Betreff
Fördergerüst Haus Aden 2
hier: Externes Gutachten und Entscheidung über Erhalt / Translozierung
Vorlage
12/0115
Aktenzeichen
reu-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen spricht sich nach Auswertung des externen Gutachtens und aufgrund der Kostensituation bzw. finanziellen Rahmenbedingungen gegen den Erhalt des Schachtgerüstes Haus Aden in kommunaler Baulastträgerschaft aus.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Geschichtskreis Haus Aden / Grimberg 3/4 und weitere Unterstützer wünschen den Erhalt des Schachtgerüsts Haus Aden 2. Es handele sich um eine stadtbildprägende Landmarke, die Teil der Erinnerungskultur an die bergbauliche Vergangenheit der Stadt Bergkamen sein könne. Die Verwaltung hat daher unter Einschaltung externer Gutachter unterschiedliche Szenarien zum Erhalt untersucht.

1.       Erhalt am heutigen Standort

Die RAG plant am Standort in der entstehenden Wasserstadt Aden ein Maschinenhaus, in dem sich eine Brunnenanlage mit Hebeeinrichtung für die Pumpen und Rohrleitungen befinden wird, die zukünftig den Grubenwasserspiegel des östlichen Ruhrgebiets reguliert. Als eine von sechs aktiven Wasserhaltungen erfüllt die Anlage damit dauerhaft eine zentrale Funktion bei der notwendigen Bewältigung der Bergbaufolgen für den Wasserhaushalt im gesamten Ruhrgebiet. Bei der RAG als Eigentümerin und Nutzungsberechtigte am Standort wurde daher der Wunsch vorgetragen, den Förderturm zu erhalten und in das Umbaukonzept zur Grubenwasserhaltung einzubinden.

Diesen Vorschlag hat die RAG negativ beschieden. Der Erhalt des Schachtgerüsts sei mit diesen Planungen nicht vereinbar. Das Maschinenhaus passe nicht unter die vorhandene Konstruktion. Es solle auf dem Fundament des zurückgebauten Schachtgerüsts errichtet werden, um die enorme Gesamtlast der Hebetechnik sowie der drei eingehängten Rohrleitungen von jeweils 500 Tonnen in den Baugrund abzuleiten. In diesem Fall sei die Statik der verbleibenden Stahlkonstruktion nicht länger gewährleistet. Das Gerüst müsse völlig umgestaltet werden. Das Aussehen würde sich grundlegend ändern, die Gesamterscheinung entstellt.

Als Alternative käme eine Translozierung an einen anderen Standort infrage.

2.       Translozierung an einen anderen Standort

Als Voraussetzung dazu benennt die RAG folgende Bedingungen:

  • Die RAG bleibt nicht länger Eigentümerin des Fördergerüsts.
  • Der neue Eigentümer übernimmt die Kosten für den Umzug des Gerüsts sowie alle notwendigen bauseitigen Verpflichtungen.
  • Der neue Eigentümer übernimmt alle rechtlichen Verpflichtungen.

Die Verwaltung hat daraufhin die Translozierung an einen anderen Standort geprüft.

Um dem Fördergerüst die Sinnhaftigkeit nicht komplett zu entziehen, käme nur ein Standort in unmittelbarer Umgebung in Betracht.

Daher wurde zunächst die Versetzung auf dem RAG-Grundstück geprüft. Das Grundstück wird in Gänze für die Durchführung zwingend erforderlicher Arbeiten am Standort benötigt. Einschränkungen will die RAG insbesondere aus Erwägungen der Arbeitssicherheit nicht hinnehmen. Aus diesen Gründen scheidet eine Versetzung innerhalb der für die zentrale Wasserhaltung Haus Aden vorgesehenen Fläche aus.

Östlich angrenzend stehen im Bereich der heutigen Trafostation potenziell geeignete Flächen zur Verfügung. Diese sind im Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ als Gewerbegebiet festgesetzt und werden über den Adenboulevard erschlossen. Diese Flächen werden im Rahmen der Baureifmachung für die Wasserstadt Aden als tragfähige Bauflächen aufbereitet und könnten die erforderlichen Massen mit geringfügiger Ertüchtigung aufnehmen. Die RAG Montan Immobilien GmbH als Eigentümerin dieser Grundstücke kann sich eine Versetzung des Fördergerüsts dorthin grundsätzlich vorstellen. Voraussetzung sind der Erwerb der Flächen in einer Größe von rd. 4.000 qm, keine Beeinträchtigung der umliegenden Grundstücke (z.B. Abstandsflächen) und die jederzeitige Erreichbarkeit des Wasserhaltungsstandortes.

Eine Versetzung auf die Fläche des westlich anschließenden Adenparks kommt aufgrund der Tragfähigkeit des Untergrunds nicht in Frage.

Seitens der Verwaltung wurde daher eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Fördergerüsts an das mit bergbaulichen Hochbauanlagen vertraute Architekturbüro Dipl.-Ing. Heinrich Böll (Essen) in Auftrag gegeben. Aufgrund spezieller statischer Fragestellungen wurden Ripkens Wiesenkämper Beratende Ingenieure eingebunden. Das Ergebnis liegt seit Ende Januar vor. Den Fraktionen wurden das Gutachten in Gänze zur Verfügung gestellt.

