Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Hubert-Biernat-Straße in Bergkamen östlich des Busbahnhofs.
Sachdarstellung:
Anlass
Während der
Bauphase am Stadtfenster wurde auf Höhe der beiden städtischen Friedhöfe auf
der Hubert-Biernat-Straße ein temporärer Fußgängerüberweg errichtet, um den
Zu-Fuß-Gehenden vor dem Baustellenbereich einen Wechsel zu ermöglichen. Nach
Beendigung der Baumaßnahme im September 2020 wurde dieser Fußgängerüberweg
wieder zurückgebaut. Aus der Bürgerschaft heraus kam der Wunsch nach der Errichtung
eines dauerhaften Fußgängerüberweges an derselben Stelle.
Bei der
Errichtung eines Fußgängerüberweges gilt es insb. die rechtlichen
Voraussetzungen zu beachten. Zu nennen sind hier v. a. die „Richtlinie für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). Demnach ist ein
Fußgängerüberweg in einer Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h dann entbehrlich, wenn eine bestimmte Verkehrsstärke (Anzahl an Kfz/h
in Abhängigkeit von der Anzahl Fußgänger) nicht überschritten wird und die
Sichtbeziehungen auf der entsprechenden Straße gut bis sehr gut sind. Auch,
wenn nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung überquert werden muss, die Straße
also recht schmal ist, kann auf die Errichtung eines Fußgängerüberweges verzichtet
werden.
Die
Hubert-Biernat-Straße ist eine Gemeindestraße mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Kfz- Anteil von durchschnittlich
250 Kfz pro Stunde. Der Anteil des Schwerverkehrs liegt, bedingt durch die
Busse, bei rund 7 %. Auf beiden Fahrbahnseiten ist jeweils ein Gehweg
vorhanden, und es muss lediglich ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert
werden. Eine Beleuchtung ist durch die beiden Lichttore an den Eingängen zum
nördlichen bzw. südlichen Friedhofsteil gegeben, wodurch eine gute Sichtbarkeit
der Zu-Fuß-Gehenden auch im Dunkeln und bei regennasser Fahrbahn gewährleistet
ist. Die objektiven Voraussetzungen für einen gesicherten Fußgängerüberweg sind
nach der R-FGÜ demnach nicht gegeben.
Aufgrund
zahlreicher publikumsintensiver Ziele der nahen und näheren Umgebung wie dem
ZOB, dem Rathaus, verschiedener Geschäfts- und (medizinischer)
Versorgungsbereiche, die täglich über den gesamten Tag verteilt von großen
Teilen der Bevölkerung aufgesucht werden, ist ein Fußgängerüberweg auf der
Hubert-Biernat-Straße östlich des ZOB auf Höhe der städtischen Friedhöfe/des
Stadtparks durchaus sinnvoll. Zudem verläuft hier eine wichtige grüne
Wegeverbindung zwischen den bereits genannten hochfrequentierten Zielen und dem
Stadtmarkt bzw. der Fußgängerzone Präsidentenstraße. Eine Vielzahl von
Zu-Fuß-Gehenden nutzt diese Wegeverbindung bereits regelmäßig.
Neben der
Fahrbahnmarkierung und der Aufstellung der entsprechenden Beschilderung müssen
als weitere Maßnahme taktile Elemente zur Führung der Blinden und
Sehbehinderten eingebaut werden. Eine gute Ausleuchtung des Überweges ist
bereits vorhanden. Für die Errichtung dieses neuen Fußgängerüberwegs ist mit
Kosten in Höhe von schätzungsweise 10.000,00 € zu rechnen.
Mit der
Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Hubert-Biernat-Straße wird
gleichzeitig eine Stärkung der fußläufigen Erreichbarkeit des Rathausviertels
ermöglicht, wie bereits im Integrierten Handlungskonzept „Bergkamen mittendrin“
ausführlich beschrieben. Die Akzeptanz eines Fußgängerüberweges zeigte sich
bereits während der Bauphase des Stadtfensters auf allen Seiten der
Verkehrsteilnehmer.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
ca. 10.000 € |
Produkt-/Sachkonto:
12.54.02 / 0494.785200 „Erneuerung Hubert-Biernat-Straße“ |
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Folgekosten
pro Jahr:
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0,00
€ |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag:
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Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
ja |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Warckentin |
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