besitzt sie die Fähigkeit, über Ausläufer entstandene Fehlstellen zu kompensieren. Da Rosen in hohem Maße als Insektenweide wirken, wird auch der Förderung der Fauna wie auch dem Klimaaspekt in entsprechendem Umfang Rechnung getragen.

 

 

  1. Pflege und entstehendes Gesamtbild

 

Zwar würde eine Neupflanzung, speziell von Bodendeckern, gegenüber der jetzigen Situation (derzeit ist keine Unterpflanzung vorhanden) einen Mehraufwand an Pflege bedingen; allerdings dürfte sich dieser Aufwand im Vergleich mit den derzeit erforderlichen Pflegemaßnahmen für die vorhandenen Platanen die Waage halten.

 

Eine der Zielsetzungen der gesamten vorgelegten Planung ist somit die Anlegung einer extensiven Pflanzung: Es sollen schmalkronige sehr gut schnittverträgliche Baumarten und Großsträucher eingesetzt werden. Die Rosenunterpflanzung benötigt maximal einmal pro Jahr einen Rückschnitt von Überhängen in den öffentlichen Raum hinein. Weiterhin sollen zur Unterdrückung von Wildkrautaufkommen alle Rosenstandorte mit Vlies und Rindenmulch abgedeckt werden. Da die Pflanzarbeiten einschließlich einer dreijährigen Pflege vergeben würden, ist zum Ende dieses Zeitraumes und somit der Pflegeübernahme durch den Baubetriebshof von einem erfolgten Bestandsschluss der bodenbedeckenden Rosenpflanzung auszugehen.

 

Sicherlich wird sich das Erscheinungsbild der Siedlung deutlich verändern. Allerdings wird nicht der Eindruck eines Kahlschlages entstehen, da an die Stelle der vorhandenen Platanen eine offenere blütengeprägte Gestaltung mit stufigem Aufbau treten würde.

 

 

  1. Kosten

 

Im Hinblick auf die entstehenden Kosten wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der aktuellen Vorplanung nur eine Annahme formuliert werden kann – auch und nicht zuletzt angesichts der in den vergangenen Monaten aufgetretenen Preissteigerung im Bausektor. Folgekosten können erst auf Grundlage einer noch nicht erfolgten Entwurfsplanung benannt werden.

 

Kostenannahme Hansemannstraße (Landwehr- bis Lentstraße)

 

        Konzept 1:                                         ca.          640.000 € brutto

 

        Konzept 2:                                         ca.          770.000 € brutto

 

Kostenannahme Russelstraße          ca.          740.000 € brutto

 

 

Gesamtkosten mit Konzept 1:          ca.          1,4 Mio. € brutto

 

Gesamtkosten mit Konzept 2:          ca.          1,5 Mio. € brutto.

 

 

Eine kostenmäßige Beteiligung der Anwohner ist nicht vorgesehen.

 

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung schlägt eine abschnittsweise Umsetzung in den nächsten Jahren vor. So könnte z. B. ab Ende 2021 die Russelstraße und in den folgenden Jahren abschnittsweise die Hansemannstraße realisiert werden.

 

Zuvor schlägt die Verwaltung jedoch vor, nach dementsprechender Beschlussfassung die Bürger über das vorliegende Konzept zu informieren. Ob dieses in Form einer Präsenzveranstaltung oder in digitaler Form erfolgen kann, hängt wesentlich von der Pandemie-Lage ab. Neu gewonnene Erkenntnisse daraus werden anschließend in die Konzeption eingearbeitet.

 

Im Anschluss daran ist im Rahmen des Alleenschutzes eine Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde (Kreis Unna) gesetzlich vorgegeben. Diese wurde bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden und ist dadurch vorinformiert.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  1.500.000 €

Produkt-/Sachkonto:         13.55.03 / 0570.785200    

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     

 

Mittelverfügbarkeit:          2021: Mittel in Höhe von 775.000 € vorhanden, weitere
                                                  erforderliche Mittel für Folgejahre sind beantragt.

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Golz