hier: Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens für Planungsleistungen mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbs "Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbs „Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen“ ein Verhandlungsverfahren für Planungsleistungen nach der Vergabeordnung (VgV) durchzuführen.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 12.07.2018 hat der Rat der Stadt
Bergkamen den Grundsatzbeschluss zur Teilnahme Bergkamens an der
Internationalen Gartenschau IGA 2027 als Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen gefasst
und die Bereitschaft erklärt, die Eigenanteile
des Durchführungshaushaltes, der Investitionskosten und die Folgekosten mit den
Haushaltsplanberatungen im Rahmen der zu konkretisierenden Projekte und
wirtschaftlichen Möglichkeiten bereitzustellen. Dies ist mit Genehmigung des
Doppelhaushalts 2020/2021 und der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt.
Die IGA 2027 findet dezentral in der gesamten Metropole Ruhr statt. Bergkamen ist auf der obersten Ebene mit dem eintrittsfreien Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen unter dem Motto „Landschaft in Bewegung“ vertreten.
Mit dem Zukunftsgarten wird ein wesentlicher Baustein der Konzeptstudie „Kanalband Bergkamen“ realisiert, die am 09.02.2016 zur sukzessiven Umsetzung vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschlossen wurde.
In der Zwischenzeit wurden die Planungen aller Zukunftsgärten – auch Bergkamen/Lünen -durch den RVR vorangetrieben. Dazu wurde die „Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ (IGA 2027-GmbH) gegründet. Auch die Städte Bergkamen und Lünen sind in den Gremien dieser Gesellschaft – insbesondere Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung – nunmehr vertreten. Die IGA-GmbH ist federführend für die Vorbereitung, Planung und Durchführung der IGA im Jahr 2027.
Um
realisierungsfähige, attraktive und zukunftsfähige Konzepte mit internationaler
Ausstrahlung zu erlangen werden für vier der fünf Zukunftsgärten
Realisierungswettbewerbe nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)
durchgeführt. Diese Wettbewerbe richten sich in der Hauptsache an
Landschaftsarchitekt/innen.
Der Wettbewerb für
den Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen wurde am 07.07.2020 ausgelobt. Die der
Auslobung zugrunde liegenden Inhalte wurden dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und
Verkehr am 07.05.2020 und dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
am 12.05.2020 zur Kenntnis gegeben.
Auslober des
nichtoffenen internationalen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs sind
die Städte Bergkamen und Lünen für die Dauerinvestitionen und die IGA-GmbH für
die temporären Ausstattungsinhalte im Ausstellungsjahr. Die Abgabefrist der
Arbeiten war der 04.12.2020. Die Jury-Sitzung findet nach der Corona bedingten
Verschiebung voraussichtlich im März 2021 statt.
Nach § 8 der RPW
2013 „ist einer der Preisträger, in der Regel der Gewinner, unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren
Planungsleistungen zu beauftragen (…) Art und Umfang der Beauftragung müssen
sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.“
Mit der konkreten
Wettbewerbsauslobung für den Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen hat die
Ausloberschaft demnach ein Auftragsversprechen mindestens bis zur
Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) abgegeben.
Zur Vergabe dieser
Leistungen schließt sich daher an den Planungswettbewerb zwingend ein Verfahren
nach der Vergabeverordnung (VgV) an. Dieses startet mit einem
Verhandlungsverfahren. Die Ausloberschaft wird nach dem Wettbewerb mit den
Preisträgern Verhandlungen nach der VgV führen.
Die Beauftragung
erfolgt vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln, der
Grundstücksverfügbarkeit und der politischen Beschlüsse. Die Aufträge werden
von jedem Ausloberteil bzw. Bauherrin (Bergkamen und Lünen) und der Mitausloberin IGA-GmbH einzeln
erteilt.
Zur Durchführung
des Verhandlungsverfahrens nach VgV holt die Verwaltung hiermit die Zustimmung
des Rates ein.
Über die konkrete Vergabe von Aufträgen unabhängig von einer Wertgrenze entscheidet nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates sowie für den Bürgermeister der Stadt Bergkamen vom 10.12.2020 dann der Bürgermeister im Rahmen der zur Verfügung stehenden und freigegebenen Haushaltsmittel. Die Ermächtigung umfasst insbesondere auch die Zuschlagserteilung im Rahmen des Vergabeverfahrens.
Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird in den zuständigen Ausschüssen berichtet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Stellv. Amtsleiterin Reumke |
StA 30 Roreger |