Betreff
5. Änderungssatzung vom .....zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016
Vorlage
12/0055
Aktenzeichen
gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 5. Änderungssatzung vom ……….2020 zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen wird nach den vorliegenden Informationen zu den Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 eine pauschale Zuweisung zum Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung von Abwassergebühren in Höhe von 504.200,00 € erhalten. Dies steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtages.

 

Diese Zuweisung ist an die Gebührenpflichtigen zurückzugeben, darf aber die betriebsnotwendigen Kosten für die Gebührenkalkulation der Folgejahre nicht vermindern und findet daher in der Gebührenkalkulation keine Berücksichtigung; die entsprechenden Regelungen werden in  § 4 Abs. 9 sowie § 5 Abs. 6  der Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom .......... 2020 geregelt.  

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung  wie nachfolgend aufgeführt zu ändern:

 

 

 

§ 4 Abs. 9 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:

 

(1)  Die Abwassergebührenhilfe 2021 beträgt jährlich bei Inanspruchnahme in 2021

a.    Je m³ Schmutzwasser                                                                                 0,12 €

b.    Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung

von Abwässern von den Verbänden selbst zu Verbandslasten

oder Abgaben herangezogen werden, je m³ Schmutzwasser                    0,08 €

c.    Für die Ableitung von Abwässern in Anlagen und Einrichtungen,

die nicht von der Stadt Bergkamen, sondern vom Lippeverband

für die Entwässerung des Bergkamener Stadtgebietes betrieben

werden, sofern der Gebührenpflichtige nicht vom Lippeverband

gesondert zu Verbandslasten herangezogen wird,

je m³ Schmutzwasser                                                                                             0,04 €

 

 

§ 5 Abs. 6 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:

 

(1)  Die Abwassergebührenhilfe 2021 beträgt jährlich bei Inanspruchnahme in 2021

a.    Je m² bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                      0,07 €

b.    Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung

von Abwässern von den Verbänden selbst zu Verbandslasten

oder Abgaben herangezogen werden, je m² bebauter und /oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                                                                                                      0,06 €

c.    Für die Ableitung von Abwässern in Anlagen und Einrichtungen,

die nicht von der Stadt Bergkamen, sondern vom Lippeverband

für die Entwässerung des Bergkamener Stadtgebietes betrieben

werden, sofern der Gebührenpflichtige nicht vom Lippeverband

gesondert zu Verbandslasten herangezogen wird,

je m² bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1                       0,01 €

 

 

Die Ermittlung des Gebührenerstattungsbetrages 2021 erfolgt nach folgenden Bedingungen: (Anlage 2)

 

 

1.    Die Aufteilung der Abwassergebührenhilfe erfolgt anhand der in der Kalkulation ausgewiesenen Gesamtkosten für Schmutz- und Niederschlagswasser.

2.    Die Aufteilung der Abwassergebührenhilfe auf die unterschiedlichen Gebührentarife wird mit Hilfe der in der Kalkulation 2021 enthaltenen Mengen bzw. Flächen ermittelt.

 

Für einen Musterhaushalt mit vier Personen bei einer Schmutzwassermenge von 180 m³ und einer befestigen Fläche von 120 m² ergibt sich insgesamt eine Erstattung von 30,00 € für 2021.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Marc Alexander Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grünewald

Sichtvermerk     

StA 30

 

 

 

Roreger