Betreff
Übernahme der Trägeranteile für die Kindertageseinrichtungen des Evangelischen Kirchenkreises Unna in Bergkamen mit Inkrafttreten der Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020
Vorlage
12/0211
Aktenzeichen
hö-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an den Evangelischen Kirchenkreis Unna für die in Bergkamen betriebenen Einrichtungen rückwirkend ab dem 01.08.2020 in Höhe von 6% der gesetzlich definierten Betriebskosten zu übernehmen. Dies gilt unter der Voraussetzung des im Kinderbildungsgesetz für kirchliche Träger festgelegten Trägeranteils von 10,3% der Betriebskosten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage:

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 27.11.2019 über die mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes neu geregelte Verteilung der Betriebskostenanteile für Kindertageseinrichtungen informiert (Drucksache Nr. 11/1738).

Der Haupt-und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 beschlossen, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an die sog. „armen Träger“ AWO und Johanniter in Höhe des vollen gesetzlich festgelegten Finanzierungsanteils zu übernehmen. Dies entspricht ab dem 01.08.2020 einem Anteil von 7,8% der gesetzlich definierten Gesamtbetriebskosten (Drucksache Nr. 11/1798).

 

Bis zum 31.07.2020 betrug der gesetzliche Anteil an den Betriebskosten für kirchliche Träger 12 %. Hiervon wurde die Hälfte = 6 % als freiwilliger Zuschuss von der Stadt übernommen. Ab dem 01.08.2020 beträgt der gesetzliche Trägeranteil durch die KiBiz-Reform 10,3 % bei erhöhten Kindpauschalen und somit erhöhten Gesamtbetriebskosten.

 

Die evangelische Kirche hat als Träger von fünf Kindertageseinrichtungen in Bergkamen einen Antrag auf Fortzahlung der freiwilligen kommunalen Zuschüsse für seine Einrichtungen in der bis zum 31.07.2020 gezahlten Höhe von 6% gestellt und eine Berechnung über die Auskömmlichkeit der neuen Pauschalen für die Betriebskosten vorgelegt

.

Der Evangelische Kirchenkreis ist Träger folgender Einrichtungen in Bergkamen:

 

KiTa

Anschrift

Ortsteil

Anzahl Gruppen

Grüner Weg

Grüner Weg 1

Weddinghofen

3

Bodelschwinghhaus

Ebertstr. 20

Mitte

3

Mittendrin

Am Römerberg 40

Oberaden

4

Büscherstiftung

Büscherstr. 46

Mitte

3

Arche Noah

Rünther Str. 42

Rünthe

2

Sanierungsbedarf der Gebäude

 

Der Antrag des Evangelischen Kirchenkreises basiert auf der Begründung, dass die Kindpauschalen ab dem 01.08.2020 zwar für den Personalbereich in den meisten Einrichtungen auskömmlich sind, die Defizite aber durch die Sachkosten, insbesondere durch den Sanierungsaufwand der alten Gebäude und der höheren Instandhaltungskosten auf Grund des Gebäudealters entstehen.


 

KiTa

Baujahr

Gebäudealter

Grüner Weg Weddinghofen

1958

62 Jahre

Bodelschwinghhaus Mitte

1962

58 Jahre

Mittendrin Oberaden

1970

50 Jahre

Büscherstiftung Mitte

1973

47 Jahre

Arche Noah Rünthe

1973

47 Jahre

 

 

Durch das Architekturbüro Weiß aus Hemer wurden die Kosten für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den nächsten 10 Jahren für die Einrichtungen des Evangelischen Kirchenkreises Unna ermittelt. Für die Bergkamener Einrichtungen ergibt sich demnach folgender Bedarf:

 

 

Sanierungsmaßnahmen

 

Sofort

1  Jahr

5 Jahre

10 Jahre

Insgesamt

Grüner Weg

9.600 €

47.200 €

23.000 €

98.000 €

177.800 €

Bodelschwinghhaus

20.200 €

25.000 €

18.200 €

---

63.400 €

Mittendrin

17.100 €

210.000 €

10.500 €

54.300 €

291.900 €

Büscherstiftung

34.200 €

14.000 €

40.800 €

130.000 €

219.000 €

Arche Noah

25.700 €

21.600 €

129.300 €

---

176.600 €

Gesamtinvestition

106.800 €

317.800 €

221.800 €

282.300 €

928.700 €

 

Im Vergleich der durchschnittlichen kreisweiten Investitionskosten von 4.765,22 € pro Jahr und pro Gruppe liegen die Bergkamener Einrichtungen mit 6.191,33 € (Gesamtinvestition ./. 10 Jahre  ./. 15 Gruppen) deutlich über dem Durchschnitt aller Einrichtungen dieses Trägers.

Das Kinderbildungsgesetz geht bei Festlegung von Mietzuschüssen in § 34 KiBiz von Sanierungskosten in Höhe von 3.059,60 € pro Gruppe aus.

Die für Bergkamen ermittelten Sanierungskosten der evangelischen Einrichtungen sind doppelt so hoch.

 

 

Kreiseinheitliche Regelung

 

Auf Kreisebene haben Vertreter/innen der Städte Bergkamen, Kamen und Unna sowie der kirchlichen Träger eine Einigung dahin gehend erzielt, den unter Trägerschaft der Evangelischen Kirche stehenden Einrichtungen einen freiwilligen städtischen Zuschuss von 6% an den im KiBiz definierten Betriebskosten rückwirkend ab dem 01.08.2020 zu leisten. Die Stadt Kamen hat diesen Beschluss in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2021 gefasst.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses entspricht dem Antrag des Evangelischen Kirchenkreises für alle Einrichtungen in Bergkamen.


Finanzielle Auswirkungen

 

Die anteilige Finanzierung der Betriebskosten für die Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft vor und nach der KiBiz-Reform ab dem 01.08.2020 stellt sich mit Weiterbewilligung des freiwilligen Trägeranteils von 6 % wie folgt dar:

 

 

bis 31.07.2020

ab 01.08.2020

Zuschuss des Jugendamtes

32,5 %

33,0 %

Gesetzlicher Trägeranteil

12,0 %

10,3 %

davon

 

 

Freiwilliger Trägeranteil des JA

  6,0 %

6,0%

Verbleibender Trägeranteil

  6,0 %

 4,3 %

Landeszuschuss

  36,5 %

40,3 %

Angenommene Elternbeitragsquote

  19,0 %

16,4 %

Summe

 100,0 %

100,0 %

 

Unter Zugrundelegung der Daten aus dem Leistungsbescheid des Landesjugendamtes für das KiTa-Jahr 20/21 ergeben sich folgende Beträge:

 

Einrichtung

Summe Betr.Kosten

Trägeranteil 10,3 %

Trägeranteil 6 %

Arche Noah

381.741,17 €

39.319,34 €

22.904,47 €

Bodelschwinghhaus

613.634,94 €

63.204,40 €

36.818,10 €

Büscherstiftung

610.478,40 €

62.879,28 €

36.628,70 €

Grüner Weg

605.207,41 €

62.336,36 €

36.312,44 €

Mittendrin

783.513,12 €

80.701,85 €

47.010,79 €

Gesamtergebnis

3.110.163,84 €

320.346,88 €

186.609,83 €

 

Wenn das Kinderbildungsgesetz nicht erneuert worden wäre und die alten Kindpauschalen einschließlich der gesetzlichen Dynamisierung weiter gegolten hätten, beliefe sich der 6%ige freiwillig übernommene Trägeranteil auf rd. 158.600 €. Die Gewährung des freiwilligen Trägeranteils von 6% bedeutet demnach eine Erhöhung der kalkulierten Kosten um rd. 28.000 € bezogen auf das KiTa-Jahr 20/21 für alle genannten Einrichtungen.

 

Die vorgelegten kalkulierten Gesamtkosten der Evangelischen Kindertageseinrichtungen in Bergkamen übersteigen ohne Zahlung eines freiwilligen Trägeranteils unter Berücksichtigung der sonstigen Förderung (Familienzentren, Qualifizierung, Fachberatung, plusKiTa und Sprachförderung) die Summe der gesetzlich vorgesehenen Gesamtfinanzierung um rd. 531.000 €. Selbst unter Berücksichtigung des freiwillig übernommenen Trägeranteils von 6%  ist der Evangelische Kirchenkreis nicht in der Lage, die Bergkamener Einrichtungen auskömmlich zu betreiben.

Ohne die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen besteht die Gefahr, dass der Evangelische Kirchenkreis die Angebote nicht in vollem Umfang weiterführen kann.

Die Mehraufwendungen für 2021 können innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. Die Mehraufwendungen ab 2022 werden bei der Anmeldung der Haushaltsansätze berücksichtigt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske