Betreff
Ersatzwahl für den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0238
Aktenzeichen
ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt, dass vom Stadtjugendring Bergkamen e.V. vorgeschlagene Mitglied

 

Herrn Heinz Lowak, Glückaufstraße 7, 59192 Bergkamen,

 

zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe vom 26.06.1990, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 6 G v. 12.02.2021, gehört dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mitglied, mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden, an.

 

Für jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist gem. § 4 Abs. 3 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 414), in Kraft getreten am 1. Januar 2020, eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.

 

 

Der Stadtjugendring Bergkamen e.V. teilte folgende Änderung mit:

 

Jugendhilfeausschuss

 

Stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied Herr Heinz Lowak

für Herrn Christian Stork                                                             bisher: „wird nachbenannt“

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer