Betreff
Prüfauftrag: Fußgängerüberweg an der Sugambrerstraße;
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
12/0101
Aktenzeichen
61 war-ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Sugambrerstraße auf LED umzurüsten und im Bereich zwischen Kindergarten und Sportplatzausgang um 3 zusätzliche Leuchten zu ergänzen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Übergangsbereich zwischen den beiden Sportplätzen einen normgerechten Fußgängerüberweg anzulegen.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

Durch Kanalbaumaßnahmen des SEB in der Sugambrerstraße im ersten Halbjahr 2020 fiel der bisherige Fußgängerüberweg in Höhe des Ausgangs der beiden Sportplätze weg und wurde nach Beendigung der Arbeiten nicht wieder hergestellt.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 21.09.2020 einstimmig „mit der Prüfung von Möglichkeiten zur sicheren Querung der Sugambrerstraße für Fußgänger und möglichst unverzüglicher Einrichtung eines gekennzeichneten Überwegs“ beauftragt (vgl. Drucksache Nr. 11/2025).

Die Verwaltung stellt hiermit die Ergebnisse ihrer Prüfung vor.

 

Sachdarstellung

Die Prüfung der Verwaltung des o.g. Auftrags erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:

·      Straßenverkehrsrecht

Bei der Sugambrerstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße. Sie liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert im § 45 Abs. 1c, unter welchen Voraussetzungen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde insbesondere in Wohngebieten, Gebieten mit hoher Fuß- und Radverkehrsdichte sowie Gebieten mit hohem Querungsbedarf an. Tempo-30-Zonen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie dem Fuß- und Radverkehr“.

Die Vorfahrt in einer Tempo 30-Zone ist grundsätzlich durch „Rechts-vor-Links“ geregelt. Vorfahrtsstraßen sind in einer Tempo-30- Zone aufgrund der Gleichheit der Straßen ausgeschlossen, Ampelanlagen und zusätzliche Schutzeinrichtungen sind in der Regel unzulässig.

Die StVO schreibt zudem im § 3 Abs. 2a grundsätzlich vor: „Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

·      Verkehrserhebung

Gem. den bundesweit geltenden "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ) und StVO sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Zur Anlage eines Fußgängerüberweges wird dann geraten, wenn innerhalb einer Stunde mindestens 100 Fußgänger die Straße am selben Punkt queren und gleichzeitig ein Fahrzeugaufkommen von mindestens 200 Fahrzeugen herrscht.

Die Verwaltung hat in der Zeit von Montag, den 05.10.2020, bis Freitag, den 09.10.2020, die Menge der durchfahrenden Fahrzeuge und die Fahrgeschwindigkeiten in Höhe der Sportplätze gemessen. Dieser Zeitraum lag außerhalb der Ferien, zudem gab es keine coronabedingten Absagen im Trainings- und Spielbetrieb des SuS Oberaden auf den Sportstätten an der Sugambrerstraße.
Als Ergebnis der Zählung ist festzuhalten, dass rd. 1.450 Fahrzeuge täglich auf der Sugambrerstraße unterwegs sind. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verkehrsstärke von 60 Fahrzeugen pro Stunde, d.h. 1 Fahrzeug pro Minute.  Der Verkehr bewegt sich mit einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von 33 km/h. Die Spitzenbelastung liegt sowohl am Morgen zwischen 6:30 Uhr und 8:30 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 15:30 Uhr und 18:30 Uhr bei jeweils bei durchschnittlich 130 Fahrzeugen pro Stunde, d. h. rd. 2 Fahrzeugen pro Minute. Der Anteil von LKW, Sprintern, etc. liegt bei durchschnittlich 1,5%, d.h. rd. 85 Fahrzeugen in 24 Stunden. Auf der Sugambrerstraße verkehren keine Linienbusse.

·      Beschilderung/ Markierung

Am 10.09.2020 wurde in Höhe der beiden Sportplätze (Fahrtrichtung Norden) und in Höhe des Kindergartens (Fahrtrichtung Süden) die Beschilderung „Achtung Kinder“ (VZ 136) installiert. Zusätzlich werden die Autofahrer seitdem durch zwei entsprechende Piktogramme auf der Fahrbahn darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich besonders damit zu rechnen ist, dass sich hier Kinder auf der Straße befinden oder darüber laufen können.

·      Sichtbeziehungen

Die Sichtbeziehungen auf der Sugambrerstraße können aufgrund der geraden Linienführung der Straße als sehr gut bezeichnet werden. Die Fahrzeugführer können sich ungestört auf die Straße und querende Fußgänger konzentrieren, da weder Kuppen, Kurven o.ä. die Sicht einengen.

·      Beleuchtung

Anlässlich des vorliegenden Auftrags haben die Gemeinschaftsstadtwerke GSW die bestehende Beleuchtung zwischen Kindergarten und Sportplatz-Ausgang hinsichtlich des Ausleuchtungsgrades und der Helligkeit überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Abstand zwischen den vorhandenen Leuchten mit rd. 90 bzw. 60m zu groß ist und ergänzt werden sollte. Der Regelabstand für Beleuchtungsmasten liegt bei ca. 40 Metern, abhängig von der Wahl des jeweiligen Beleuchtungskörpers. In diesem Zuge könnten auch alle bestehenden Leuchten in der Sugambrerstraße auf LED umgestellt werden. Dadurch würde für eine bessere Ausleuchtung und somit für mehr Sichtbarkeit der Fußgänger in der Sugambrerstraße gesorgt. Ein entsprechendes Angebot der GSW i. H. v. rd. 5.000,- € liegt bereits vor. Diese Kosten könnten aus dem laufenden Budget des StA 61 gedeckt werden.

·      Zielverkehre

Die Prüfung besonderer Zielverkehre ergab, dass insb. die Sportstätten sowie die in direkter Nachbarschaft befindliche Sparkassenfiliale, der Kindergarten und die Wertstoffcontainer auf der Parkfläche angesteuert werden.

Der auf der westlichen Straßenseite gelegene Parkplatz wird sowohl für die Bring- und Holverkehre des Kindergartens als auch für die Sportplätze und von Besuchern genutzt. Zudem stehen hier Wertstoffcontainer.

Der, der Verwaltung zur Verfügung gestellte Trainingsplan der Fußballabteilung des SuS Oberaden zeigt, dass die im besonderen Maße zu schützenden Kinder im Alter bis 12 Jahren in der Spielzeit 2020/ 2021 bis etwa 19:00 Uhr trainieren.

Die Öffnungszeiten der Sparkassenfiliale sowie des Kindergartens liegen regelmäßig außerhalb der Trainingszeiten des SuS Oberaden.

·      Einschätzung der Kreispolizeibehörde

Im Rahmen eines Ortstermins am 28.10.2020 wurden die oben genannten Punkte sowie die aktuelle straßenverkehrsrechtliche Situation mit der Kreispolizeibehörde erörtert.

Die Kreispolizeibehörde hat die Aufstellung der Verkehrszeichen VZ 136 und die Aufbringung der Piktogramme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vollumfänglich begrüßt. Ebenso wurden die Sichtbeziehungen auf der Sugambrerstraße als sehr gut bewertet. Der Straßenausbau sei als übersichtlich zu werten, so dass Autofahrer querende Fußgänger unmittelbar erkennen könnten.

Auch die Tatsache, dass bei der als Tempo-30-Zone ausgewiesene Sugambrerstraße die Querung der Straße durch die Fußgänger an jeder Stelle zulässig und der Autofahrer zu einer erhöhten Aufmerksamkeit angehalten ist, trägt zur Einschätzung der Kreispolizeibehörde bei.

Die aktuelle Regelung mit 2 Piktogrammen und Verkehrsschildern (VZ 136), wie sie an der Sugambrerstraße umgesetzt wurde, wurde von der Kreispolizei eindeutig bestätigt und als angemessenes Mittel erachtet.

 

Zwischenfazit

Bei der Sugambrerstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, die innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt. Als besondere Ziele sind v.a. der Kindergarten sowie die beiden Sportplätze und die Römerbergsporthalle zu nennen. Der Straßenverlauf ist geradlinig und übersichtlich. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Fahrbahn liegt bei rd. 33 km/h, durchschnittlich befährt 1 Fahrzeug pro Minute die Sugambrerstraße. Die im Straßenraum besonders schützenswerten Kinder unter 12 Jahren sind vor allem tagsüber an der Sugambrerstraße unterwegs, dies zumeist einzeln oder in Gruppen von bis zu ca. 20 Personen (Schulklasse, Sportmannschaft). Im Bereich zwischen dem Kindergarten und den Sportplätzen weist die vorhandene Beschilderung die Autofahrer besonders auf querende Kinder hin. Die Kreispolizeibehörde hält die aktuelle Situation für angemessen. Die Verwaltung schlägt vor, in jedem Fall die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Sugambrerstraße auf LED umzurüsten und im Bereich zwischen Kindergarten und Sportplatzausgang um 3 zusätzliche Leuchten zu ergänzen.

 

Zusätzliche Anlage von Fußgängerüberwegen

Gemäß Prüfauftrag hat die Verwaltung zusätzlich die Anlage eines Fußgängerüberwegs insb. im Übergangsbereich zwischen den beiden Sportplätzen geprüft. Gemäß R-FGÜ und StVO sind bei der Anlage von Fußgängerüberwege grundsätzlich folgende Aspekte zu beachten:

·      Fußgängerüberwege müssen DIN-gerecht beleuchtet sein (Warteflächen + Fahrbahn)

·      Fußgängerüberwege müssen barrierefrei sein, d.h. es müssen beidseitig entsprechende taktile Elemente verbaut werden.

·      Überholverbot im Annäherungsbereich (30 bis 50 m)

·      Mindestens 30m Sichtweite von der bzw. auf die Wartefläche.

·      Fußgängerüberwege sin so anzulegen, dass keine geradlinig zuführenden Gehwege bzw. Laufbeziehungen direkt und ungehindert auf diesen einmünden.

Für die Anlage eines Fußgängerüberwegs im Übergangsbereich zwischen den beiden Sportplätzen müssten keine Parkplätze entfallen. Allerdings müssten mindestens 4 Bäume gefällt, der Gehweg im Bereich der Grünfläche auf der östlichen Straßenseite komplett hergestellt sowie die Einzäunung des Kunstrasenplatzes versetzt werden. Zudem sollten die Fußgänger beidseitig mittels Geländern oder Umlaufgittern daran gehindert werden, die Fahrbahn außerhalb der Fußgängerüberwege zu überqueren. Inkl. Beleuchtung, Ausstattung, Markierung und Beschilderung, Baumfällung und Entsorgung entstünden für einen normgerechten Fußgängerüberweg somit Baukosten von insgesamt ca. 35.000,- € bis 40.000,- €.

 

Finanzierung

Die Kosten für die Umstellung und Ergänzung der Straßenbeleuchtung sowie die Anlage eines normgerechten Fußgängerüberwegs in Höhe von ca. 40.000 – 45.000,- € können aus vorhandenen Haushaltsmitteln des StA 61 gedeckt werden (Buchungsstelle 12.54.02 52.42.00)

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Warckentin