Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 5. Änderungssatzung vom
……….2020 zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der
Stadt Bergkamen vom 16.12.2016, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen wird nach den vorliegenden Informationen zu den
Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 eine pauschale Zuweisung
zum Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung von Abwassergebühren in
Höhe von 504.200,00 € erhalten. Dies steht unter dem Vorbehalt der
Beschlussfassung des Landtages.
Diese Zuweisung ist an die Gebührenpflichtigen zurückzugeben, darf aber
die betriebsnotwendigen Kosten für die Gebührenkalkulation der Folgejahre nicht
vermindern und findet daher in der Gebührenkalkulation keine Berücksichtigung;
die entsprechenden Regelungen werden in
§ 4 Abs. 9 sowie § 5 Abs. 6 der
Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt
Bergkamen vom 16.12.2016 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom ..........
2020 geregelt.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung wie nachfolgend aufgeführt zu ändern:
§ 4 Abs. 9 wird neu eingefügt und erhält
folgenden Wortlaut:
(1) Die Abwassergebührenhilfe 2021 beträgt
jährlich bei Inanspruchnahme in 2021
a.
Je
m³ Schmutzwasser 0,12
€
b.
Für
Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung
von
Abwässern von den Verbänden selbst zu Verbandslasten
oder
Abgaben herangezogen werden, je m³ Schmutzwasser 0,08 €
c.
Für
die Ableitung von Abwässern in Anlagen und Einrichtungen,
die
nicht von der Stadt Bergkamen, sondern vom Lippeverband
für
die Entwässerung des Bergkamener Stadtgebietes betrieben
werden,
sofern der Gebührenpflichtige nicht vom Lippeverband
gesondert
zu Verbandslasten herangezogen wird,
je
m³ Schmutzwasser 0,04 €
§ 5 Abs. 6 wird neu eingefügt und erhält
folgenden Wortlaut:
(1) Die Abwassergebührenhilfe 2021 beträgt
jährlich bei Inanspruchnahme in 2021
a.
Je
m² bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1 0,07 €
b.
Für
Mitglieder von Abwasserverbänden, die wegen der Ableitung
von
Abwässern von den Verbänden selbst zu Verbandslasten
oder
Abgaben herangezogen werden, je m² bebauter und /oder befestigter Fläche i. S.
des Abs. 1 0,06 €
c.
Für
die Ableitung von Abwässern in Anlagen und Einrichtungen,
die
nicht von der Stadt Bergkamen, sondern vom Lippeverband
für
die Entwässerung des Bergkamener Stadtgebietes betrieben
werden,
sofern der Gebührenpflichtige nicht vom Lippeverband
gesondert
zu Verbandslasten herangezogen wird,
je m²
bebauter und/oder befestigter Fläche i. S. des Abs. 1 0,01 €
Die Ermittlung des
Gebührenerstattungsbetrages 2021
erfolgt nach folgenden Bedingungen: (Anlage 2)
1.
Die
Aufteilung der Abwassergebührenhilfe erfolgt anhand der in der Kalkulation
ausgewiesenen Gesamtkosten für Schmutz- und Niederschlagswasser.
2.
Die
Aufteilung der Abwassergebührenhilfe auf die unterschiedlichen Gebührentarife wird
mit Hilfe der in der Kalkulation 2021 enthaltenen Mengen bzw. Flächen
ermittelt.
Für einen
Musterhaushalt mit vier Personen bei einer Schmutzwassermenge von 180 m³ und
einer befestigen Fläche von 120 m² ergibt sich insgesamt eine Erstattung von
30,00 € für 2021.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiterin Grünewald |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |