Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt, dass vom Stadtjugendring Bergkamen e.V. vorgeschlagene Mitglied
Herrn Heinz Lowak, Glückaufstraße 7, 59192 Bergkamen,
zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe vom 26.06.1990, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 6 G v. 12.02.2021, gehört dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mitglied, mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden, an.
Für jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist gem. § 4 Abs. 3 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 414), in Kraft getreten am 1. Januar 2020, eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.
Der Stadtjugendring Bergkamen e.V. teilte folgende Änderung mit:
Jugendhilfeausschuss
Stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied Herr
Heinz Lowak
für Herrn Christian Stork bisher: „wird nachbenannt“
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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