Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2021 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2020 wie folgt zu verteilen:
2/3 |
1/3 |
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Mitglieder |
Grund- |
nach |
Gesamt- |
|
Gruppe/Verein: |
31.12.2020 |
förderung |
Mitgliedern |
förderung: |
Behindertengruppe
Wichernhaus |
35 |
584,76 € |
242,82 € |
827,59 € |
Behindertensportgemeinschaft
Bergkamen |
90 |
584,76 € |
624,41 € |
1.209,17 € |
Freundeskreis der
Von-Bodelschwingh-Schule |
22 |
584,76 € |
152,63 € |
737,39 € |
Behindertengruppe
Oberaden (Jochen-Klepper-Haus) |
11 |
584,76 € |
76,32 € |
661,08 € |
Blinden- und
Sehbehindertenverein Kreis Unna Ortsgruppe Bergkamen |
10 |
584,76 € |
69,38 € |
654,14 € |
Initiative
Down-Syndrom Kreis Unna e. V. |
38 |
584,76 € |
263,64 € |
848,40 € |
Deutsche
Rheumaliga NRW e.V. Ortsgruppe Bergkamen |
89 |
584,76 € |
617,47 € |
1.202,23 € |
Summe |
295 |
4.093,33 € |
2.046,67 € |
6.140,00 € |
Sachdarstellung:
Wie in den Vorjahren stehen im Haushalts-/Budgetjahr 2021 für die Förderung der lokalen Behindertenarbeit in Bergkamen Mittel in einer Gesamthöhe von 6.140 € zur Verfügung. Hiermit soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.
Da es sich bei den in 2021 bereitgestellten Mitteln um die
Förderung der örtlichen Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den
über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch diese
eigenverantwortlich die Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die
Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an
übergeordnete Organisationen oder Nutzung für Mitglieder außerhalb des
Bergkamener Stadtgebietes ist ausgeschlossen.
Die Ermittlung der Zuschussbeträge für den Beschlussvorschlag basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll. Die Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2020 wurden von den einzelnen Gruppen verbindlich an die Verwaltung gemeldet.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio wie in den Vorjahren auch in 2021 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichtet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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