hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen nimmt die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die
vorhandene Straßenbeleuchtung in der Sugambrerstraße auf LED umzurüsten und im
Bereich zwischen Kindergarten und Sportplatzausgang um 3 zusätzliche Leuchten
zu ergänzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Übergangsbereich
zwischen den beiden Sportplätzen einen normgerechten Fußgängerüberweg
anzulegen.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Durch Kanalbaumaßnahmen des SEB in der Sugambrerstraße im ersten
Halbjahr 2020 fiel der bisherige Fußgängerüberweg in Höhe des Ausgangs der
beiden Sportplätze weg und wurde nach Beendigung der Arbeiten nicht wieder
hergestellt.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr hat die Verwaltung in seiner
Sitzung am 21.09.2020 einstimmig „mit der Prüfung von Möglichkeiten zur sicheren
Querung der Sugambrerstraße für Fußgänger und möglichst unverzüglicher
Einrichtung eines gekennzeichneten Überwegs“ beauftragt (vgl. Drucksache Nr.
11/2025).
Die Verwaltung stellt hiermit die Ergebnisse ihrer Prüfung vor.
Sachdarstellung
Die Prüfung der Verwaltung des o.g. Auftrags erfolgt anhand der
nachfolgenden Kriterien:
·
Straßenverkehrsrecht
Bei der
Sugambrerstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße. Sie liegt innerhalb
einer Tempo-30-Zone.
Die
Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert im § 45 Abs. 1c, unter welchen
Voraussetzungen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden: „Die
Straßenverkehrsbehörden ordnen Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde
insbesondere in Wohngebieten, Gebieten mit hoher Fuß- und Radverkehrsdichte
sowie Gebieten mit hohem Querungsbedarf an. Tempo-30-Zonen dienen vorrangig dem
Schutz der Wohnbevölkerung sowie dem Fuß- und Radverkehr“.
Die Vorfahrt in
einer Tempo 30-Zone ist grundsätzlich durch „Rechts-vor-Links“ geregelt.
Vorfahrtsstraßen sind in einer Tempo-30- Zone aufgrund der Gleichheit der
Straßen ausgeschlossen, Ampelanlagen und zusätzliche Schutzeinrichtungen sind
in der Regel unzulässig.
Die StVO schreibt
zudem im § 3 Abs. 2a grundsätzlich vor: „Fahrzeugführer müssen sich gegenüber
Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen insbesondere durch Verminderung
der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine
Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
·
Verkehrserhebung
Gem. den
bundesweit geltenden "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) und StVO sind Fußgängerüberwege in Tempo
30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Zur Anlage eines Fußgängerüberweges wird
dann geraten, wenn innerhalb einer Stunde mindestens 100 Fußgänger die Straße am
selben Punkt queren und gleichzeitig ein Fahrzeugaufkommen von mindestens 200
Fahrzeugen herrscht.
Die Verwaltung hat
in der Zeit von Montag, den 05.10.2020, bis Freitag, den 09.10.2020, die Menge
der durchfahrenden Fahrzeuge und die Fahrgeschwindigkeiten in Höhe der
Sportplätze gemessen. Dieser Zeitraum lag außerhalb der Ferien, zudem gab es
keine coronabedingten Absagen im Trainings- und Spielbetrieb des SuS Oberaden
auf den Sportstätten an der Sugambrerstraße.
Als Ergebnis der Zählung ist festzuhalten, dass rd. 1.450 Fahrzeuge täglich auf
der Sugambrerstraße unterwegs sind. Dies entspricht einer durchschnittlichen
Verkehrsstärke von 60 Fahrzeugen pro Stunde, d.h. 1 Fahrzeug pro Minute. Der Verkehr bewegt sich mit einer durchschnittlichen
Fahrgeschwindigkeit von 33 km/h. Die Spitzenbelastung liegt sowohl am Morgen
zwischen 6:30 Uhr und 8:30 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 15:30 Uhr und 18:30
Uhr bei jeweils bei durchschnittlich 130 Fahrzeugen pro Stunde, d. h. rd. 2
Fahrzeugen pro Minute. Der Anteil von LKW, Sprintern, etc. liegt bei
durchschnittlich 1,5%, d.h. rd. 85 Fahrzeugen in 24 Stunden. Auf der
Sugambrerstraße verkehren keine Linienbusse.
·
Beschilderung/
Markierung
Am 10.09.2020
wurde in Höhe der beiden Sportplätze (Fahrtrichtung Norden) und in Höhe des
Kindergartens (Fahrtrichtung Süden) die Beschilderung „Achtung Kinder“ (VZ 136)
installiert. Zusätzlich werden die Autofahrer seitdem durch zwei entsprechende
Piktogramme auf der Fahrbahn darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich
besonders damit zu rechnen ist, dass sich hier Kinder auf der Straße befinden
oder darüber laufen können.
·
Sichtbeziehungen
Die
Sichtbeziehungen auf der Sugambrerstraße können aufgrund der geraden
Linienführung der Straße als sehr gut bezeichnet werden. Die Fahrzeugführer
können sich ungestört auf die Straße und querende Fußgänger konzentrieren, da
weder Kuppen, Kurven o.ä. die Sicht einengen.
·
Beleuchtung
Anlässlich des
vorliegenden Auftrags haben die Gemeinschaftsstadtwerke GSW die bestehende
Beleuchtung zwischen Kindergarten und Sportplatz-Ausgang hinsichtlich des
Ausleuchtungsgrades und der Helligkeit überprüft. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass der Abstand zwischen den vorhandenen Leuchten mit rd. 90
bzw. 60m zu groß ist und ergänzt werden sollte. Der Regelabstand für Beleuchtungsmasten
liegt bei ca. 40 Metern, abhängig von der Wahl des jeweiligen
Beleuchtungskörpers. In diesem Zuge könnten auch alle bestehenden Leuchten in
der Sugambrerstraße auf LED umgestellt werden. Dadurch würde für eine bessere
Ausleuchtung und somit für mehr Sichtbarkeit der Fußgänger in der
Sugambrerstraße gesorgt. Ein entsprechendes Angebot der GSW i. H. v. rd.
5.000,- € liegt bereits vor. Diese Kosten könnten aus dem laufenden Budget des
StA 61 gedeckt werden.
·
Zielverkehre
Die Prüfung
besonderer Zielverkehre ergab, dass insb. die Sportstätten sowie die in
direkter Nachbarschaft befindliche Sparkassenfiliale, der Kindergarten und die
Wertstoffcontainer auf der Parkfläche angesteuert werden.
Der auf der
westlichen Straßenseite gelegene Parkplatz wird sowohl für die Bring- und
Holverkehre des Kindergartens als auch für die Sportplätze und von Besuchern
genutzt. Zudem stehen hier Wertstoffcontainer.
Der, der
Verwaltung zur Verfügung gestellte Trainingsplan der Fußballabteilung des SuS
Oberaden zeigt, dass die im besonderen Maße zu schützenden Kinder im Alter bis
12 Jahren in der Spielzeit 2020/ 2021 bis etwa 19:00 Uhr trainieren.
Die Öffnungszeiten
der Sparkassenfiliale sowie des Kindergartens liegen regelmäßig außerhalb der
Trainingszeiten des SuS Oberaden.
·
Einschätzung
der Kreispolizeibehörde
Im Rahmen eines
Ortstermins am 28.10.2020 wurden die oben genannten Punkte sowie die aktuelle
straßenverkehrsrechtliche Situation mit der Kreispolizeibehörde erörtert.
Die Kreispolizeibehörde
hat die Aufstellung der Verkehrszeichen VZ 136 und die Aufbringung der
Piktogramme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vollumfänglich begrüßt. Ebenso
wurden die Sichtbeziehungen auf der Sugambrerstraße als sehr gut bewertet. Der
Straßenausbau sei als übersichtlich zu werten, so dass Autofahrer querende
Fußgänger unmittelbar erkennen könnten.
Auch die Tatsache,
dass bei der als Tempo-30-Zone ausgewiesene Sugambrerstraße die Querung der
Straße durch die Fußgänger an jeder Stelle zulässig und der Autofahrer zu einer
erhöhten Aufmerksamkeit angehalten ist, trägt zur Einschätzung der
Kreispolizeibehörde bei.
Die aktuelle
Regelung mit 2 Piktogrammen und Verkehrsschildern (VZ 136), wie sie an der
Sugambrerstraße umgesetzt wurde, wurde von der Kreispolizei eindeutig bestätigt
und als angemessenes Mittel erachtet.
Zwischenfazit
Bei der Sugambrerstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, die
innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt. Als besondere Ziele sind v.a. der
Kindergarten sowie die beiden Sportplätze und die Römerbergsporthalle zu
nennen. Der Straßenverlauf ist geradlinig und übersichtlich. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Fahrbahn liegt bei rd. 33
km/h, durchschnittlich befährt 1 Fahrzeug pro Minute die Sugambrerstraße. Die
im Straßenraum besonders schützenswerten Kinder unter 12 Jahren sind vor allem
tagsüber an der Sugambrerstraße unterwegs, dies zumeist einzeln oder in Gruppen
von bis zu ca. 20 Personen (Schulklasse, Sportmannschaft). Im Bereich zwischen
dem Kindergarten und den Sportplätzen weist die vorhandene Beschilderung die
Autofahrer besonders auf querende Kinder hin. Die Kreispolizeibehörde hält die
aktuelle Situation für angemessen. Die Verwaltung schlägt vor, in jedem Fall
die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Sugambrerstraße auf LED umzurüsten und
im Bereich zwischen Kindergarten und Sportplatzausgang um 3 zusätzliche
Leuchten zu ergänzen.
Zusätzliche Anlage von
Fußgängerüberwegen
Gemäß Prüfauftrag hat die Verwaltung zusätzlich die Anlage eines
Fußgängerüberwegs insb. im Übergangsbereich zwischen den beiden Sportplätzen
geprüft. Gemäß R-FGÜ und StVO sind bei der Anlage von Fußgängerüberwege
grundsätzlich folgende Aspekte zu beachten:
·
Fußgängerüberwege
müssen DIN-gerecht beleuchtet sein (Warteflächen + Fahrbahn)
·
Fußgängerüberwege
müssen barrierefrei sein, d.h. es müssen beidseitig entsprechende taktile
Elemente verbaut werden.
·
Überholverbot
im Annäherungsbereich (30 bis 50 m)
·
Mindestens
30m Sichtweite von der bzw. auf die Wartefläche.
·
Fußgängerüberwege
sin so anzulegen, dass keine geradlinig zuführenden Gehwege bzw.
Laufbeziehungen direkt und ungehindert auf diesen einmünden.
Für die Anlage eines Fußgängerüberwegs im Übergangsbereich zwischen den
beiden Sportplätzen müssten keine Parkplätze entfallen. Allerdings müssten
mindestens 4 Bäume gefällt, der Gehweg im Bereich der Grünfläche auf der
östlichen Straßenseite komplett hergestellt sowie die Einzäunung des
Kunstrasenplatzes versetzt werden. Zudem sollten die Fußgänger beidseitig
mittels Geländern oder Umlaufgittern daran gehindert werden, die Fahrbahn
außerhalb der Fußgängerüberwege zu überqueren. Inkl. Beleuchtung, Ausstattung,
Markierung und Beschilderung, Baumfällung und Entsorgung entstünden für einen
normgerechten Fußgängerüberweg somit Baukosten von insgesamt ca. 35.000,- € bis
40.000,- €.
Finanzierung
Die Kosten für die Umstellung und Ergänzung der Straßenbeleuchtung sowie
die Anlage eines normgerechten Fußgängerüberwegs in Höhe von ca. 40.000 –
45.000,- € können aus vorhandenen Haushaltsmitteln des StA 61 gedeckt werden
(Buchungsstelle 12.54.02 52.42.00)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Warckentin |
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