Betreff
Korruptionsprävention - jährlicher Bericht -
Vorlage
12/0134
Aktenzeichen
sey-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 12/0134 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, über das Thema Korruptionsprävention jährlich zu berichten.

 

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW – KorruptionsbG) vom 16.12.2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), in Kraft getreten 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung, enthält zahlreiche Transparenzregelungen sowie Melde- und Anzeigepflichten, die auch den kommunalen Bereich betreffen. Die Meldung von Vergabeausschlüssen und Verfehlungen im Vergaberegister wurde auch für den kommunalen Bereich verbindlich gemacht.

 

Nachfolgend wird über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention berichtet:

 

1.       Anfragen nach § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz („Vergaberegister“)

 

Bei der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Vergaben des Ministeriums der Finanzen NRW wurde das Vergaberegister eingerichtet. Dieses enthält Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise auf Verfehlungen von Firmen. Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, bei Dienstleistungsaufträgen über 25.000 Euro und bei Bauaufträgen über 50.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) eine Anfrage an das Vergaberegister zu stellen. Im Gegenzug besteht die Verpflichtung, dem Vergaberegister die Daten der Firmen zu melden, die im Sinne des KorruptionsbG auffällig geworden sind.

 

Im Jahr 2020 wurde das Vergaberegister wie folgt angefragt:          

                                      

Stadtämter/ Eigenbetriebe                                                                     

Anzahl der Anfragen

Zentrale Dienste

1

Immoblienwirtschaft

39

Bürgerdienste, Ordnung, Soziales

3

Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport

9

Jugendamt

3

Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen

2

Breitband Bergkamen

2

Baubetriebshof

7

Entsorgungs Betrieb Bergkamen

4

Stadtbetrieb Entwässerung

7

 

 

 

 

 

 

Gesamt

77

 

Es lagen keine Eintragungen im Vergaberegister vor.


 

 

2.       Nachfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

 

Im Jahr 2020 gab es zwei größere Nachfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) die unter Beteiligung der Zentralen Dienste beantwortet wurden.

 

Sofern sich der Zugang zu amtlichen Informationen nicht aus spezialgesetzlichen Regelungen ableiten lässt, erfolgt die Beantwortung kleinerer Anfragen nach dem IFG NRW dezentral im jeweiligen Fachamt.

 

 

3.   Veröffentlichungspflicht gem. § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz im Jahre 2020

 

§ 16 KorruptionsbG sieht eine jährliche Veröffentlichung der beruflichen Daten, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Gremien und Organen sowie Vereinsfunktionen öffentlicher Mandatsträger (Bürgermeister, Ratsmitglieder und Sachkundiger Bürger) zum Stichtag 01.01., vor.

 

Durch die Offenlegung werden berufliche Betätigungen, andere Mandate und Ehrenämter während der Zeit der parlamentarischen Arbeit transparent und somit deren Vereinbarkeit dargestellt. Der Weg der Offenlegung auch der ehrenamtlichen Funktionen kann Aufschluss über die Entscheidungen der Mandatsträgern zugrunde liegenden Motivationen geben.

 

Die Angaben hierzu werden jährlich, jeweils zum 01.03., auf der städtischen Homepage aktualisiert.

 

 

3.       Anzeigepflicht  des Hauptverwaltungsbeamten gem. § 17 KorruptionsbG

 

Der Bürgermeister kommt seiner Anzeigenpflicht gem. § 17 Korruptionsbekämpfungs-gesetz gegenüber dem Rat nach.

 

Gem. § 17 Abs. 1 S. 2 KorruptionsbG NRW gilt die Anzeigepflicht auch für die Hauptverwaltungsbeamten die in den Ruhestand eingetreten sind. Der ausgeschiedene Bürgermeister kommt seiner Anzeigepflicht gem. § 17 KorruptionsbG ebenfalls gegenüber dem Rat nach.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Thomas Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Patrick Seyffert