Betreff
Einwohneranregung der Bürgerinitiative L 821n NEIN gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur klimaneutralen Ausrichtung des geplanten Baugebietes "Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße"
Vorlage
12/0090
Aktenzeichen
61 wi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Einwohneranregung der Bürgerinitiative L 821n NEIN gemäß § 24 GO NRW (siehe Anlage 1) zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen und die Klimaschutzaspekte im Rahmen des Abwägungsprozesses innerhalb des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ zu berücksichtigen.

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 

Sachdarstellung:

 

Antrag

 

Mit dem Schreiben vom 26.09.2020 regt die Bürgerinitiative L 821n NEIN eine klimaneutrale Ausrichtung der Baumaßnahmen in dem geplanten Baugebiet „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ an.

Sie verweist auf das im Klimaschutzkonzept der Stadt Bergkamen formulierte Ziel zur Redu-zierung von CO2-Emissionen. Um die Zielerreichung nicht zu gefährden, sei eine klimaneut-rale Ausrichtung des Baugebietes vorteilhaft. Die Anregung inklusive der Begründung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Realisierung des Baugebietes „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ ist auf einer ca. 5,6 ha großen Fläche nördlich der Jahnstraße und östlich der Hermann-Stehr-Straße in Bergka-men-Oberaden geplant. Am 02.04.2019 wurde ein entsprechender städtebaulicher Rahmen-plan im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vorgestellt und gebilligt (Drucksache Nr. 11/1343). Auf dieser Grundlage wurde am 12.06.2019 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Am 24.09.2020 hat der Rat der Stadt Bergkamen zudem die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 125 "Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße" beschlossen (Drucksache Nr. 11/2005).

 

Gemäß dem ebenfalls vom Rat beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept ist die mög-lichst klimaneutrale Ausrichtung von Baugebieten ein grundsätzliches Ziel der städtebaulichen Planung. Die konkrete Umsetzung ist im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ zu prüfen. Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens ist im Baugesetzbuch ausdrücklich eine Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt, welche die Möglichkeit für Anregungen im Sinne des Schreibens der Bürgerinitiative L 821n NEIN bietet.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, einer Einzelanregung nicht vorab ab-schließend zu folgen und die Einwohneranregung zunächst formell abzulehnen. Die Inhalte des Schreibens der Bürgerinitiative L 821n NEIN sollen stattdessen im Rahmen des Abwägungsprozesses innerhalb des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ Berücksichtigung finden. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben des § 1 Abs. 7 BauGB, wonach bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wiese