Betreff
Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Hubert-Biernat-Straße in Bergkamen
Vorlage
12/0100
Aktenzeichen
61 war-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Hubert-Biernat-Straße in Bergkamen östlich des Busbahnhofs.

 

Sachdarstellung:

 

Anlass

 

Während der Bauphase am Stadtfenster wurde auf Höhe der beiden städtischen Friedhöfe auf der Hubert-Biernat-Straße ein temporärer Fußgängerüberweg errichtet, um den Zu-Fuß-Gehenden vor dem Baustellenbereich einen Wechsel zu ermöglichen. Nach Beendigung der Baumaßnahme im September 2020 wurde dieser Fußgängerüberweg wieder zurückgebaut. Aus der Bürgerschaft heraus kam der Wunsch nach der Errichtung eines dauerhaften Fußgängerüberweges an derselben Stelle.

 

 

Bei der Errichtung eines Fußgängerüberweges gilt es insb. die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Zu nennen sind hier v. a. die „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). Demnach ist ein Fußgängerüberweg in einer Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dann entbehrlich, wenn eine bestimmte Verkehrsstärke (Anzahl an Kfz/h in Abhängigkeit von der Anzahl Fußgänger) nicht überschritten wird und die Sichtbeziehungen auf der entsprechenden Straße gut bis sehr gut sind. Auch, wenn nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung überquert werden muss, die Straße also recht schmal ist, kann auf die Errichtung eines Fußgängerüberweges verzichtet werden.

 

Die Hubert-Biernat-Straße ist eine Gemeindestraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Kfz- Anteil von durchschnittlich 250 Kfz pro Stunde. Der Anteil des Schwerverkehrs liegt, bedingt durch die Busse, bei rund 7 %. Auf beiden Fahrbahnseiten ist jeweils ein Gehweg vorhanden, und es muss lediglich ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden. Eine Beleuchtung ist durch die beiden Lichttore an den Eingängen zum nördlichen bzw. südlichen Friedhofsteil gegeben, wodurch eine gute Sichtbarkeit der Zu-Fuß-Gehenden auch im Dunkeln und bei regennasser Fahrbahn gewährleistet ist. Die objektiven Voraussetzungen für einen gesicherten Fußgängerüberweg sind nach der R-FGÜ demnach nicht gegeben.

 

Aufgrund zahlreicher publikumsintensiver Ziele der nahen und näheren Umgebung wie dem ZOB, dem Rathaus, verschiedener Geschäfts- und (medizinischer) Versorgungsbereiche, die täglich über den gesamten Tag verteilt von großen Teilen der Bevölkerung aufgesucht werden, ist ein Fußgängerüberweg auf der Hubert-Biernat-Straße östlich des ZOB auf Höhe der städtischen Friedhöfe/des Stadtparks durchaus sinnvoll. Zudem verläuft hier eine wichtige grüne Wegeverbindung zwischen den bereits genannten hochfrequentierten Zielen und dem Stadtmarkt bzw. der Fußgängerzone Präsidentenstraße. Eine Vielzahl von Zu-Fuß-Gehenden nutzt diese Wegeverbindung bereits regelmäßig.

 

Neben der Fahrbahnmarkierung und der Aufstellung der entsprechenden Beschilderung müssen als weitere Maßnahme taktile Elemente zur Führung der Blinden und Sehbehinderten eingebaut werden. Eine gute Ausleuchtung des Überweges ist bereits vorhanden. Für die Errichtung dieses neuen Fußgängerüberwegs ist mit Kosten in Höhe von schätzungsweise 10.000,00 € zu rechnen.

 

Mit der Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Hubert-Biernat-Straße wird gleichzeitig eine Stärkung der fußläufigen Erreichbarkeit des Rathausviertels ermöglicht, wie bereits im Integrierten Handlungskonzept „Bergkamen mittendrin“ ausführlich beschrieben. Die Akzeptanz eines Fußgängerüberweges zeigte sich bereits während der Bauphase des Stadtfensters auf allen Seiten der Verkehrsteilnehmer.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  ca. 10.000 €

Produkt-/Sachkonto:   12.54.02 / 0494.785200 „Erneuerung Hubert-Biernat-Straße“       

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Warckentin