Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an den
Evangelischen Kirchenkreis Unna für die in Bergkamen betriebenen Einrichtungen
rückwirkend ab dem 01.08.2020 in Höhe von 6% der gesetzlich definierten
Betriebskosten zu übernehmen. Dies gilt unter der Voraussetzung des im Kinderbildungsgesetz
für kirchliche Träger festgelegten Trägeranteils von 10,3% der Betriebskosten.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge abzuschließen.
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Der
Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 27.11.2019 über die mit der
Reform des Kinderbildungsgesetzes neu geregelte Verteilung der
Betriebskostenanteile für Kindertageseinrichtungen informiert (Drucksache Nr.
11/1738).
Der Haupt-und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 beschlossen, die freiwilligen
Zuschüsse der Stadt Bergkamen an die sog. „armen Träger“ AWO und Johanniter in
Höhe des vollen gesetzlich festgelegten Finanzierungsanteils zu übernehmen.
Dies entspricht ab dem 01.08.2020 einem Anteil von 7,8% der gesetzlich
definierten Gesamtbetriebskosten (Drucksache Nr. 11/1798).
Bis zum 31.07.2020
betrug der gesetzliche Anteil an den Betriebskosten für kirchliche Träger 12 %.
Hiervon wurde die Hälfte = 6 % als freiwilliger Zuschuss von der Stadt
übernommen. Ab dem 01.08.2020 beträgt der gesetzliche Trägeranteil durch die
KiBiz-Reform 10,3 % bei erhöhten Kindpauschalen und somit erhöhten
Gesamtbetriebskosten.
Die evangelische
Kirche hat als Träger von fünf Kindertageseinrichtungen in Bergkamen einen
Antrag auf Fortzahlung der freiwilligen kommunalen Zuschüsse für seine
Einrichtungen in der bis zum 31.07.2020 gezahlten Höhe von 6% gestellt und eine
Berechnung über die Auskömmlichkeit der neuen Pauschalen für die Betriebskosten
vorgelegt
.
Der Evangelische
Kirchenkreis ist Träger folgender Einrichtungen in Bergkamen:
KiTa |
Anschrift |
Ortsteil |
Anzahl
Gruppen |
Grüner Weg |
Grüner Weg 1 |
Weddinghofen |
3 |
Bodelschwinghhaus |
Ebertstr. 20 |
Mitte |
3 |
Mittendrin |
Am Römerberg 40 |
Oberaden |
4 |
Büscherstiftung |
Büscherstr. 46 |
Mitte |
3 |
Arche Noah |
Rünther Str. 42 |
Rünthe |
2 |
Sanierungsbedarf der Gebäude
Der Antrag des
Evangelischen Kirchenkreises basiert auf der Begründung, dass die
Kindpauschalen ab dem 01.08.2020 zwar für den Personalbereich in den meisten
Einrichtungen auskömmlich sind, die Defizite aber durch die Sachkosten,
insbesondere durch den Sanierungsaufwand der alten Gebäude und der höheren
Instandhaltungskosten auf Grund des Gebäudealters entstehen.
KiTa |
Baujahr |
Gebäudealter |
Grüner Weg
Weddinghofen |
1958 |
62 Jahre |
Bodelschwinghhaus
Mitte |
1962 |
58 Jahre |
Mittendrin
Oberaden |
1970 |
50 Jahre |
Büscherstiftung
Mitte |
1973 |
47 Jahre |
Arche Noah Rünthe |
1973 |
47 Jahre |
Durch das
Architekturbüro Weiß aus Hemer wurden die Kosten für die notwendigen
Sanierungsmaßnahmen in den nächsten 10 Jahren für die Einrichtungen des
Evangelischen Kirchenkreises Unna ermittelt. Für die Bergkamener Einrichtungen
ergibt sich demnach folgender Bedarf:
|
Sanierungsmaßnahmen |
||||
|
Sofort |
1 Jahr |
5
Jahre |
10
Jahre |
Insgesamt |
Grüner Weg |
9.600 € |
47.200 € |
23.000 € |
98.000 € |
177.800 € |
Bodelschwinghhaus |
20.200 € |
25.000 € |
18.200 € |
--- |
63.400 € |
Mittendrin |
17.100 € |
210.000 € |
10.500 € |
54.300 € |
291.900 € |
Büscherstiftung |
34.200 € |
14.000 € |
40.800 € |
130.000 € |
219.000 € |
Arche Noah |
25.700 € |
21.600 € |
129.300 € |
--- |
176.600 € |
Gesamtinvestition |
106.800 € |
317.800 € |
221.800 € |
282.300 € |
928.700 € |
Im Vergleich der
durchschnittlichen kreisweiten Investitionskosten von 4.765,22 € pro Jahr und
pro Gruppe liegen die Bergkamener Einrichtungen mit 6.191,33 €
(Gesamtinvestition ./. 10 Jahre ./. 15
Gruppen) deutlich über dem Durchschnitt aller Einrichtungen dieses Trägers.
