Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis und entscheidet nach Beratung in der Sitzung.
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion hat am 01.03.2021 den als Anlage 1
beiliegenden Antrag gestellt. Darin beantragt sie, „das Gewerbegebiet in
Overberge, südlich des Gewerbeparks Rünthe, aus dem Flächennutzungsplan zu
streichen“.
Stellungnahme der
Verwaltung
Am 04. Dezember 2018 wurde der aktuelle Sachstand der
Gewerbeflächenentwicklung in Bergkamen im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vorgestellt (vgl. Drucksache Nr.
11/1410). Seinerzeit gab es verfügbare gewerbliche Reserveflächen nur noch im
Bereich Gewerbestraße / Industriestraße sowie nördlich des Sandbochumer
Wegs in einer Gesamtgröße von rund 6,8 ha brutto. Es bestand darüber
hinaus ein mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) abgestimmter kommunaler
Brutto-Gewerbeflächenbedarf von 11,4 ha, der weder im Flächennutzungsplan
noch im Entwurf des Regionalplans Ruhr dargestellt war.
Der kommunale Gewerbeflächenbedarf ist gemäß aktueller
Bilanzierung der Reserven und Bedarfe in Siedlungsflächenmonitoring und
Siedlungsflächenbedarfsberechnung Ruhr (SFM Ruhr bzw. SFB Ruhr) auf 14,8 ha brutto
gestiegen (Stand: Dezember 2020). Die gewerblichen Reserveflächen sind
annähernd die gleichen wie 2018.
Zur Neuausweisung gewerblicher Bauflächen wurde 2017/18
das gesamte Stadtgebiet auf mögliche Standorte hin untersucht. Im Ergebnis
kamen nur eine rund 11 ha große Fläche im Stadtteil Overberge südlich des
Gewerbeparks Rünthe sowie eine rund 6,6 ha große Fläche im Stadtteil
Weddinghofen im Dreieck von Autobahn A 2, Landesstraße L 654 (Lünener
Straße) und Kreisstraße K 9 (Am Langen Kamp) in Frage.
Dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vom 04. Dezember 2018 folgend sollten
die beiden Standortvorschläge Overberge / Rünthe-Süd und
Weddinghofen / A 2 durch die Verwaltung weiter qualifiziert werden.
Neben Gesprächen mit den privaten Eigentümern bezüglich der Verfügbarkeit und Verkaufsbereitschaft
sollte mit der Regionalplanungsbehörde (RVR) abgestimmt werden, ob gemäß den
Vorgaben der Landes- und Regionalplanung eine Ausweisung als gewerbliche
Baufläche zulässig ist.
Im Ergebnis der Gespräche mit dem RVR entsprach die
Fläche in Weddinghofen seinerzeit nicht den Vorgaben der Landes- und
Regionalplanung.
Für die Fläche in Overberge hat die Vorabstimmung mit dem RVR ergeben, dass
grundsätzlich die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen zur
Festlegung einer gewerblichen Baufläche gegeben sind. Formell ist dazu die
Durchführung eines Regionalplan-Änderungsverfahrens bzw. die Einbringung in den
neuen Regionalplan Ruhr erforderlich, jeweils mit dem Ziel, hier einen Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) darzustellen. Danach ist die
Darstellung als gewerbliche Fläche im Flächennutzungsplan möglich und
schließlich die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Im Rahmen seiner
Stellungnahme zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr hat der Rat der Stadt
Bergkamen in seiner Sitzung am 21. Februar 2019
beschlossen, dass der Standort Overberge / Rünthe-Süd im Regionalplanentwurf neu
als GIB festgelegt werden soll. Das Verfahren zur Neuaufstellung des
Regionalplans Ruhr dauert aktuell noch an, eine formelle Ausweisung als GIB ist
daher bislang nicht erfolgt. Folglich ist der betroffene Bereich im
Flächennutzungsplan weiterhin als „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche
für Wald“ dargestellt (siehe Anlage 2).
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Kämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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