Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss wählt die Stadtverordneten/den Stadtverordneten zur/zum
Vorsitzenden und die Stadtverordnete/den
Stadtverordneten zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Der
Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Zusammensetzung
und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus den §§ 70 ff. SGB
VIII. Abweichend von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und
deren Stellvertretung gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG und gem. § 4 Abs. 5 der Satzung
für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom 20.12.2011 in der Fassung der 1.
Änderungssatzung vom 15.12.2014 von den stimmberechtigten Mitgliedern des
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft Rat der Stadt
Bergkamen angehören, gewählt.
Die Durchführung
der Wahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Kortendiek |
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