Das
Kinderbildungsgesetz geht bei Festlegung von Mietzuschüssen in § 34 KiBiz von
Sanierungskosten in Höhe von 3.059,60 € pro Gruppe aus.
Die für Bergkamen
ermittelten Sanierungskosten der evangelischen Einrichtungen sind doppelt so
hoch.
Kreiseinheitliche Regelung
Auf Kreisebene
haben Vertreter/innen der Städte Bergkamen, Kamen und Unna sowie der
kirchlichen Träger eine Einigung dahin gehend erzielt, den unter Trägerschaft
der Evangelischen Kirche stehenden Einrichtungen einen freiwilligen städtischen
Zuschuss von 6% an den im KiBiz definierten Betriebskosten rückwirkend ab dem
01.08.2020 zu leisten. Die Stadt Kamen hat diesen Beschluss in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 02.03.2021 gefasst.
Die Umsetzung
dieses Beschlusses entspricht dem Antrag des Evangelischen Kirchenkreises für
alle Einrichtungen in Bergkamen.
Finanzielle Auswirkungen
Die anteilige
Finanzierung der Betriebskosten für die Einrichtungen in kirchlicher
Trägerschaft vor und nach der KiBiz-Reform ab dem 01.08.2020 stellt sich mit
Weiterbewilligung des freiwilligen Trägeranteils von 6 % wie folgt dar:
|
bis
31.07.2020 |
ab
01.08.2020 |
Zuschuss des
Jugendamtes |
32,5 % |
33,0 % |
Gesetzlicher
Trägeranteil |
12,0 % |
10,3 % |
davon |
|
|
Freiwilliger Trägeranteil des JA |
6,0 % |
6,0% |
Verbleibender Trägeranteil |
6,0 % |
4,3 % |
Landeszuschuss |
36,5 % |
40,3 % |
Angenommene
Elternbeitragsquote |
19,0 % |
16,4 % |
Summe |
100,0 % |
100,0
% |
Unter
Zugrundelegung der Daten aus dem Leistungsbescheid des Landesjugendamtes für
das KiTa-Jahr 20/21 ergeben sich folgende Beträge:
Einrichtung |
Summe Betr.Kosten |
Trägeranteil 10,3 % |
Trägeranteil 6 % |
Arche
Noah |
381.741,17 € |
39.319,34 € |
22.904,47 € |
Bodelschwinghhaus |
613.634,94 € |
63.204,40 € |
36.818,10 € |
Büscherstiftung |
610.478,40 € |
62.879,28 € |
36.628,70 € |
Grüner
Weg |
605.207,41 € |
62.336,36 € |
36.312,44 € |
Mittendrin |
783.513,12 € |
80.701,85 € |
47.010,79 € |
Gesamtergebnis |
3.110.163,84 € |
320.346,88 € |
186.609,83 € |
Wenn das
Kinderbildungsgesetz nicht erneuert worden wäre und die alten Kindpauschalen
einschließlich der gesetzlichen Dynamisierung weiter gegolten hätten, beliefe
sich der 6%ige freiwillig übernommene Trägeranteil auf rd. 158.600 €. Die
Gewährung des freiwilligen Trägeranteils von 6% bedeutet demnach eine Erhöhung
der kalkulierten Kosten um rd. 28.000 € bezogen auf das KiTa-Jahr 20/21 für
alle genannten Einrichtungen.
Die vorgelegten
kalkulierten Gesamtkosten der Evangelischen Kindertageseinrichtungen in
Bergkamen übersteigen ohne Zahlung eines freiwilligen Trägeranteils unter
Berücksichtigung der sonstigen Förderung (Familienzentren, Qualifizierung,
Fachberatung, plusKiTa und Sprachförderung) die Summe der gesetzlich
vorgesehenen Gesamtfinanzierung um rd. 531.000 €. Selbst unter Berücksichtigung
des freiwillig übernommenen Trägeranteils von 6% ist der Evangelische Kirchenkreis nicht in
der Lage, die Bergkamener Einrichtungen auskömmlich zu betreiben.
Ohne die
freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen besteht die Gefahr, dass der
Evangelische Kirchenkreis die Angebote nicht in vollem Umfang weiterführen
kann.
Die
Mehraufwendungen für 2021 können innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. Die
Mehraufwendungen ab 2022 werden bei der Anmeldung der Haushaltsansätze
berücksichtigt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |