Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2021 auf Streichung des geplanten Gewerbegebiets in Bergkamen-Overberge aus dem Flächennutzungsplan
Vorlage
12/0183
Aktenzeichen
61 th-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis und entscheidet nach Beratung in der Sitzung.

 

Sachdarstellung:

 

Die CDU-Fraktion hat am 01.03.2021 den als Anlage 1 beiliegenden Antrag gestellt. Darin beantragt sie, „das Gewerbegebiet in Overberge, südlich des Gewerbeparks Rünthe, aus dem Flächennutzungsplan zu streichen“.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Am 04. Dezember 2018 wurde der aktuelle Sachstand der Gewerbeflächenentwicklung in Bergkamen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vorgestellt (vgl. Drucksache Nr. 11/1410). Seinerzeit gab es verfügbare gewerbliche Reserveflächen nur noch im Bereich Gewerbestraße / Industriestraße sowie nördlich des Sandbochumer Wegs in einer Gesamtgröße von rund 6,8 ha brutto. Es bestand darüber hinaus ein mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) abgestimmter kommunaler Brutto-Gewerbeflächenbedarf von 11,4 ha, der weder im Flächennutzungsplan noch im Entwurf des Regionalplans Ruhr dargestellt war.

Der kommunale Gewerbeflächenbedarf ist gemäß aktueller Bilanzierung der Reserven und Bedarfe in Siedlungsflächenmonitoring und Siedlungsflächenbedarfsberechnung Ruhr (SFM Ruhr  bzw. SFB Ruhr) auf 14,8 ha brutto gestiegen (Stand: Dezember 2020). Die gewerblichen Reserveflächen sind annähernd die gleichen wie 2018.

 

Zur Neuausweisung gewerblicher Bauflächen wurde 2017/18 das gesamte Stadtgebiet auf mögliche Standorte hin untersucht. Im Ergebnis kamen nur eine rund 11 ha große Fläche im Stadtteil Overberge südlich des Gewerbeparks Rünthe sowie eine rund 6,6 ha große Fläche im Stadtteil Weddinghofen im Dreieck von Autobahn A 2, Landesstraße L 654 (Lünener Straße) und Kreisstraße K 9 (Am Langen Kamp) in Frage.

 

Dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vom 04. Dezember 2018 folgend sollten die beiden Standortvorschläge Overberge / Rünthe-Süd und Weddinghofen / A 2 durch die Verwaltung weiter qualifiziert werden. Neben Gesprächen mit den privaten Eigentümern bezüglich der Verfügbarkeit und Verkaufsbereitschaft sollte mit der Regionalplanungsbehörde (RVR) abgestimmt werden, ob gemäß den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung eine Ausweisung als gewerbliche Baufläche zulässig ist.

 

Im Ergebnis der Gespräche mit dem RVR entsprach die Fläche in Weddinghofen seinerzeit nicht den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung.
Für die Fläche in Overberge hat die Vorabstimmung mit dem RVR ergeben, dass grundsätzlich die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen zur Festlegung einer gewerblichen Baufläche gegeben sind. Formell ist dazu die Durchführung eines Regionalplan-Änderungsverfahrens bzw. die Einbringung in den neuen Regionalplan Ruhr erforderlich, jeweils mit dem Ziel, hier einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) darzustellen. Danach ist die Darstellung als gewerbliche Fläche im Flächennutzungsplan möglich und schließlich die Aufstellung eines Bebauungsplans.

 

Im Rahmen seiner Stellungnahme zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 beschlossen, dass der Standort Overberge / Rünthe-Süd im Regionalplanentwurf neu als GIB festgelegt werden soll. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr dauert aktuell noch an, eine formelle Ausweisung als GIB ist daher bislang nicht erfolgt. Folglich ist der betroffene Bereich im Flächennutzungsplan weiterhin als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Wald“ dargestellt (siehe Anlage 2).

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede