hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen und einer
Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt für die Dauer der 12. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter und Stellvertreterin bzw. Stellvertreter der Stadt für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:
Vertreterin bzw. Stellvertreterin bzw.
Vertreter: Stellvertreter:
.......................................................... .......................................................
Sachdarstellung:
Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH entsendet jeder Gesellschafter eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Außerdem ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen.
Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
|