Demnach ist die Versetzung des Doppelstreben-Fördergerüstes „Schacht Aden 2“ technisch möglich. Der Gutachter hat dazu drei technische Varianten geprüft. In Konzeption 1 wird ein Versetzen in Teilen  jeweils kleiner 50 Tonnen vorgeschlagen, in Konzeption 2 in größeren Teilen und in der Konzeption 3 im Ganzen.

Die Konzeption 1 sei aus wirtschaftlichen Gründen zu favorisieren. Auch zeitliche Gründe sprächen dafür, da geeignete Kräne, welche die großen Lasten nach den Varianten 2 und 3 tragen können, langfristig ausgebucht seien.

Die Sanierung und Umsetzung kalkuliert der Gutachter mit rd. 2,1 Mio. €. Dazu kommen weitere Kosten für den Erwerb des Grundstücks und für eine Zwischenlagerung. Der Gutachter legt anhand der notwendigen Genehmigungsverfahren im Bergrecht dar, dass eine kurzfristige Versetzung auf das angedachte Grundstück nicht möglich sein wird. Auch die Baureifmachung dieser Flächen ist noch nicht erfolgt. Im Ergebnis ist eine Zwischenlagerung der demontierten Teile erforderlich.

Die Verwaltung rechnet daher mit Kosten von ca. 3 Mio. €, die sich wie folgt aufteilen:

Gewerk

Kosten in €

Versetzung, Sanierung

2.100.000

Grundstück

200.000 – 300.000

Zwischenlagerung

300.000

Einfriedigung, Beleuchtung, Beschilderung

100.000

10 % Sicherheitszuschlag

300.000

Summe ca.

3.000.000

 

Hinzu kommen Kosten für die dauerhafte Unterhaltung, Wartung und den Betrieb bei Führungen, Veranstaltungen usw.

Angesichts dieser immensen Kostendimension rät die Verwaltung von der Versetzung des Fördergerüsts in kommunaler Baulastträgerschaft ab.

Der Ratsbeschluss ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, da die RAG mit der bereits vorliegenden bergrechtlichen Genehmigung den Rückbau jederzeit einleiten kann und will. Nach Zeitplan der RAG könnte der Rückbau Ende Februar beginnen. Die Entscheidung sollte zudem kurzfristig erfolgen, da ansonsten durch diese Maßnahme zwei Großbaustellen Wasserstadt Aden und Bau der Grubenwasserleitung auf engstem Raum beeinträchtigt bzw. verzögert werden könnten. Dies wäre mit zusätzlichen Restriktionen für die bauausführende „ARGE Wasserstadt“ mit der Folge von Kostensteigerungen verbunden. Auch hinsichtlich der weiteren Planungen zum nationalen Städtebauprojekt ist die Entscheidung jetzt herbeizuführen, da bereits Fördermittel beim Bund für 2021 für dieses Projekt eingeplant sind und verloren gehen könnten.

Natürlich soll in der ehemals größten Bergbaustadt die Erinnerung an die bergbauliche Vergangenheit auch in Zukunft eine Rolle spielen. Haus Aden ist einer der sechs zentralen Wasserhaltungsstandorte - als Teil der so genannten „Ewigkeitsaufgabe“ der RAG. Daher besteht die Chance, dieses neue Kapitel des Bergbaus auch als Symbol zu begreifen und als neuen architektonischen Identifikationsort zu gestalten. Der Rat hat daher in seiner Sitzung am 19.02.2020 diese Maßnahme beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diese Idee als Projekt des Nationalen Städtebaus anzumelden und eine Förderung zu beantragen. Das Bergkamener Projekt wurde aus 98 angemeldeten Maßnahmen ausgewählt und in die Förderung aufgenommen. Bergkamen kann damit erstmals ein Projekt des Nationalen Städtebaus umsetzen. Mit der Wasserstadt Aden entsteht  ein innovatives Wohn- und Arbeitsquartier, das bereits heute nationale und internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Mit diesem Zukunftsprojekt sind hohe Qualitätsstandards an Städtebau und Baukultur eingeführt. Die Architektur des Hebewerks soll an diesen Qualitätsanspruch anknüpfen.

Die RAG hat dabei ihre Mitwirkung bereits bestätigt. Die ersten weiterführenden Gespräche haben stattgefunden.

Neben der Transformation in eine neue Zeit in der Wasserstadt Aden sollen in Bergkamen einzigartige Bergbaurelikte als wesentlicher Bestandteil der Erinnerungskultur erhalten bleiben: Am Standort Neu-Monopol kann ein bergbauliches Ensemble in unmittelbarer Innenstadtnähe erhalten werden. Die notwendigen Vorarbeiten für eine Inwertsetzung des Standorts wurden mit dem Integrierten Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ bereits eingeleitet.

Dritter wichtiger Baustein der Erinnerungskultur ist die museale Präsentation im Stadtmuseum, die im Wesentlichen vom ehrenamtlichen Engagement des Geschichtskreises Haus Aden / Grimberg 3/4 getragen wird.

Mit diesen drei Bausteinen kann die prägende Epoche des Bergbaus in Bergkamen lebendig gehalten und ein neues Kapitel in die Zukunft aufgeschlagen werden.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke